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    Kabel Deutschland will an die Börse gehen - ob das was wird ???? - Älteste Beiträge zuerst (Seite 38)

    eröffnet am 23.02.10 10:28:35 von
    neuester Beitrag 31.10.23 13:52:59 von
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      Avatar
      schrieb am 10.06.16 13:53:30
      Beitrag Nr. 371 ()
      Avatar
      schrieb am 10.06.16 21:21:50
      Beitrag Nr. 372 ()
      Der Druck wird erhöht das ist gut......
      Avatar
      schrieb am 06.09.16 12:40:22
      Beitrag Nr. 373 ()
      Elliott begrüßt Entscheidung der Kabel Deutschland Holding AG, Beschwerde gegen zweite Sonderprüfung zurückzunehmen

      DGAP-Media / 2016-09-06 / 12:29

      - Der Großaktionär Elliott, der 14,43 Prozent der Aktien der Kabel
      Deutschland Holding AG ("KDG") hält, begrüßt die Entscheidung der Kabel
      Deutschland Holding AG, ihre Beschwerde gegen eine zweite - am 9. Juni
      2016 durch das Landgericht München I angeordnete - Sonderprüfung bei Kabel
      Deutschland zurückzunehmen.

      - Gegenstand der zweiten Sonderprüfung soll eine vertiefte Untersuchung des
      Verhaltens des KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit der Übernahme durch
      Vodafone, inklusive des Zeitraums nach dem 31. März 2013, sein. Eine
      vorangegangene, im September 2014 abgeschlossene Sonderprüfung, hatte eine
      Reihe von besorgniserregenden Tatsachen zutage gefördert, die aus Sicht von
      Elliott weiterer Aufklärung bedürfen, die zudem einen größeren Zeitraum als
      bisher abdeckt.


      München, 6. September 2016 - Elliott Associates, L.P. und Elliott
      International, L.P. haben heute gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften
      ("Elliott") bekannt gegeben, dass Elliott die aufgrund eines entsprechenden
      Hinweises des Oberlandesgerichts München erfolgte Entscheidung der Kabel
      Deutschland Holding AG begrüßt, ihre Beschwerde gegen eine zweite, durch
      das Landgericht München I angeordnete, Sonderprüfung bei Kabel Deutschland
      zurückzunehmen. Die Entscheidung des Landgericht München I ist damit
      bindend und der vom Gericht per Entscheidung vom 9. Juni 2016 eingesetzte
      Sonderprüfer Martin Schommer kann seine Arbeit aufnehmen beziehungsweise
      fortsetzen.

      Entsprechend der Gerichtsentscheidung wurde Martin Schommer, der bereits
      die erste Sonderprüfung durchgeführt hat, mit einer weiteren Sonderprüfung
      beauftragt, die den Umfang der Untersuchung zudem auch auf Handlungen für
      den Zeitraum nach dem 31. März 2013 ausweitet. Der Sonderprüfer kann damit
      die unabhängige Untersuchung der im ersten Prüfungsbericht aufgedeckten
      möglichen Pflichtverletzungen des KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit der
      Übernahme durch Vodafone fortsetzen und die bisherigen Ergebnisse der
      ersten Prüfung, die auf den Zeitraum bis zum 31. März 2013 begrenzt war,
      weiter validieren.


      Im Zusammenhang mit der Rücknahme der Beschwerde sagte ein Rechtsberater
      von Elliott:

      "Wir begrüßen die Entscheidung der Kabel Deutschland Holding AG, ihre
      Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts München I
      zurückzuziehen. Unnötige weitere Verzögerungen werden so vermieden und der
      Sonderprüfer kann seiner Arbeit hoffentlich ohne weitere Behinderungen
      durch das Unternehmen nachgehen."

      Franck Tuil, Senior Portfolio Manager bei Elliott, sagte:

      "Wir sind sehr gespannt auf die Ergebnisse der zweiten Sonderprüfung und
      zuversichtlich, dass sie unsere Einschätzung bestätigt, dass Vodafone und
      Kabel Deutschland den übrigen Kabel Deutschland Aktionären wesentliche
      Informationen zur Bewertung der Aktie vorenthalten haben. Es bleibt damit
      wahrscheinlich, dass die auf Vodafone zukommenden Mehrkosten in die
      Milliarden gehen werden."


