Marenave Schiffahrts-AG - 1000 EUR/Aktie!!! - Älteste Beiträge zuerst (Seite 115)
eröffnet am 24.11.06 16:08:29 von
neuester Beitrag 19.01.24 06:29:32 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 57.337.613 von Ruegener am 21.03.18 08:04:09Kannst Du das mit dem Marenave Urteil ein wenig erläutern?
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.343.232 von wiknam am 21.03.18 15:14:40Die Thematik ist komplex,erklärungs und auslegungsbedürftig.
Es gibt aber im Netz ausführliche Erläuterungen von Steuer und Wirtschaftsberatungen.(speziell zum Marenave Urteil)
Es gibt aber im Netz ausführliche Erläuterungen von Steuer und Wirtschaftsberatungen.(speziell zum Marenave Urteil)
Bemerkenswert finde ich, wie viele Aktien nach der Veröffentlichung der Kontrollerlangung am
20. März um 11:55 Uhr zu Preisen teilweise deutlich unter dem vermutlichen Angebotspreis gehandelt wurden.
Der für die Berechnung des Mindestpreises maßgebliche Dreimonatszeitraum müsste sich vorliegend vom 20. Dezember 2017 bis zum 19. März 2018 erstrecken. An den in diesen Zeitraum fallenden 61 Börsentagen wurde an 25 Tagen (somit an mehr als einem Drittel) ein Börsenkurs mit Umsatz festgestellt, so dass der sich daraus errechnende gewichtete durchschnittliche Börsenkurs auch gültig sein müsste.
Wenn man nun diesen Durchschnittskurs im genannten Zeitraum an der Börse Hamburg (nur dort organisierter Markt im Sinne des § 5 Absatz 3 WpÜGAngebV) errechnet, kommt man auf 1,9282 €, unterstellt, ich habe mich nicht verrechnet.
Demgegenüber wurden im Zeitraum zwischen 20. und 29. März in Hamburg unter anderem folgende größere Stückzahlen unterhalb des vermuteten Angebotspreises gehandelt:
5.000 zu 1,77
32.200 zu 1,82
5.350 zu 1,84
5.872 zu 1,85
19.100 zu 1,86
4.800 zu 1,87
5.500 zu 1,90
Unterstellt, meine obigen Annahmen und die zugrunde liegenden ermittelten Daten sind richtig, finde ich diese Umsätze schon reichlich erstaunlich!
20. März um 11:55 Uhr zu Preisen teilweise deutlich unter dem vermutlichen Angebotspreis gehandelt wurden.
Der für die Berechnung des Mindestpreises maßgebliche Dreimonatszeitraum müsste sich vorliegend vom 20. Dezember 2017 bis zum 19. März 2018 erstrecken. An den in diesen Zeitraum fallenden 61 Börsentagen wurde an 25 Tagen (somit an mehr als einem Drittel) ein Börsenkurs mit Umsatz festgestellt, so dass der sich daraus errechnende gewichtete durchschnittliche Börsenkurs auch gültig sein müsste.
Wenn man nun diesen Durchschnittskurs im genannten Zeitraum an der Börse Hamburg (nur dort organisierter Markt im Sinne des § 5 Absatz 3 WpÜGAngebV) errechnet, kommt man auf 1,9282 €, unterstellt, ich habe mich nicht verrechnet.
Demgegenüber wurden im Zeitraum zwischen 20. und 29. März in Hamburg unter anderem folgende größere Stückzahlen unterhalb des vermuteten Angebotspreises gehandelt:
5.000 zu 1,77
32.200 zu 1,82
5.350 zu 1,84
5.872 zu 1,85
19.100 zu 1,86
4.800 zu 1,87
5.500 zu 1,90
Unterstellt, meine obigen Annahmen und die zugrunde liegenden ermittelten Daten sind richtig, finde ich diese Umsätze schon reichlich erstaunlich!
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.516.116 von der_geringste am 11.04.18 12:11:37Warum gilt die Börse Berlin nicht als organisierter Markt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.523.733 von nixdaacher am 12.04.18 08:43:02Weil es in § 2 Absatz 7 WpÜG heißt: "Organisierter Markt sind der regulierte Markt an einer Börse im Inland (...)" und die Notierung in Berlin lediglich im Freiverkehr erfolgt!
Pflichtangebot beträgt 1,82 €.
http://www.deutsche-balaton.de/wp-content/uploads/2018/03/Ma…Zwischen den Zeilen liest es sich, als ob der Fortbestand als selbständige AG mit
Streubesitz gewünscht ist. Aber man weiß ja nie, welche Ziele wirklich verfolgt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.668.655 von Puhug am 01.05.18 12:17:52Habe leider sehr wenig Zeit, aber dennoch mal in eigener Sache recherchiert:
https://portal.mvp.bafin.de/database/AnteileInfo/meldepflich…
Meine persönliche Interpretation ohne Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit:
Bei den o.g. AG´s handelt es sich um Beteiligungen Zours, die bei der BAFIN
meldepflichtig sind/waren. Auffällig ist, dass sich zahlreiche Schrott- bzw.
Papiere mit mafiösen Strukturen darunter befinden, wenn man insbesondere
auf die chinesischen Werte schaut.
Warum Zours? Zours = Balaton und Balaton = Marenave.
Ich frage mich, ob Zours via der chinesischen Aktien Betrogener ist, oder sogar
auf der anderen Seite agierte?
Wenn derartige Gedanken aufkommen, weiß ich, was ich mit meinen Stücken
tun werde und bin froh, dabei auch noch einen kleinen Gewinn einzufahren.
https://portal.mvp.bafin.de/database/AnteileInfo/meldepflich…
Meine persönliche Interpretation ohne Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit:
Bei den o.g. AG´s handelt es sich um Beteiligungen Zours, die bei der BAFIN
meldepflichtig sind/waren. Auffällig ist, dass sich zahlreiche Schrott- bzw.
Papiere mit mafiösen Strukturen darunter befinden, wenn man insbesondere
auf die chinesischen Werte schaut.
Warum Zours? Zours = Balaton und Balaton = Marenave.
Ich frage mich, ob Zours via der chinesischen Aktien Betrogener ist, oder sogar
auf der anderen Seite agierte?
Wenn derartige Gedanken aufkommen, weiß ich, was ich mit meinen Stücken
tun werde und bin froh, dabei auch noch einen kleinen Gewinn einzufahren.
Das Pflichtangebot ist ja ein Witz. Nehmt ihr das Angebot an?
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.677.433 von wertekaiser am 02.05.18 14:53:43
Natürlich nicht.
Das ist die übliche Vorgehensweise bei Pflichtangeboten in Deutschland und besonders wenn die Balatons am Werke sind.
Zitat von wertekaiser: Das Pflichtangebot ist ja ein Witz. Nehmt ihr das Angebot an?
Natürlich nicht.
Das ist die übliche Vorgehensweise bei Pflichtangeboten in Deutschland und besonders wenn die Balatons am Werke sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.677.433 von wertekaiser am 02.05.18 14:53:43Wieso sollte er mehr bieten? Mehr ist Marenave im Moment auch sicher nicht wert. Zours hat auf der HV klar gesagt, dass so ein Angebot ja so zu verstehen ist, dass demjenigen, der aussteigen möchte die Möglichkeit gegeben wird. Wer den Weg in die neue Zukunft mitgehen will der kann ja dabeibleiben.
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