Palatin Technology / voraussichtliches Marktpotential von 1,3 Mrd $ bis 2020 allein in USA - Älteste Beiträge zuerst (Seite 448)
eröffnet am 17.02.15 22:17:27 von
neuester Beitrag 28.02.24 20:50:54 von
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....ich verweise nochmalig auf die spritze für männer , spritze aufgezogen und oben an der wurzel ganz leicht eingespritz , ohne jegliche schmerzen , genauso wie bei diabetikern die das jeden tag teilweise mehrfach absolvieren müssen.....und für 2-3 stunden super standfest bleiben....
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.035.256 von Stoxtrayder am 16.07.19 12:26:44
Ob wir hier auch weibliche Forumsmitglieder haben, die schreibend oder nur lesend mit dabei sind, lässt sich aus den Mitgliedsnamen alleine wohl nicht ableiten. Weibliche Mitglieder würden sich außerdem mit Äußerungen einer möglichen Vorfreude auf das "interessante" Mittel wahrscheinlich auch eher zurückhalten. Fazit ist also, dass sich weder durch die Mitgliedsnamen noch durch Äußerungen herleiten lässt, ob und wieviele weibliche Mitglieder dieses Forum hat. Aus Erfahrung sind in Foren, wie diesem, aber tatsächlich überwiegend männliche Mitglieder vertreten.
Zitat von Stoxtrayder:Zitat von pegasusorion: Komisch, das hier nicht eine Einzige Frau im Forum ist wenn das Medikament doch "so interessant ist" oder??
Ich glaube das spricht bereits Bände.....
Hm, wieviele Frauen sind hier unterwegs im Forum...? 🙄
Männeranteil 95%?! 😉
Ob wir hier auch weibliche Forumsmitglieder haben, die schreibend oder nur lesend mit dabei sind, lässt sich aus den Mitgliedsnamen alleine wohl nicht ableiten. Weibliche Mitglieder würden sich außerdem mit Äußerungen einer möglichen Vorfreude auf das "interessante" Mittel wahrscheinlich auch eher zurückhalten. Fazit ist also, dass sich weder durch die Mitgliedsnamen noch durch Äußerungen herleiten lässt, ob und wieviele weibliche Mitglieder dieses Forum hat. Aus Erfahrung sind in Foren, wie diesem, aber tatsächlich überwiegend männliche Mitglieder vertreten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.035.517 von aaahhh am 16.07.19 13:00:10Bis zum 31.12.2008 Steuerfrei ab dann mit Abgeltungssteuer
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.034.740 von Boersenator am 16.07.19 11:41:54
Natürlich keine Addition. Der Wirkungsgrad liegt offenbar bei 8%. Wobei es letztlich wurscht sein kann, ob eingebildet o. tatsächlich. Insgesamt läge er dann bei 25%.
Ggf. gibt es hier auch noch eine psychologische Komponente, die von solchen Studien u.U. nur schwer erfaßt werden kann. Zudem wurden hier wohl auch nur pathologische Frauen getestet. Die Bewertung für eine " lifestyle-injektion" ist m.E. offen.
Zitat von Boersenator:Zitat von Magnificient: 8% ? Da ist ein Denkfehler!!!
Es ist wohl die Rechnung 25% (tatsächliche Wirkung des Mittels) minus 17% (eingebildete Wirkung des Mittels) = 8% erstellt worden. Tatsächlich würde, wenn man die Zahlen schon miteinander verrechnet, eine Addition sinnvoller sein. Tatsächlich haben wir hier dann doch 42% an Probandinnen, die dem eingenommenen Mittel die erwartete Wirkung zuschreiben, egal ob sie real oder eingebildet war.
Natürlich keine Addition. Der Wirkungsgrad liegt offenbar bei 8%. Wobei es letztlich wurscht sein kann, ob eingebildet o. tatsächlich. Insgesamt läge er dann bei 25%.
Ggf. gibt es hier auch noch eine psychologische Komponente, die von solchen Studien u.U. nur schwer erfaßt werden kann. Zudem wurden hier wohl auch nur pathologische Frauen getestet. Die Bewertung für eine " lifestyle-injektion" ist m.E. offen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.035.517 von aaahhh am 16.07.19 13:00:10
soweit, so bekannt, danke, aber selbst wenn er vorher gekauft hat und erst jetzt verkauft, ist der GEwinn JETZT doch auch abzugelten.. 😉
Zitat von aaahhh: Bevor das Abgeltungssteuergesetzt geändert wurde, gab es eine Zeit, da waren Aktiengewinne steuerfrei, wenn man mindestens 12 Monate gehalten hat. Müsste jetzt nachschauen, ob das um diese Zeit ( 2009) war oder früher.
