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    Beta Systems vor dem Aufstieg von Asche zum Phönix - Älteste Beiträge zuerst (Seite 73)

    eröffnet am 15.01.07 16:24:09 von
    neuester Beitrag 19.03.24 15:00:00 von
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    ISIN: DE000A2BPP88 · WKN: A2BPP8 · Symbol: BSS
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      schrieb am 12.04.18 14:20:20
      Beitrag Nr. 721 ()
      11.04.2018 - Pressemitteilung, Corporate, DCI

      Beta Systems Technology Forum 2018: Standortbestimmung für IT Made in Germany

      - Zentrale Kunden-/Partnerveranstaltung des Berliner Softwareherstellers am 19. und 20. April in Berlin steht unter dem Motto „Zukunftssicher Welten verbinden“

      - Podiumsdiskussion zu Chancen und Risiken des IT-Standortes Deutschland mit prominenten Vertretern von Bitkom, Hasso Plattner Institut und IBM

      - Erwartet werden 250 Teilnehmende aus der ganzen Welt


      Berlin, 11. April 2018 – Welchen Stellenwert hat IT Made in Germany heute? Dieser Frage geht die Beta Systems Software AG auf ihrem diesjährigen Technology Forum nach (Sofitel Hotel Berlin, 19. April, 16 Uhr). Prominente Vertreter aus Verbänden, Industrie und Politik erörtern in einer Podiumsdiskussion Chancen und Risiken des IT-Standortes Deutschland: Prof. Dr. Christoph Meinel, Institutsdirektor und Geschäftsführer des Hasso-Plattner-Instituts für Digital Engineering, Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom e.V., Hubert Ludwig, Geschäftsführer der Datenverarbeitungszentrale Schwerin, Dirk Wittkopp, Vice President and Managing Director der IBM Research & Development GmbH sowie Beta Systems-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Huth.

      Der Berliner Softwarehersteller Beta Systems geht 2018 in das 35. Jahr seines Bestehens. „Zukunftssicher Welten verbinden“ lautet das Motto seines diesjährigen Technology Forums. Dort informieren die Beta Systems Group, ihre Tochtergesellschaften SI Software Innovation, HORIZONT Software, Auconet, ASDIS Solutions sowie Partner wie IBM oder Arvato Systems über Trends, Lösungen und Anwendungen zur Steuerung und Automatisierung von z/OS, Linux-, Unix- und Windows-Umgebungen in Rechenzentren und über unternehmensweite Security-Lösungen. Erwartet werden rund 250 Teilnehmende aus der ganzen Welt. Sie können sich in Workshops, bei Keynotes und Vorträgen internationaler Kunden, an Informationsständen sowie in der „Meet the Experts“-Ausstellung untereinander und mit Beta-Systems-Entwicklern, Supportmitarbeiter/innen und weiteren Experten austauschen.

      Dr. Andreas Huth, Vorstandsvorsitzender der Beta Systems Software AG: „Wir werden im Rahmen unserer Podiumsdiskussion mit den renommiertesten Experten des Landes wichtige Fragen zur Wettbewerbsfähigkeit des IT-Standortes Deutschland diskutieren: Gibt es eine „Cloud Made in Germany“ überhaupt? Welche rechtlichen Aspekte sind bei ihrer Nutzung zu beachten? An welche Grenzen kann IT-Service-Providing stoßen? Steht Software Made in Germany für besondere Qualität, und welche Vor-/Nachteile bringt der Standort Deutschland möglicherweise mit sich?“

      https://www.betasystems.com/de/aktuelles/news/detail/article…
      Avatar
      schrieb am 26.04.18 16:18:42
      Beitrag Nr. 722 ()
      Hoffentlich ist Beta Systems diesen Reich-Typen bald wieder los:
      https://www.pressetext.com/#news/20180426031
      Avatar
      schrieb am 18.05.18 13:32:52
      Beitrag Nr. 723 ()
      HJB 2017/2018 ist online
      https://www.betasystems.com/fileadmin/Beta_Systems/Downloads…

