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    AFD- würdet ihr sie wählen ? - Älteste Beiträge zuerst (Seite 12876)

    eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
    neuester Beitrag 29.03.24 13:57:07 von
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      schrieb am 17.11.18 15:40:33
      Beitrag Nr. 128.751 ()
      Als Privatier habe ich mich entschlossen alles links der FDP aus meinem

      Umfeld zu entsorgen.:D


      Ob sich die Deutsche Bank das erlauben kann oder darf?
      Avatar
      schrieb am 17.11.18 15:52:27
      Beitrag Nr. 128.752 ()


      Natürlich müssten auch etliche"Qualitätsjournalisten" ihren Job verlieren, welche von der Lügenhetzjagd berichteten.
      Im Namen der Gerechtigkeit:cool:

      #Schmierfinken
      Avatar
      schrieb am 17.11.18 16:06:39
      Beitrag Nr. 128.753 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.239.981 von Pferdeflüsterer am 17.11.18 14:07:44Der Spendensumpf ist sogar noch tiefer als beim schwarzen Koffer von Herrn Dr. Schäuble (derzeit amtierender Bundestagspräsident): damals waren es schließlich nur 100.000 DM und jetzt mehrere hunderttausend Euro! :eek:

      Allerdings wurden die 100.000 DM nie zurückgezahlt und der Täter konnte Finanzminister werden und jetzt sogar das zweithöchste Amt im Staate bekleiden. ;)

      Deshalb fordere ich: Dr. Alice Weidel for Kanzlerin! :eek::kiss::p
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      schrieb am 17.11.18 16:13:18
      !
      Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: Spam
      Avatar
      schrieb am 17.11.18 16:26:06
      Beitrag Nr. 128.755 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.240.326 von DerStrohmann am 17.11.18 16:06:39
      Zitat von DerStrohmann: Der Spendensumpf ist sogar noch tiefer als beim schwarzen Koffer von Herrn Dr. Schäuble (derzeit amtierender Bundestagspräsident): damals waren es schließlich nur 100.000 DM und jetzt mehrere hunderttausend Euro! :eek:

      Deshalb fordere ich: Dr. Alice Weidel for Kanzlerin!


      Natürlich, für illegale Kohle gibt die "Alternative" alle Prinzipien auf.
      Sogar ihr wichtigstes:

      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 17.11.18 16:30:59
      Beitrag Nr. 128.756 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.236.252 von DonLongShort am 16.11.18 19:29:11
      Zitat von DonLongShort: https://www.tagesschau.de/inland/afd-europaparteitag-101.htm…

      Im Parteiengesetz steht, illegale Spenden sind unverzüglich zu melden.
      Guido Reil vom AfD-Bundesvorstand hält zu Weidel.
      "Das ist rechtlich zu beurteilen, was unverzüglich heißt.


      Kommentar:
      "Das ist rechtlich zu beurteilen, was unverzüglich heißt. Deshalb ist das ein rechtliches Thema" Nein, das ist eindeutig. Monate später ist niemals unverzüglich, da hilft auch kein Geschwurbel. Sie haben es zurückgezahlt, nachdem sie das Geld verwendet hatten, um Kampagnen zu bezahlen, das ist eindeutig Vorsatz. Aus der Nummer werden sich die Verantwortlichen nicht rauswinden können, das Gesetz ist hier ganz eindeutig. Blöd gelaufen für die selbsternannten Saubermänner....


      ich bleib' dabei:
      die AfD mit ihren maßlos vielen hellen Köpfen konnte bestimmt gar nicht anders handeln:rolleyes:


      Entscheidend für die Unverzüglichkeit ist nicht die objektive, sondern die subjektive Zumutbarkeit des alsbaldigen Handelns.
      https://de.wikipedia.org/wiki/Unverz%C3%BCglichkeit


      Entzücknd, dass wir hier solche Regelsichere Fachspezialisten haben, die dank Wikipedia so unglaublich beschlagen in der Interpretation unbestimmter Rechtsbegriffe sind. Weist Du eigentlich, geschätzter weiser Don,was wirklich und wörtlich im einschlägigrn Gesetz steht?

