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    Air Berlin -- Bruchlandung oder Steigflug? - Älteste Beiträge zuerst (Seite 1129)

    eröffnet am 11.05.06 15:31:57 von
    neuester Beitrag 17.12.23 19:17:14 von
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      schrieb am 16.08.17 00:05:52
      Beitrag Nr. 11.281 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.530.486 von aaspere am 15.08.17 20:00:15
      So so
      Aber dann muss man es auch richtig schreiben, das Geld bekommt das Land nach drei Monate für die verkauften rechte der Landungen und Starts sofort wieder und das macht Deutschland auch nur weil gerade Urlaubszeit ist und die Wahlen in ein Paar Monaten sind.
      Und dann noch das rumlügen von 7300 Arbeitskräfte, bei Schlecker waren es fast doppelt soviel und man hat nicht geholfen, na ja war ja auch nicht kurz vor den Wahlen diese Insolvenz.
      Nein hier wird nur geheuchelt das die Balken sich biegen, müsste man eigentlich merken wenn man noch nicht völlig mit Opium den Kopf voll hat.
      Ist halt nur Politik mehr nicht !
      Avatar
      schrieb am 16.08.17 08:24:22
      Beitrag Nr. 11.282 ()
      Jetzt kommen die Zocker wieder zum Zug! Zu sehen wie bei Solarworld.
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      schrieb am 16.08.17 09:10:04
      Beitrag Nr. 11.283 ()
      Also das mit der Patronatserklärung war also eine glatte Lüge? Müsste man da nicht strafrechtlich was machen können? Betrogen wurden damit ja Kunden und Aktionäre! Naja, für Wirtschaftskriminalität gibt´s hierzulande ja eh nur Peanutsstrafen.

      Aber jetzt mal ernsthaft: Was besitzt Air Berlin denn eigentlich an Werten?

      1.Flugzeuge sind alle geleast. Bilanzwert 0 bzw. wenn sie zu teuer geleast sind, haben sie sogar einen negativen Wert. Umlackiert müssen sie auch noch werden.

      2. Geschäftsräume sind sicher gemietet.

      3. Abflugrechte - Mmmmh, damit kenne ich mich nicht so aus. Aber ich hatte immer angenommen, dass die Flughäfen Abflugrechte jedes mal in Rechnung stellen, wenn da geflogen wird. Und diese Preise sind ja nicht in Stein gemeißelt. Also warum sollten diese Rechte einen ernsthaften inneren Wert besitzen? Wenn in der nächsten Saison jemand mehr bietet, dann darf doch sicher der Höchstbieter die Landebahn nutzen. aber ok, das kann je nach Vertrag ein paar Millionen bringen, auch wenn ich das mit dem "Großvatergesetz" nicht so ganz verstehe. Aber diese Rechte sind wahrscheinlich sauber an alle möglichen Gläubiger verpfändet.

      4. IT, Geschäftsstruktur, Marke, Büroausstattung: Kann alles verschrottet werden.

      So, nun sind die wertbildenden Posten der Aktivseite auch schon abgefrühstückt.

      Wahrscheinlich meldet sich der Insolvenzverwalter irgendwann sinngemäß der Aussage de IV im Fall "Arcandor": "Denen gehört nicht mal der Staub in den Regalen."

      In der Bilanz habe ich die Finanzkennzahl EBITDAR gelesen. earnings before interest, taxes, depreciation, amortization, and restructuring or rent costs. Ich würde vorschlagen, der Einfachheit gleich auf die Finanzkennzahl EBC zu wechseln. Earnigs before Costs.
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      schrieb am 16.08.17 10:38:47
      Beitrag Nr. 11.284 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.532.781 von DieroteZora am 16.08.17 09:10:04"Wahrscheinlich meldet sich der Insolvenzverwalter irgendwann sinngemäß der Aussage de IV im Fall "Arcandor": "Denen gehört nicht mal der Staub in den Regalen."

