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    Beate Uhse: bald Ex-Pennystock? - Älteste Beiträge zuerst (Seite 99)

    eröffnet am 30.08.14 20:32:51 von
    neuester Beitrag 06.06.23 13:19:34 von
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      schrieb am 15.04.18 12:16:32
      Beitrag Nr. 981 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.546.369 von chris_xy am 15.04.18 11:40:03Damit das nicht missverstanden wird, die "Insolvenzdividende", auch wenn es ein schöner Bergriff ist, betrifft nicht die aktuellen Aktionäre, sondern (richtig: dein letzter Satz im Zitat) nur diejenigen, die Anleihen gezeichnet haben.
      Du hättest aber auch den Absatz unmittelbar vor dem zitierten Text reinkopieren können (bei mir aus https://app.insolvenz-portal.de/Nachrichten/beate-uhse-ag--w… "Im Rahmen des Insolvenzplans sollen die werthaltigen Assets der Beate Uhse AG auf die neu gegründete Tochtergesellschaft "be you GmbH" übertragen werden. Mit dem Kaufpreis sowie den Erlösen aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden die Verfahrenskosten, die weiteren Masseverbindlichkeiten und die Insolvenzdividende für die Gläubiger bezahlt. Die Beate Uhse AG selbst in ihrer heutigen Form wird nach den Regelungen des Insolvenzplanes abgewickelt werden und damit auch ihre Börsenzulassung verlieren." Fettschrift von mir.
      Da ist selbst die Frage zur künftigen Gesellschaftsform genannt.
      Avatar
      schrieb am 15.04.18 13:09:02
      Beitrag Nr. 982 ()
      soll es also heissen, die Anleiheinhaber können gegen Verzicht auf die erste Insodividende, Anteile an
      "be you GmbH" erwerben ( Preis und Zeitpunkt stehen noch nicht fest) habe das richtig verstanden?
      lohnt sich dann Anteile an der neuen GmbH zu zeichnen???
      Avatar
      schrieb am 16.04.18 08:11:35
      Beitrag Nr. 983 ()
      Stell Dir vor
      Du bist mit 1000 in Casino gegangen und hattest wenig Glück. Du hast nur noch wenige Chips, für die Du an der Kasse gerade noch 17,70 bekämst.
      Holst Du dir das Geld - oder holst Du Dir noch ein paar Chips und spielst weiter?
      Das typische Spieler-Dilemma.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.04.18 08:31:52
      Beitrag Nr. 984 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.550.092 von factsolni am 16.04.18 08:11:35aktueller Kurs der Anleihe 2,5% dh. bei 1000 EUR Spielgeld könnte man 680 EUR noch retten , vorausgesetzt man betriitt erst jetzt das Beate Uhse Casino
      Avatar
      schrieb am 17.04.18 00:58:17
      Beitrag Nr. 985 ()
      Am kommenden Donnerstag, dem 19.4. ist Berichtstermin bezüglich der Insolvenz der Beate Uhse Netherlands BV. Das ist der Termin, der in einigen Punkten dem 4.4.18 für die Beate Uhse AG entspricht. Die Gläubiger haben ihre forderungen bis zum 16.5. anzumelden, der Prüfungstermin dafür ist der 30.5.18.
      Wird am 19.4. dem Insolvenzplan zugestimmt, woran nach Firmenaussage kein Zweifel besteht, fehlt zu Wirksamkeit des Insolvenzplans der Beate Uhse AG nur noch die Zustimmung des Insolvenzgerichts. Eine Verweigerung dieser Zustimmung ist nicht zu erwarten. Das Insolvenzgericht stellt sich normalerweise nicht gegen die Gläubiger.
      Vor diesem Hintergrund würde mich nicht überraschen, wenn die Börsennotierung der WKN 755140 zum 31.5. oder sogar schon zum 30.4. eingestellt würde.
      3 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 17.04.18 09:23:34
      Beitrag Nr. 986 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.558.861 von factsolni am 17.04.18 00:58:17
      Zitat von factsolni: Am kommenden Donnerstag, dem 19.4. ist Berichtstermin bezüglich der Insolvenz der Beate Uhse Netherlands BV. Das ist der Termin, der in einigen Punkten dem 4.4.18 für die Beate Uhse AG entspricht. Die Gläubiger haben ihre forderungen bis zum 16.5. anzumelden, der Prüfungstermin dafür ist der 30.5.18.
      Wird am 19.4. dem Insolvenzplan zugestimmt, woran nach Firmenaussage kein Zweifel besteht, fehlt zu Wirksamkeit des Insolvenzplans der Beate Uhse AG nur noch die Zustimmung des Insolvenzgerichts. Eine Verweigerung dieser Zustimmung ist nicht zu erwarten. Das Insolvenzgericht stellt sich normalerweise nicht gegen die Gläubiger.
      Vor diesem Hintergrund würde mich nicht überraschen, wenn die Börsennotierung der WKN 755140 zum 31.5. oder sogar schon zum 30.4. eingestellt würde.


      Sehe ich ähnlich. Gläubigerschutz vor Aktionärsschutz in diesem Fall. Widerruf der Börsennotierung müsste dann von Amts wegen nach §39 Absatz 1 Börsengesetz erfolgen, meine ich.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.04.18 17:12:51
      Beitrag Nr. 987 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.560.436 von tbhomy am 17.04.18 09:23:34weiß jemand , wann die die erste Inslovenzdividende gezahlt wird und seit wann muß man die Anleihe haben um überhaupt Anspruch auf die Dividende zu haben. Reicht es jetzt noch die Anleihe zu kaufen? Aktueller Kurs 1,8 %- Insodividende 1,7%
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.04.18 13:25:54
      Beitrag Nr. 988 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.592.941 von chris_xy am 20.04.18 17:12:51
      Zitat von chris_xy: weiß jemand , wann die die erste Inslovenzdividende gezahlt wird und seit wann muß man die Anleihe haben um überhaupt Anspruch auf die Dividende zu haben. Reicht es jetzt noch die Anleihe zu kaufen? Aktueller Kurs 1,8 %- Insodividende 1,7%


      Steht doch alles im Insolvenzplan... lesen bildet!
      Avatar
      schrieb am 14.05.18 10:50:57
      Beitrag Nr. 989 ()
      Auffälliges Verhalten in einigen Börsenforen
      Sehe ich das richtig, dass in anderen Foren zur Beate Uhse AG fragwürdige und zweifelhafte Szenarien aufgestellt werden die nichts mit dem Insolvenzplan zu tun haben ??

      Das spricht nicht gerade für diese Foren, befürchte ich. Die Moderation dort sollte wissen, worüber sie zu entscheiden hat. Das scheint mir dort nicht der Fall zu sein.

      Es liegt auf der Hand, dass der gerade praktizierte Asset-Deal mit späterem Delisting nichts mit einem Cold-IPO zu tun hat. Wie kann man dann derart Dinge in öffentlichen Foren behaupten ? Welchen Zweck verfolgt man dort ? Kritiker wie mich will man zudem mundtot machen.

      Auffälliger geht es doch nun wirklich nicht mehr... :eek:

      Die Beate Uhse AG soll laut Sanierer und Sachwalter delistet werden. Und die Presse hat dieses bereits danach aufgenommen.

      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10348735-dgap-adh…
      Avatar
      schrieb am 14.05.18 11:48:15
      Beitrag Nr. 990 ()
      Na? Verzockt ihr euer Taschengeld?
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