      „Nach Absatz 2 unzulässige Spenden sind von der Partei unverzüglich, spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr (§ 19a Abs. 3) an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterzuleiten.“

      https://dejure.org/gesetze/PartG/25.html

      Es ist auch für den Nichtvolljuristen unschwer erkennbar, dass als Massstab für den Begriff "unverzüglich" der Gesetzgeber in diesem konkreten Sachverhalt die Frist bis zum nächstfällgen Rechenschaftsbericht gesetzt hat (d.h., die "Überlegungsfrist" wird hier im Gesetz selbst konkretisiert) . Und die läuft für AfD und Weidel, mögliche Verlängerungsfristen einbezogen, erst am 31.12.2018 ab. Die teilweise zwischenzeitliche Verwendung des Geldes für Anwaltshonorare ist als Gegenargument untauglich, dann wo bitte wird eine solche im Gesetzt ausdrücklich verboten oder gar wie bitte wird es sanktioniert?

      Ich stimme Greenanke zu, dass die Sache für Frau Weidel innerparteilich durchaus zu Problemen führen kann. Abe sie wäre nicht die oder der erste, die wegen parteiinterner Anfeindungen wegen nichtausreichender Radikalität die Partei verlassen müsste,. Den von einigen hier so sehnlich erhofften und im Wochenrythmus angekündigten Niedeergang der AfD hat jedenfalls weder Petry noch Lucke gebracht, und auch ein Fall Weidel wird sich nicht wie erhofft auswirken. Die hiesigen AfD-Crash-Propheten erinnern mich doch stark an einen Walter Eichelburg, der fast stündlich den Bürgerkrieg und die Einsetzung des Kaisers erwartet und sich nicht dadurch beirren lässt, dass sich seine Prohezeiungen für jeden Leser sichtbar und nachweislich nicht erfüllen. . :laugh:

      Gruss oreganogold
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      Avatar
      schrieb am 17.11.18 17:45:13
      Beitrag Nr. 128.757 ()
      UNVERZÜGLICH ist keineswegs ein unbestimmter Rechtsbegriff, guckst du:

      § 121 Absatz 1 Satz 1 BGB enthält eine Legaldefinition des Begriffes. Unverzüglich bedeutet demnach „ohne schuldhaftes Zögern“. Diese Definition gilt für das gesamte deutsche Recht, wird aber von den Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht.
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      Avatar
      schrieb am 17.11.18 17:45:42
      Beitrag Nr. 128.758 ()
      Professor Meuthen/Afd in einer hervorragenden Bewerbungsrede für den Spitzenplatz für die Europawahl
      im nächsten Jahr mit scharfen Angriffe auf die Grünen

      Avatar
      schrieb am 17.11.18 18:03:00
      Beitrag Nr. 128.759 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.240.356 von Claptoni am 17.11.18 16:13:18
      Zitat von Claptoni: AFD- würdet ihr sie wählen ? (Seite 12876)
      Ja,
      ich würde sie wählen, wählen und nochmals wählen...

      Allerdings werden Wahlergebnisse, wie die Hessenwahl gezeigt hat, nicht mehr ausgezählt, sondern geschätzt.
      Avatar
      schrieb am 17.11.18 18:28:36
      Beitrag Nr. 128.760 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.240.647 von Besserwisser1000 am 17.11.18 17:45:13
      § 121 Anfechtungsfrist
      (1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.
      (2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.


      Wie du siehst, kann unverzüglich bis zu 10 Jahre bedeuten. Und hier noch eine Erklärung:

      htts://books.google.de/books?id=eNqYpjGKHZ8C&pg=PA255&dq=unv…
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