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    AFD- würdet ihr sie wählen ? - Älteste Beiträge zuerst (Seite 14565)

    eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
    neuester Beitrag 20.04.24 00:51:22 von
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      Avatar
      schrieb am 20.04.19 22:49:53
      Beitrag Nr. 145.641 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.394.765 von Merrill am 20.04.19 22:42:19
      Zitat von Merrill: @Strohmann:
      Ich hatte doch bereits den Link zum Parteiengesetz gepostet.
      Schau doch mal rein, bevor du hier Fragen stellst:
      https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__26.html

      "§ 26 Begriff der Einnahme
      (1) Einnahme ist, soweit für einzelne Einnahmearten (§ 24 Abs. 4) nichts besonderes gilt,
      jede von der Partei erlangte Geld- oder geldwerte Leistung.
      Als Einnahmen gelten auch die Freistellung von üblicherweise entstehenden
      Verbindlichkeiten, die Übernahme von Veranstaltungen und Maßnahmen durch
      andere, mit denen ausdrücklich für eine Partei geworben wird,

      die Auflösung von Rückstellungen sowie Wertaufholungen im Anlagevermögen."


      Du subsummierst unter diese Vorschrift. Hat das ein Gericht auch schon rechtskräftig getan (in vergleichbaren Fällen)?
      Avatar
      schrieb am 20.04.19 23:07:30
      Beitrag Nr. 145.642 ()
      @Strohmann:
      Wieviele Fälle gab es in den letzten 40 Jahren, wo die
      Bundestagsverwaltung einmal in seiner rechtlichen Einschätzung zu
      Parteispenden falsch lag und von Gerichten überstimmt wurde ..... ?

      Ich fand keinen einzigen Fall.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.04.19 23:41:43
      Beitrag Nr. 145.643 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.394.807 von Merrill am 20.04.19 23:07:30
      Zitat von Merrill: @Strohmann:
      Wieviele Fälle gab es in den letzten 40 Jahren, wo die
      Bundestagsverwaltung einmal in seiner rechtlichen Einschätzung zu
      Parteispenden falsch lag und von Gerichten überstimmt wurde ..... ?

      Ich fand keinen einzigen Fall.


      Das ist eine Gegenfrage aber keine Antwort auf meine Frage, ob du deine Subsumtion mit Rechtsprechung belegen kannst. Dann darf ich wohl auch eine Gegenfrage stellen: Wie viele "Prüffall"-PKs des Bundesamts für Verfassungsschutz wurden denn vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln schon für rechtswidrig erklärt?
      Avatar
      schrieb am 21.04.19 00:22:53
      Beitrag Nr. 145.644 ()
      Avatar
      schrieb am 21.04.19 04:51:12
      Beitrag Nr. 145.645 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.394.423 von AUMNGH45 am 20.04.19 20:27:47
      Zitat von AUMNGH45: Also auf mein Wahlverhalten hat die Spenden affäre keinerlei Einfluß. Geld regiert die Welt und inwieweit Politik und Lobbyisms korrumpiert sind, werden wir sowiso nie erfahren....bei keiner Partei!
      Die paar "strittigen" Dausender betrachte ich als Peanuts.
      Aber es ist ja nicht ungewöhnlich den schwarzen Peter zuzuschieben und auf die Splitter in den Augen anderer hinzuweisen...
      Da gehören noch ganz andere Beträge bei Stiftung und Spenden untersucht-nicht überall wo "gemeinnützig" draufsteht, ist das auch drin.
      Jedenfalls kostet mich als Steuerzahler diese AfD-Spende kein Geld-wo immer sie auch herkommen mag-da kommt mich Afghanistan oder Syrien teurer...aber dafür wird ja über die Saudis Geld verdient und vor der libyschen Küste das Meer geöffnet, als sei Moses auferstanden:confused:


      Ich kann mich an vielen Wahlkämpfen der Altparteien in der Vergangenheit erinnern, wo Gewerkschaften/Künstler für die SPD ; für die CDU die Industrie grosse Anzeigen in Zeitungen geschaltet haben usw. massive Wahlunterstützung für die Altparteien insbesondere SPD, CDU/CSU geleistet haben . In keinen dieser Fälle wurden Verfahren wegen illegaler Partei Sachspenden eingeleitet bzw. gefordert.
      Nur bei der AfD wird dies jetzt gemacht, mit dem Ziel die AfD zu bekämpfen und zu vernichten
      Wie Prof. Meuthen sagte , wird die AfD alle Rechtsmittel dagegen einlegen , um auch höchstrichterlich feststellen zu lassen , ob es sich bei den genannte Sachspenden an die AfD überhaupt um Spenden im Sinne der Parteien Spenden Gesetze handelt.
      Leider werden die Entscheidungen erst nach den Wahlen fallen; zuvor kann man noch vor den Wahlen gegen die AfD hetzen, was das Zeug hält
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      schrieb am 21.04.19 07:23:40
      Beitrag Nr. 145.646 ()

      https://www.welt.de/politik/deutschland/article192226289/Son…

      Bin gespannt, wie die "Demokraten" es schaffen wollen, die politisch stärkste Kraft weiterhin auszugrenzen.
      Das deutsche Volk in den östlichen Bundesländern zeigt ein vorbildliches Wahlverhalten. :cool::D
      Tja, selbst die penetrante Hetze der Staatspropaganda kann nichts gegen den Erfolg der einzigen demokratischen Partei Deutschlands ausrichten.
      "Patrioten aller Länder vereinigt euch"

      Schönen Ostersonntach @all AfD-Sympathisanten und Beschützern des Abendlandes
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      Avatar
      schrieb am 21.04.19 07:32:23
      Beitrag Nr. 145.647 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.395.038 von reaaalist am 21.04.19 07:23:40Moin :yawn::look::lick:



      Was für ein Osterfest :D ... ich bin entzückt :p
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      Avatar
      schrieb am 21.04.19 07:41:22
      Beitrag Nr. 145.648 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.395.047 von lichter73 am 21.04.19 07:32:23Und das sind nur die offiziellen Umfragewerte.
      Da kommen ja sicherlich noch ein paar Prozentchen dazu, wenn die wahren Ergebnisse ans Tageslicht kommen.
      Wir wissen ja, wie die "Meinungsmacher" uns manipulieren wollen.

      PS. Danke für das Patrioten-Käffchen :cool:
      Avatar
      schrieb am 21.04.19 08:34:12
      Beitrag Nr. 145.649 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.395.038 von reaaalist am 21.04.19 07:23:40Danke an die lieben Bürger in Ostdeutschland , dass sie sich mit Mehrheit für die richtige Partei entscheiden
      Avatar
      schrieb am 21.04.19 10:03:41
      Beitrag Nr. 145.650 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.395.008 von StillhalterTrader am 21.04.19 04:51:12Einnahmen sind Geld,geldwerte Einnahmen und jede andere Maßnahme, mit der ausdrücklich für eine Partei
      geworben wird.§26 Abs.1PartG.
      Eine Spende,§25PartG, ist eine Einnahme,die dann als Spende gilt,wenn sie von einer Partei erlangt ist,d.h.
      wenn sie in den Verfügungsbereich des für Finanzen zuständigen Vorstandsmitgliedes oder eines haupt=
      amtlichen Mitarbeiters der Partei gelangt.
      Es gilt also das Zuflussprinzip und die Einnahme(Zuwendung)muß zur Verfügung der Partei stehen.
      Werbemaßnahmen aus dem Ausland,die nicht abgesprochen sind,stehen einer Partei nicht zur Verfügung,
      sie sind dem Einflusssbereich des zuständigen Verantwortlichen entzogen.Zivilrechtlich handelt es sich
      um eine aufgedrängte Bereicherung,die nicht zurückgegeben(bezahlt)werden muß.
      Nach dem Wortlaut des §25PartG liegt damit keine Spende vor.
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