      Ich befürchte, dass die Eigenverwaltung noch in eine Regelinsolvenz geändert wird, nachdem der Insolvenzverwalter seine Bilanz aufgestellt hat.
      Avatar
      schrieb am 16.08.17 14:19:57
      Beitrag Nr. 11.285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.532.781 von DieroteZora am 16.08.17 09:10:04Sie liegen völlig daneben, mit Ihrer Annahme, daß die Slots (von Ihnen fälschlich Abflugrechte genannt) keinen Wert darstellen. Das läuft nicht auf Basis einer jährlichen Versteigerung und der Höchstbietende erhält den Zuschlag. Ein zugeteilter und regelmäßig benutzter Slot - beispielsweise an Flughäfen wie LHR - stellt einen Wert in Millionenhöhe dar. Slots können verkauft werden.

      Wenn die vielen Urlauber, die mit Air Berlin in den Urlaub flogen, nicht rechtzeitig nach Hause kämen zurück an ihren Arbeitsplatz, dann würde das einen großen volkswirtschaftlichen Schaden erzeugen. Insofern hat die Soze als Wirtschaftsministerin mit dem Betriebskredit sehr vorausschauend gehandelt.

      Man kann das durchaus mit der Bankenrettung im kleinen Maßstab vergleichen. Der Schaden durch kollabierende Banken und gestörten Geldfluß wäre viel größer gewesen als die eingesetzten staatlichen Mittel, die dazu noch gutverzinst zurückflossen, bzw. zurückfließen werden im Fall COBA. An einen Rückfluß glaube ich aber im Fall Air Berlin nicht, auch wenn die Wirtschaftsministerin davon ausgeht, wie sie im Interview sagte.
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      schrieb am 16.08.17 14:30:06
      Beitrag Nr. 11.286 ()
      Vor ein paar Jahren hatte Air Berlin neben einem Großteil geleaster Flugzeuge auch noch ein paar eigene, die nicht linear, sondern nach Marktpreis abgeschrieben wurden. Hat AB derzeit noch eigene?
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.08.17 12:35:26
      Beitrag Nr. 11.287 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.535.865 von nickelich am 16.08.17 14:30:06
      Zitat von nickelich: Vor ein paar Jahren hatte Air Berlin neben einem Großteil geleaster Flugzeuge auch noch ein paar eigene, die nicht linear, sondern nach Marktpreis abgeschrieben wurden. Hat AB derzeit noch eigene?

      Nein, kein einziges.
      Der Überbrückungskredit ist ein ordnungspolitischer Sündenfall, nicht vergleichbar mit der Bankenrettung. Dieser Sündenfall ist nur im Zusammenhang mit der Wahl zu verstehen.
      Der Verkauf von Slotrechten ist rechtlich eine Grauzone, die von Brüssel geduldet wird.
      Wenn die Beschwerde von Ryanair Erfolg hat, ist der Ofen für AB sofort aus, und der Deal mit LH und weiteren Beteiligten, platzt. Dazu gibt es von den Experten unterschiedliche Einschätzungen.
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      Avatar
      schrieb am 17.08.17 13:51:16
      Beitrag Nr. 11.288 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.542.978 von aaspere am 17.08.17 12:35:26Ist das Funktionieren unserer Wirtschaft denn nicht wichtiger als eine "Ordnungspolitik"?
      Welches Chaos wäre entstanden, wenn AB mitten in der Hauptreisezeit seinen Betrieb sofort eingestellt hätte. Somit stimmt der Vergleich mit der Bankenkrise. Auch Ryanair, bei der Sie bekanntermaßen Aktionär sind, hätte keine Kapazitäten freistellen können, um die Urlauber nach Hause zu fliegen. Alle Charter- und Billigairlines sind in dieser Zeit voll ausgelastet.

      Der Handel mit Slots ist allgemeine Praxis, auch Brüssel hatte bisher nie Einspruch erhoben.