      So wie auf der HV kommuniziert wird eher am oberen Ende der Spanne herauskommen.
      Avatar
      schrieb am 27.05.18 14:55:05
      Beitrag Nr. 724 ()
      Cash Flow fand ich bemerkenswert hoch.
      Avatar
      schrieb am 05.07.18 13:48:14
      Beitrag Nr. 725 ()
      1 Antwort

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      schrieb am 05.07.18 17:10:13
      Beitrag Nr. 726 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.144.259 von straßenköter am 05.07.18 13:48:14
      Zitat von straßenköter: http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/beta-systems-software-oef…


      Avatar
      schrieb am 18.07.18 15:09:13
      Beitrag Nr. 727 ()
      Beta Systems Software Aktiengesellschaft
      Berlin
      Öffentliches Angebot zum Aktienrückkauf
      (Barangebot)
      der
      Beta Systems Software AG
      Alt-Moabit 90d
      10559 Berlin
      an ihre Aktionäre zum Erwerb von bis zu 500.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 5,00 je Aktie der
      Beta Systems Aktiengesellschaft
      ISIN DE000A2BPP88 // WKN A2BPP8
      gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
      in Höhe von 23,00 Euro je Stammaktie
      Annahmefrist: 18.07.2018 bis 10.08.2018, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)


      1. Allgemeine Informationen und Hinweise

      1.1 Durchführung des Erwerbsangebots nach deutschem Recht

      Dieses Aktienrückkaufangebot wird im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebotes zum Erwerb von Aktien der Beta Systems Software Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“ oder „Beta Systems“) durch die ACON Actienbank AG („ACON“) durchgeführt (im Folgenden auch „Angebot“ oder „Erwerbsangebot“). Dieses Angebot erfolgt im Namen der ACON Actienbank AG, aber im Auftrag und auf Rechnung der Beta Systems zur Durchführung des von der Beta Systems am 5. Juli 2018 beschlossenen Aktienrückkaufs eigener Aktien gemäß § 71 Aktiengesetz (AktG) in Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. April 2015.

      Das Angebot wird ausschließlich im Einklang mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Eine Durchführung als öffentliches Erwerbsangebot nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Es sind keine Bekanntmachungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und keine Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage oder des Angebots beantragt oder veranlasst worden. Die Veröffentlichung des Angebots im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.betasystems.de bezweckt weder die Abgabe des Angebots noch eine Veröffentlichung des Angebots nach Maßgabe ausländischen Rechts noch ein öffentliches Werben.

      Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage an Dritte sowie die Annahme des Angebots kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im Ausland veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit das nach den anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen oder von dort das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, sich über etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Beschränkungen zu informieren und solche etwaigen Beschränkungen einzuhalten. Weder ACON noch die Gesellschaft übernehmen die Gewähr, dass die Weitergabe oder Versendung der Angebotsunterlage oder die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den im jeweiligen Ausland geltenden Vorschriften vereinbar ist.

      Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen hinsichtlich der Versendung, Verteilung und Verbreitung der Angebotsunterlage wird darauf hingewiesen, dass dieses Angebot von allen Aktionären der Beta Systems angenommen werden kann.

      Dieses Angebot erfolgt im Namen der ACON Actienbank AG, aber im Auftrag und auf Rechnung der Beta Systems.

      1.2 Veröffentlichung der Angebotsunterlage, Erklärungen und Mitteilungen

      Die Angebotsunterlage wird auf der Internetseite der Beta Systems Aktiengesellschaft unter
      www.betasystems.de

      sowie im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Darüber hinaus ist keine weitere Veröffentlichung der Angebotsunterlage vorgesehen.