      Der erste Bericht des Sonderprüfers war von Kabel Deutschland im Dezember
      2014 veröffentlicht worden und hatte das Verhalten der KDG-Organe vor der
      öffentlichen Übernahme durch Vodafone im Oktober 2013 untersucht.

      In seiner Untersuchung, die sich ausschließlich auf den Zeitraum bis zum
      31. März 2013 beschränkte, ist der Sonderprüfer unter anderem zu folgenden
      Ergebnissen gekommen:

      - Die intern durch Kabel Deutschland und seine beratenden Investmentbanken
      erstellte Unternehmensbewertung lag zwischen EUR 109,50 und EUR 150,50, und
      damit signifikant höher als der von Vodafone im Zuge der Übernahme gebotene
      und von Vorstand und Aufsichtsrat der KDG zur Annahme empfohlene Preis.

      - Mit Blick auf die intern erstellte Unternehmensbewertung ist die
      gemeinsame Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Kabel Deutschland
      Holding AG, in der sie den Kabel Deutschland-Aktionären die Annahme des
      Vodafone-Angebots nahegelegt haben, daher unplausibel.

      Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG
      am 20. März 2015 wurde der Antrag von Elliott für zwei erneute
      Sonderprüfungen zum Verhalten der KDG-Organe im Umfeld der Übernahme durch
      Vodafone und die Bestellung zweier Prüfer mit der Stimmenmehrheit von
      Vodafone abgelehnt. Fast alle anwesenden Minderheits-Aktionäre hingegen
      sprachen sich für die Sonderprüfungen aus. In der Folge hatte Elliott Klage
      vor dem Landgericht München eingereicht, das am 9. Juni 2016 die
      Notwendigkeit weiterer Untersuchungen bestätigt hat.


      Über Elliott

      Elliott Associates, L.P. und Elliott International, L.P. verwalten
      gemeinsam ein Fondsvolumen von mehr als 28 Milliarden US-Dollar. Im Jahr
      1977 gegründet, ist Elliott einer der ältesten Hedgefonds, die nach wie vor
      vom selben Management geführt werden. Zu den Fondsinvestoren von Elliott
      gehören große Institutionen, vermögende Privatpersonen und Familien sowie
      Mitarbeiter des Unternehmens.

      Elliott wird bei seinen Investitionen in Europa von Elliott Advisors (UK)
      Limited beraten, einer von der Financial Conduct Authority (FCA)
      zugelassenen Investmentgesellschaft.



      ###


      Medien-Kontakt:

      Charles Barker Corporate Communications
      Thomas Katzensteiner / Tobias Eberle
      +49 69 79 40 90 25
      +49 69 79 40 90 24
      Thomas.Katzensteiner@charlesbarker.de
      Tobias.Eberle@charlesbarker.de


      Ende der Pressemitteilung
      Avatar
      schrieb am 16.10.16 07:50:57
      Beitrag Nr. 374 ()
      Besucht wer am 25.10 die HV ?
      Avatar
      schrieb am 15.05.17 14:23:11
      Beitrag Nr. 375 ()
      Bericht Verhandlungstermin 11.05.2017
      https://www.spruchverfahren-direkt.de/?newsId=6608

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      Avatar
      schrieb am 15.11.17 21:17:37
      Beitrag Nr. 376 ()
      War wer Heute bei der Hauptversammlung ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.11.17 21:33:27
      Beitrag Nr. 377 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.193.726 von Huusmeister am 15.11.17 21:17:37Was kam bei der Verhandlung raus?
      Avatar
      schrieb am 03.01.19 21:52:16
      Beitrag Nr. 378 ()
      Noch wer dabei ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.01.19 17:09:33
      Beitrag Nr. 379 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.553.452 von Huusmeister am 03.01.19 21:52:16Schon viel zu lange... :rolleyes: still ruht der See.

      Wer kennt den Stand des Spruchverfahrens?
      Avatar
      schrieb am 24.05.19 09:46:26
      Beitrag Nr. 380 ()
      Interpretiere ich die Kursstellung bei Kabel Deutschland richtig, dass der Termin zur Spruchstelle am 22.05. nicht gut verlaufen ist?
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