      Im Gegensatz zu Ryanair und Norwegian gab es bei Air Berlin noch reguläre Arbeitsverhältnisse. Die fliegenden Besatzungen wurden nicht in die Scheinselbständigkeit gezwungen. Im Urlaub und bei Krankheit wurde das Gehalt wie bei allen anderen Arbeitnehmern weiterbezahlt.
      Avatar
      schrieb am 18.08.17 10:03:56
      Beitrag Nr. 11.289 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.535.802 von nickelich am 16.08.17 14:19:57
      Zitat von nickelich: Sie liegen völlig daneben, mit Ihrer Annahme, daß die Slots (von Ihnen fälschlich Abflugrechte genannt) keinen Wert darstellen. Das läuft nicht auf Basis einer jährlichen Versteigerung und der Höchstbietende erhält den Zuschlag. Ein zugeteilter und regelmäßig benutzter Slot - beispielsweise an Flughäfen wie LHR - stellt einen Wert in Millionenhöhe dar. Slots können verkauft werden.


      Kann sein, kann ich mir aber nicht so recht vorstellen. Die betriebswirtschaftliche Theorie besagt, dass wenn der Slot einen ernsthaften Wert darstellt, dann ist die erhobene Flughafengebühr zu niedrig.

      Die Wirtschaftswoche hat sich mit dem Thema auch schon beschäftigt. Hier ein Zitat aus der Wirtschaftswoche aus dem April 2017 http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/air-berlin-1-un…

      "Damit das ohnehin lädierte Eigenkapital nicht noch weiter absackt, wurden dem Vernehmen nach unter anderem sogar eher wertlose Dinge wie Landerechte an Flughäfen mit einem Wert angesetzt <img src=" />. Der Trick: Wie bei Markenrechten weist die Linie einigen ihrer Slots genannten Startzeiten einen Wert von einigen tausend Euro zu. Denn an vielen Flughäfen sind diese Startzeiten knapp und werden zu hohen Preisen an andere Linien weitergegeben.

      Doch das klappt nur selten. Denn die Startzeiten gehören im Prinzip den Fluglinien nur so lange, wie sie zumindest an rund 80 Prozent der Tage auch genutzt werden. Wirklich zu Geld machen lassen sie sich nur an wenigen besonders vollen Flughäfen wie London-Heathrow. Hier zahlte die staatliche Oman Air voriges Jahr umgerechnet 75 Millionen Euro an Air France-KLM für ein bei asiatischen Linien besonders gesuchtes Zeitfenster am frühen Morgen."



      So viel zu dem Wert der Slots... <img src=" />
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.08.17 10:50:58
      Beitrag Nr. 11.290 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.542.978 von aaspere am 17.08.17 12:35:26
      Zitat von aaspere:
      Zitat von nickelich: Vor ein paar Jahren hatte Air Berlin neben einem Großteil geleaster Flugzeuge auch noch ein paar eigene, die nicht linear, sondern nach Marktpreis abgeschrieben wurden. Hat AB derzeit noch eigene?

      Nein, kein einziges.
      Der Überbrückungskredit ist ein ordnungspolitischer Sündenfall, ...


      Das sehe ich völlig anders: Hätte die Regierung nicht unverzüglich - im wahrsten Sinne dieses Wortes - diesen Kredit verbürgt, wären Aktiva der Insolvenzschuldnerin in mindestens dieser Höhe vernichtet gewesen, da die Slots bei einem Grounding seitens der Vertragspartner ohne Entschädigung entzogen werden.

      Gelingt es der Regierung also nun die Slots - in ordnungspolitisch zulässigem Rahmen - durch Vereinbarungen mit andren Airlines am Leben zu erhalten, wird sie selbst schadlos bleiben und zudem die Insolvenzmasse entsprechend gestärkt werden. Damit ist das Vorgehen volks- und betriebswirtschaftlich hochprofessionell und nutzenstiftend.
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