      1.3 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots

      Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft hat am 5. Juli 2018 die Entscheidung zum Erwerb von bis zu 500.000 Stück eigenen Aktien (entsprechen rund 9,7 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung) der Beta Systems Software Aktiengesellschaft im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung (EU) 596/2016 (MMVO) veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
      www.betasystems.de

      unter der Rubrik „Investor Relations“ / „Ad-hoc Meldungen und Unternehmensmitteilungen“ abrufbar.

      2. Angebot zum Erwerb eigener Aktien

      2.1 Gegenstand des Angebots

      Gegenstand des Angebots sind bis zu 500.000 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 5,00 Euro je Aktie (ISIN DE000A2BPP88 // WKN A2BPP8) der Beta Systems Software Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin.

      Die ACON Actienbank AG bietet hiermit allen Aktionären der Beta Systems an, nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 5,00 Euro je Aktie der Beta Systems (ISIN DE000A2BPP88 / WKN A2BPP8) nebst sämtlicher Nebenrechte und auf die Aktien entfallender und noch nicht ausgeschütteter Gewinnanteile gegen Gewährung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von
      23,00 Euro (in Worten: Dreiundzwanzig Euro) je Aktie
      der Beta Systems Software Aktiengesellschaft

      im eigenen Namen, aber im Auftrag und auf Rechnung der Beta Systems zu erwerben.

      Das Angebot ist beschränkt auf den Erwerb von insgesamt bis zu 500.000 auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien der Beta Systems mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu 2.500.000,00 Euro sowie nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen dieses Angebots. Dies entspricht bis zu ca. 9,7 % (kaufmännisch gerundet) des Grundkapitals der Beta Systems zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung in Höhe von 25.789.029,50 Euro, welches maßgeblich ist. Das Angebot ist ein Teilangebot. Gehen im Rahmen dieses Angebots Annahmeerklärungen für mehr als 500.000 Aktien der Beta Systems ein, werden die Annahmeerklärungen entsprechend dem Zuteilungsverfahren gemäß Ziffer 3.3 verhältnismäßig berücksichtigt.

      2.2 Annahmefrist

      Die Annahmefrist beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage im Bundesanzeiger am 18.07.2018 und endet am 10.08.2018, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

      ACON behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung der Annahmefrist wird die ACON unverzüglich und vor Ablauf der Annahmefrist im Bundesanzeiger veröffentlichen. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

      2.3 Keine Bedingungen

      Dieses Angebot und die durch Annahme des Angebots zustande kommenden Kaufverträge sind von keinen Bedingungen (mit Ausnahme der im Fall der Überannahme erfolgenden verhältnismäßigen Annahme bzw. verhältnismäßigem Zustandekommen von Kaufverträgen nach Ziffer 3.3) abhängig.

      3. Durchführung des Angebots

      3.1 Annahmeerklärung und Umbuchung

      Die Aktionäre der Beta Systems können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 2.2 benannten Annahmefrist annehmen. Die Annahme soll gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapier- bzw. Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Wertpapier- bzw. Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend „Depotführendes Institut“) erklärt werden.

      Aktionäre der Beta Systems, die dieses Angebot für ihre Aktien der Beta Systems oder einen Teil ihrer Aktien der Beta Systems annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots
      a)

      die Annahme schriftlich gegenüber dem Depotführenden Institut erklären und
      b)

      die Aktien der Beta Systems (ISIN DE000A2BPP88 // WKN A2BPP8), für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr Depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen, der sicherstellt, dass die Aktien, für welche die Annahme des Erwerbsangebots erklärt wurde, bis zur Abwicklung des Erwerbsangebots, das heißt mindestens bis zur Übertragung der im Rahmen des Erwerbsangebots wirksam zu berücksichtigenden Aktien des jeweiligen Aktionärs, nicht anderweitig börslich veräußert werden können.

