Babylon - was ist denn da los?? - Älteste Beiträge zuerst (Seite 108)
eröffnet am 12.05.06 19:12:46 von
neuester Beitrag 23.01.24 07:24:46 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 55.339.730 von Muckelius am 17.07.17 16:10:14es gibt ein Kaufangebot zu 2,60 Euro (Limitiert auf 50000 Aktien). Abwicklung siehe:
http://www.equipotential.eu/ba.pdf
http://www.equipotential.eu/ba.pdf
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.853.355 von Muckelius am 29.09.17 18:32:52...die nächste Dividende gibt es (positiver Beschluss der HV vorausgesetzt) schon im April.
Aus dem Bundesanzeiger:
Babylon Capital AG
Frankfurt am Main
– WKN A0DPQS –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Dienstag, 10.04.2018, um 10.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Babylon Capital AG, Hollerallee 22, 28209 Bremen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit gem. § 172 AktG festgestellt ist. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung bedarf es somit einer Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den per 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Babylon Capital AG wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn per 31.12.2017: 727.382,88 EUR
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,35 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017: -658.409,15 EUR
Vortrag auf neue Rechnung: 68.973,73 EUR
Der vorstehende Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind dies 128.831 Stück. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der für das Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten Aktien ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet und zur Abstimmung gestellt werden, der unverändert eine Dividende von Euro 0,35 je dividendenberechtigter Aktie vorsieht.
3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder läuft mit dieser Hauptversammlung ab. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren
―
Hans Rudi Küfner, Geschäftsführer der R.K.I. GmbH, Remscheid
―
Reiner Ehlerding, Geschäftsführender Direktor der Equipotential SE, Fensterbach
―
Martin Rubensdörffer, Rechtsanwalt, Remscheid
bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Aktiengesetz und Satzung ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 03.04.2018 bei der Gesellschaft (Hollerallee 22, 28209 Bremen, Tel.: 0421 / 433 73 70, Fax: 0421 / 433 73 69) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 20.03.2018 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 03.04.2018 zugehen.
Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter
http://www.babylon-ag.de
zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen in Textform Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.
Bremen, im Februar 2018
Der Vorstand
Aus dem Bundesanzeiger:
Babylon Capital AG
Frankfurt am Main
– WKN A0DPQS –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Dienstag, 10.04.2018, um 10.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Babylon Capital AG, Hollerallee 22, 28209 Bremen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit gem. § 172 AktG festgestellt ist. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung bedarf es somit einer Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den per 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Babylon Capital AG wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn per 31.12.2017: 727.382,88 EUR
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,35 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017: -658.409,15 EUR
Vortrag auf neue Rechnung: 68.973,73 EUR
Der vorstehende Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind dies 128.831 Stück. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der für das Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten Aktien ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet und zur Abstimmung gestellt werden, der unverändert eine Dividende von Euro 0,35 je dividendenberechtigter Aktie vorsieht.
3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder läuft mit dieser Hauptversammlung ab. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren
―
Hans Rudi Küfner, Geschäftsführer der R.K.I. GmbH, Remscheid
―
Reiner Ehlerding, Geschäftsführender Direktor der Equipotential SE, Fensterbach
―
Martin Rubensdörffer, Rechtsanwalt, Remscheid
bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Aktiengesetz und Satzung ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 03.04.2018 bei der Gesellschaft (Hollerallee 22, 28209 Bremen, Tel.: 0421 / 433 73 70, Fax: 0421 / 433 73 69) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 20.03.2018 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 03.04.2018 zugehen.
Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter
http://www.babylon-ag.de
zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen in Textform Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.
Bremen, im Februar 2018
Der Vorstand
Besucht wer die HV in Bremen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.491.330 von Huusmeister am 08.04.18 09:49:04auf valora.de sind sowohl der kurze Artikel aus dem Nebenwerte-Jornal (April-Ausgabe) alsauch der Bericht zur Hauptversammlung von GSC-Research zu finden
http://valora.de/valora/kurse?isin=DE000A0DPQS8
http://valora.de/valora/kurse?isin=DE000A0DPQS8
Es gibt einen HV Bericht aber der kostet
http://www.gsc-research.de/gsc/research/hv_berichte/detailan…
http://www.gsc-research.de/gsc/research/hv_berichte/detailan…
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.489.173 von Huusmeister am 05.05.19 09:02:58es soll wieder eine Dividende geben. Aus dem Bundesanzeiger
Babylon Capital AG
Frankfurt am Main
- WKN A0DPQS -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der
am Mittwoch 15.07.2020 um 11.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Babylon Capital AG, Osterdeich 27, 28203 Bremen
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit gem. § 172 AktG festgestellt ist. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung bedarf es somit einer Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den per 31.12.2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Babylon Capital AG wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn per 31.12.2019: 685.977,01 EUR
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,25 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019: -470.292,25 EUR
Vortrag auf neue Rechnung: 215.684,76 EUR
Der vorstehende Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind dies 128.831 Stück. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der für das Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten Aktien ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet und zur Abstimmung gestellt werden, der unverändert eine Dividende von Euro 0,25 je dividendenberechtigter Aktie vorsieht.
3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 10.07.2020 bei der Gesellschaft (Osterdeich 27, 28203 Bremen, Tel.: 0421 / 433 73 70, Fax: 0421 / 433 73 69, E-Mail: info@babylon-ag.de) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 24.06.2020 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 10.07.2020 zugehen.
Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter
http://www.babylon-ag.de
zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen in Textform Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.
Bremen, im Juni 2020
Der Vorstand
Babylon Capital AG
Frankfurt am Main
- WKN A0DPQS -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der
am Mittwoch 15.07.2020 um 11.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Babylon Capital AG, Osterdeich 27, 28203 Bremen
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit gem. § 172 AktG festgestellt ist. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung bedarf es somit einer Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den per 31.12.2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Babylon Capital AG wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn per 31.12.2019: 685.977,01 EUR
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,25 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019: -470.292,25 EUR
Vortrag auf neue Rechnung: 215.684,76 EUR
Der vorstehende Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind dies 128.831 Stück. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der für das Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten Aktien ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet und zur Abstimmung gestellt werden, der unverändert eine Dividende von Euro 0,25 je dividendenberechtigter Aktie vorsieht.
3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 10.07.2020 bei der Gesellschaft (Osterdeich 27, 28203 Bremen, Tel.: 0421 / 433 73 70, Fax: 0421 / 433 73 69, E-Mail: info@babylon-ag.de) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 24.06.2020 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 10.07.2020 zugehen.
Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter
http://www.babylon-ag.de
zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen in Textform Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.
Bremen, im Juni 2020
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.945.105 von Muckelius am 08.06.20 17:28:56HV-Bericht von gsc-research.de ist bei valora.de kostenlos abrufbar
https://veh.de/sites/default/files/2020-07/HVBabylonCapital2…
https://veh.de/sites/default/files/2020-07/HVBabylonCapital2…
bevor dieser Thread noch historisch wird schnell ein Posting:
Die Haupversammlung für das Geschäftsjahr 2020 steht überraschenderweise noch aus...
Die Haupversammlung für das Geschäftsjahr 2020 steht überraschenderweise noch aus...
heute wurde die Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Dividendenvorschlag: 0,25 Euro pro Aktie
Dividendenvorschlag: 0,25 Euro pro Aktie
gsc research hat wieder einen Bericht über die Hauptversammlung veröffentlicht. Über Valora ist dieser kostenlos verfügbar
https://valora.de/sites/default/files/2021-09/HVBabylonCapit…
https://valora.de/sites/default/files/2021-09/HVBabylonCapit…
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