Gruß aaahhh
soweit, so bekannt, danke, aber selbst wenn er vorher gekauft hat und erst jetzt verkauft, ist der GEwinn JETZT doch auch abzugelten.. 😉
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.038.784 von freixenetter am 16.07.19 19:22:22Nein, soweit mir bekannt, gilt die Abgeltungssteuer nur für Käufe nach der Änderung(Stichtag 01.01.09), alle vorher getätigten Käufe bleiben steuerfrei,da sie ja auch zu den damaligen Bedingungen gekauft wurden. Die 12 Monate hat er logischerweise erreicht bei 10 Jahren Haltedauer.
Gruß aaahhh
Gruß aaahhh
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.038.832 von aaahhh am 16.07.19 19:30:58Yessss....! Genau so🤓
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.038.841 von Magnificient am 16.07.19 19:32:46
Grundlage für die Abgeltungssteuer ist
§ 32d Einkommensteuergesetz (EStG) Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
woraus soll sich denn da bitte die Nichtanwendbarkeit ergeben, die die Einkunft entsteht ja erst mit der Realisierung des Gewinns. Ich stelle das in Zweifel, ohne es genau zu wissen, aber das kann so nicht richtig sein.
Zitat von Magnificient: Yessss....! Genau so🤓
Grundlage für die Abgeltungssteuer ist
§ 32d Einkommensteuergesetz (EStG) Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
woraus soll sich denn da bitte die Nichtanwendbarkeit ergeben, die die Einkunft entsteht ja erst mit der Realisierung des Gewinns. Ich stelle das in Zweifel, ohne es genau zu wissen, aber das kann so nicht richtig sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.039.075 von freixenetter am 16.07.19 19:58:47
mal kurz gegoogelt:
"Wertpapiere, die bis zum 31.12.2008 ins Depot gekauft werden, nach altem Recht versteuert. Für diese Anlagen bleibt die Spekulationsfrist also bestehen."
" Sodann gilt für Aktien, Fondsanteile, Zertifikate sowie für Termin- und Optionsgeschäfte die nach dem 01.01.2009 angeschafft bzw. abgeschlossen werden, dass daraus resultierende Gewinne stets steuerpflichtig sind, unabhängig vor der Haltedauer."
http://abgeltungssteuer.com/abgeltungssteuer-kursgewinne.htm… usw.
Achtung: bei Fondsanteilen anders, hier zieht das Investmentsteuergesetzes 2018.
Aber bitte, bin kein Steuerfachmann, eionfach mal ordentlich googeln, sollte jetzt ausreichen.
Grüße
Maxi
Zitat von freixenetter:Zitat von Magnificient: Yessss....! Genau so🤓
Grundlage für die Abgeltungssteuer ist
§ 32d Einkommensteuergesetz (EStG) Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
woraus soll sich denn da bitte die Nichtanwendbarkeit ergeben, die die Einkunft entsteht ja erst mit der Realisierung des Gewinns. Ich stelle das in Zweifel, ohne es genau zu wissen, aber das kann so nicht richtig sein.
mal kurz gegoogelt:
"Wertpapiere, die bis zum 31.12.2008 ins Depot gekauft werden, nach altem Recht versteuert. Für diese Anlagen bleibt die Spekulationsfrist also bestehen."
" Sodann gilt für Aktien, Fondsanteile, Zertifikate sowie für Termin- und Optionsgeschäfte die nach dem 01.01.2009 angeschafft bzw. abgeschlossen werden, dass daraus resultierende Gewinne stets steuerpflichtig sind, unabhängig vor der Haltedauer."
http://abgeltungssteuer.com/abgeltungssteuer-kursgewinne.htm… usw.
Achtung: bei Fondsanteilen anders, hier zieht das Investmentsteuergesetzes 2018.
Aber bitte, bin kein Steuerfachmann, eionfach mal ordentlich googeln, sollte jetzt ausreichen.
Grüße
Maxi
https://drstreicher.com/dr-streicher-blog/2019/7/when-your-m…
Guter Content und Gegenstück zu den Fake News Artikeln!
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