      Die Annahme des Angebots wird nach Zugang der Annahmeerklärung bei dem Depotführenden Institut, Einbuchung des Sperrvermerks und nach Ablauf der Annahmefrist - gegebenenfalls nach Maßgabe und mit dem Inhalt der verhältnismäßigen Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß Ziffer 3.3 - wirksam. Die Einbuchung des Sperrvermerks ist nur dann fristgerecht innerhalb der Annahmefrist erfolgt, wenn diese bis spätestens zum Ablauf der Annahmefrist, also bis 10.08.2018, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bewirkt wird und die Annahme innerhalb der Annahmefrist (Ziffer 2.2) gegenüber dem Depotführenden Institut schriftlich erklärt worden ist.

      Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen der ACON Actienbank AG und dem annehmenden Aktionär ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen dieser Angebotsunterlage hinsichtlich der Durchführung des Erwerbsangebots - gegebenenfalls nach Maßgabe und mit dem Inhalt der verhältnismäßigen Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß Ziffer 3.3 - zustande. Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Aktionär und die ACON zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten und ggf. gemäß Ziff. 3 verhältnismäßig berücksichtigten Aktien auf die Beta Systems. Die Aktionäre erklären mit der Annahme, dass die eingereichten Aktien zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

      Mit der Erklärung der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktionäre ihr Depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Aktien zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die Aktien der Beta Systems, für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, mit einem entsprechenden Sperrvermerk versehen zu lassen.

      Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktionäre ihr Depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten Aktien, unter Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (Ziffer 3.3), auf die ACON Actienbank herbeizuführen.

      Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Erklärungen, Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich abgegeben bzw. erteilt.

      3.2 Abwicklung des Angebots und Zahlung des Kaufpreises

      Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die Depotführenden Institute
      a)

      spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (voraussichtlich am 13.08.2018) der ACON Actienbank zur Feststellung einer etwaigen Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer etwaigen verhältnismäßigen Annahme die Anzahl der Aktien mitteilen, für die Aktionäre dem Depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und
      b)

      zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der Aktien gemäß vorstehend lit. a) der ACON Actienbank mitteilen, auf welches Konto des Depotführenden Instituts die ACON Actienbank die Gegenleistung überweisen soll; und
      c)

      die in den Wertpapierdepots des jeweiligen Aktionärs belassenen Aktien mit der ISIN DE000A2BPP88 // WKN A2BPP8, für welche fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien (nachfolgend die „Übertragungsvoraussetzungen“) – unter Berücksichtigung einer etwaigen verhältnismäßig wirksamen Annahme im Fall der Überannahme des Angebots gemäß Ziffer 3.3) – auf das Wertpapierdepot der ACON Actienbank AG Nr. 10915918, BIC PARBDEFXXX, KV-Nummer: 3359, (nachfolgend das „Abwicklungsdepot“) übertragen. Die Übertragungsvoraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen, sind:
      (1)

      der Ablauf der Annahmefrist (vgl. hierzu Ziffer 2.2 des Erwerbsangebots) und
      (2)

      die Mitteilung des Inhalts der Annahme mit ggf. verhältnismäßiger Berücksichtigung gemäß Ziffer 3.3 durch die ACON Actienbank an die Depotführenden Institute (nachfolgend die „Abwicklungsmitteilung“) und
      (3)

      die Zahlung des Kaufpreises durch die ACON Actienbank AG auf das von dem jeweiligen Depotführenden Institut genannte Konto (die Zahlung des Kaufpreises erfolgt voraussichtlich am dritten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, also voraussichtlich am 15.08.2018).

      Die ACON Actienbank tritt insoweit bei der Abwicklung mit Depotführenden Instituten in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Die Depotführenden Institute werden aus abwicklungstechnischen Gründen gebeten, eine Übertragung von Aktien auf das Abwicklungsdepot erst nach Vorliegen der Übertragungsvoraussetzungen vorzunehmen. Soweit Aktien im Falle der Überannahme des Angebots nicht angenommen werden konnten (vgl. Ziffer 3.3), werden die Depotführenden Institute gebeten, bei den verbleibenden zur Annahme eingereichten Aktien, bezüglich derer die Annahme nicht wirksam geworden ist, den Sperrvermerk zu entfernen, ACON Actienbank AG stimmt dieser Entfernung insoweit zu. Im Hinblick auf diejenigen Aktien, für die das Angebot während der Annahmefrist wirksam angenommen wurde und die daher im Rahmen dieses Angebots berücksichtigt werden, wird der Kaufpreis somit unverzüglich, d. h. voraussichtlich am dritten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist an die Depotführenden Institute überwiesen. Im Falle einer Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 3.3) kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um wenige Tage verzögern. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen Depotführenden Institut hat die ACON Actienbank AG ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot annehmenden Aktionär erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen Depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Aktionär gutzuschreiben.

      Für die erforderlichen Mitteilungen zu lit. a) und lit. b) können Depotführende Institute ebenfalls das Formular verwenden, das von der Internetseite der ACON Actienbank AG unter
      www.aconbank.de

      sowie bei der Beta Systems Software AG heruntergeladen werden kann.

      Mitteilungen der Depotführenden Institute an die Acon Actienbank nach den vorstehenden Absätzen sollen ausschließlich per Telefax an die Faxnummer +49 (0) 89 244 118 310 erfolgen.

      Die ACON wird den Depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und den Inhalt einer verhältnismäßigen Berücksichtigung gemäß Ziffer 3.3 der Annahme voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Angebotsfrist, das ist voraussichtlich am 14.08.2018, ebenfalls per Telefax mitteilen.

      3.3 Begrenzter Inhalt der Annahme im Falle der Überannahme des Angebots

      Das Angebot bezieht sich bzw. ist begrenzt auf insgesamt bis zu 500.000 Aktien der Beta Systems, das entspricht ca. 9,7 % (kaufmännisch gerundet) des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung von 25.789.029,50 Euro.

      Sofern im Rahmen dieses Angebots über die Depotführenden Institute Annahmeerklärungen für insgesamt mehr als 500.000 Aktien der Beta Systems zum Erwerb eingereicht werden, gilt Folgendes:

      Die Gesellschaft macht von der durch die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16. April 2015 vorgesehenen Möglichkeit des bevorrechtigten Angebots geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien keinen Gebrauch.

      Nehmen Aktionäre dieses Angebot für insgesamt mehr als die 500.000 Aktien an, auf die dieses Erwerbsangebot seiner Zahl nach beschränkt ist, werden die Annahmeerklärungen mit dem Inhalt verhältnismäßig wirksam, d. h. im Verhältnis der Gesamtzahl der Aktien, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist (500.000 Aktien), zur Anzahl der insgesamt zur Annahme eingereichten Aktien der Beta Systems. Sollten sich bei einer Berechnung der anteiligen Wirksamkeit Bruchteile ergeben, wird stets auf die nächste ganzzahlige Aktienanzahl abgerundet.

      Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils das Angebot annehmende Aktionär hierzu sein Einverständnis.

      3.4 Kein Börsenhandel mit eingereichten Aktien

      Ein börslicher Handel der zum Erwerb eingereichten und mit einem Sperrvermerk versehenen Aktien ISIN DE000A2BPP88 // WKN A2BPP8 ist nicht vorgesehen. Aktionäre, die dieses Angebot annehmen, können daher die mit einem Sperrvermerk versehenen Aktien bis zu einer eventuellen Löschung des Sperrvermerks nach Ablauf der Annahmefrist und ggf. Feststellung der verhältnismäßigen Wirksamkeit aufgrund einer Überannahme der Aktien nicht, insbesondere nicht über die Börse, verkaufen, und zwar unabhängig davon, ob die Annahme des Angebots in voller Höhe oder wegen einer eventuellen Überannahme nach Ablauf der Annahmefrist in Bezug auf einen Teil der Aktien wirksam wird. Der Handel der nicht eingereichten Aktien der Beta Systems unter der ISIN DE000A2BPP88 // WKN A2BPP8 bleibt unberührt.

      3.5 Kosten der Annahme

      Die mit der Annahme dieses Angebots entstehenden Kosten, insbesondere die von den depotführenden Instituten im Rahmen der Veräußerung erhobenen Gebühren, sind von den betreffenden Aktionären der Beta Systems selbst zu tragen.

      3.6 Rücktrittsrecht

      Aktionären, die dieses Angebot angenommen haben, steht ein vertragliches Rücktrittsrecht von dem durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Vertrag nicht zu. Auf die ggf. mit Inhalt eines Teils der eingereichten Aktien wirksam werdenden Annahmeerklärungen der Aktionäre gemäß Ziffer 3.3. wird hingewiesen.

      4. Berechnung der Gegenleistung

      Die Hauptversammlung der Beta Systems hat am 16. April 2015 unter Tagesordnungspunkt 14 die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Für den Fall, dass der Erwerb über ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes öffentliches Erwerbsangebot erfolgt, sieht die Ermächtigung der Hauptversammlung der Beta Systems vom 16. April 2015 vor, dass der Gegenwert für den Erwerb der Aktien je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) der Beta Systems Software Aktiengesellschaft den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen, die der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots vorangehen, nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten darf.

      Der für die Bestimmung der Gegenleistung maßgebliche Zeitraum umfasst daher die Börsenhandelstage 2. Juli 2018, 3. Juli 2018 und 4. Juli 2018 (Referenzzeitraum), die dem Tag der Ankündigung des Erwerbsangebots gemäß Mitteilung nach Art. 17 MMVO vorangehen. An diesen Tagen wurden im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse nachfolgend aufgeführte Schlusskurse der Aktie der Beta Systems festgestellt:
      Datum Schlusskurs
      2. Juli 2018 21,80 EUR
      3. Juli 2018 22,20 EUR
      4. Juli 2018 22,20 EUR

      Das arithmetische Mittel der Schlusskurse in dem Referenzzeitraum beträgt (gerundet auf zwei Nachkommastellen) 22,07 Euro.

      Die angebotene Gegenleistung von 23,00 Euro bewegt sich somit innerhalb des in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16. April 2015 vorgegebenen Rahmens.

      5. Auswirkungen des Angebots

      Aus Aktien, die im Rahmen dieses Angebots zunächst von der ACON Actienbank AG auf Rechnung der Beta Systems erworben werden und sodann von der Beta Systems erworben werden, stehen der Beta Systems keine Rechte, insbesondere keine Stimm- und Dividendenrechte, zu. Der mitgliedschaftliche Einfluss der Aktionäre der Beta Systems, die dieses Angebot nicht annehmen, nimmt damit potenziell zu. Außerdem ist das Volumen der Aktien der Gesellschaft, die dem Handel an der Börse zur Verfügung steht, entsprechend geringer. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach Durchführung des Angebots und in Abhängigkeit von der Annahmequote das Angebot und die Nachfrage nach Aktien der Beta Systems geringer sein wird als heute und somit die Handelsliquidität der Aktie der Beta Systems und damit die Fungibilität der Aktie sinken wird. Eine mögliche Einschränkung der Handelsliquidität könnte auch zu stärkeren Kursschwankungen als in der Vergangenheit führen.

      Die Aktien können von Seiten der Gesellschaft zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung der Beta Systems vom 16. April 2015 vorgesehen Zwecken, dies sind die Einziehung, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf, die Übertragung an Dritte im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen oder Wiederverkauf auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an die Aktionäre verwendet werden.

      6. Entwicklung des Bestands an eigenen Aktien

      Die Beta Systems hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Rückerwerbsangebots keine eigenen Aktien. Nach erfolgreicher vollständiger Durchführung dieses freiwilligen Rückerwerbsangebots (ohne Berücksichtigung einer etwaigen Angebotserhöhung) hält Beta Systems dann Stück 500.000 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 5,00 Euro pro Aktie (rd. 9,7 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung).

      7. Steuerlicher Hinweis

      Die Annahme dieses Angebots führt nach Maßgabe des unter Ziffer 3.3 beschriebenen Zuteilungsverfahrens zur Veräußerung der von den dieses Angebot annehmenden Aktionären gehaltenen Aktien der Beta Systems. Es wird darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung des Rückkaufs der Aktien bei den Aktionären von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Aktionärs abhängt. Den Aktionären wird empfohlen, vor Annahme dieses Angebots jeweils ausreichende steuerrechtliche Beratung einzuholen, bei der die individuellen steuerlichen Verhältnisse des jeweiligen Aktionärs berücksichtigt werden.

      8. Veröffentlichungen

      Die Beta Systems wird nur die Zahl der von ihr aus diesem Angebot übernommenen Aktien unter
      www.betasystems.de

      veröffentlichen. Für den Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 3.3) wird die ACON Actienbank AG außerdem – sobald wie möglich – die Zuteilungsquote, mit der die Annahmeerklärungen verhältnismäßig Berücksichtigung finden, auf ihrer Internetseite unter
      www.aconbank.de

      veröffentlichen.

      Alle Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der ACON Actienbank im Zusammenhang mit dem Angebot erfolgen, soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht oder diese Angebotsunterlage Abweichendes vorsieht, im Bundesanzeiger.

      9. Rückfragen

      Rückfragen im Zusammenhang mit diesem Angebot richten Sie bitte telefonisch an die ACON Actienbank AG unter +49 (0) 244 118 300, per E-Mail an info@aconbank.de oder per Telefax unter +49 (0) 89 244 118 310.

      10. Sonstiges

      Die sich aus der Annahme des Angebots ergebenden Verträge zwischen der ACON Actienbank und den Aktionären der Beta Systems sowie die Annahmeerklärungen der Aktionäre sowie alle vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Rückerwerbsangebot ergeben, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts.



      Berlin, im Juli 2018

      Beta Systems Software AG
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      schrieb am 19.07.18 08:29:17
      Beitrag Nr. 728 ()
      Angesichts des Aktienkurses wird das ja großen Erfolg haben ....
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.07.18 08:35:37
      Beitrag Nr. 729 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.249.791 von Effektenkombinat am 19.07.18 08:29:17
      Zitat von Effektenkombinat: Angesichts des Aktienkurses wird das ja großen Erfolg haben ....


      Ja, und zurecht. Vielleicht ist das für die Balatons einfach auch mal ein Testballon, den man loslässt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.07.18 19:36:33
      Beitrag Nr. 730 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.249.866 von straßenköter am 19.07.18 08:35:37Das hat die Deutsche Balaton doch auch schon regelmäßig mit den eigenen Aktien gemacht. Die Struktur des Angebots ist auf jeden Fall genau das gleiche und ich nehme an dass Zours selbst das angesprochen hat.
      Bisher hat Balaton bei ihren eigenen Angeboten immer wieder eine Menge Aktien angedient bekommen, für Großaktionäre ist so was ja auch immer eine gute Möglichkeit ordentliche Stückgrößen ohne Kursreaktion loszuwerden.

      Interessanter ist für mich: auf der HV hatte Zours gesagt, dass er Dividenden ablehnt aber einen Rückkauf als Ausschüttung in Frage kommt. Wenn ich mich richtig erinnere - wie gesagt es war auf der HV im März - ginge das allerdings nur dann wenn keine Insiderinformationen vorliegen. Für mich heißt das, eine einigermaßen große Übernahme dürfte aktuell gerade nicht auf dem Tisch liegen.

      Aber ich denke auch dass ein Verkauf sich bei den jetzigen Kursen nicht wirklich aufdrängt.
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