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    South32 Ltd., WKN A14QLH / BHP Billiton, WKN 908101 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.01.16 18:37:22 von
    neuester Beitrag 07.01.16 11:38:39 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.224.072
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      schrieb am 06.01.16 18:37:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Per 18.5.2015 wurde zum Bestand von BHP anlässlich eines Spin-offs die gleiche Anzahl South32 zum Kurs von 1,159 € eingebucht. Der damalige Kurs von rund 20 € für BHP änderte sich zu der Zeit kaum.
      In der Zwischenzeit haben sich beide Kurse kontinuierlich halbiert, wie im Chart zu sehen ist.
      Am 21.12.2015 wurde die Einbuchung storniert und rückwirkend zum 18.5.2015 mit einem neuen Kurs von 12,689 € anstatt 1,159 € vorgenommen.
      Die Hausbank erklärte dazu, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten von 25,378 € für BHP nun rückwirkend auch mit steuerlicher Auswirkung auf beide Aktien gleichmäßig verteilt worden seien.
      Damit ergibt sich bei einem heutigen Kurs von 0,66 € für South32 ein Verlust rund 95 % und beim heutigen Kurs von 9,80 € für BHP nur ein Verlust von rund 23 %.
      Kann man wirklich rückwirkend den Einbuchungspreis einer Aktie auch in steuerlicher Hinsicht mit einem über 5 Jahre zurückliegenden Kurs mehr als verzehnfachen, obwohl es die Aktie erst seit 7 Monaten gibt?
      Bei einem zwischenzeitlichen Verkauf wären doch ganz andere Zahlen abgerechnet worden - und müssen dann nicht auch die ausgewiesenen Charts angepasst werden?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.01.16 08:54:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.426.954 von Laie1-2 am 06.01.16 18:37:22Alternative zu dieser Aufteilung der Werte (entsprechend dem Spaltungsverhältnis?) wäre m.E. dann nur die Behandlung à la HP/Google/Ebay, mit der Konsequenz dass die AK der BHP nicht korrigiert werden und die South als steuerpflichtige Sachdividende erfasst werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 07.01.16 09:27:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Lieber Taxadvisor,

      vielen Dank für die Stellungnahme.
      Aber in 7 Monaten haben bestimmt viele Aktionäre die eine oder sogar beide Aktien verkauft.
      Wenn also jemand z. B. nach einem Monat nur South23 noch mit Gewinn verkauft hätte, müsste der Verkauf ja rückabgewickelt werden!?
      MfG Laie1-2
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.01.16 11:38:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.430.896 von Laie1-2 am 07.01.16 09:27:24
      Zitat von Laie1-2: Lieber Taxadvisor,

      vielen Dank für die Stellungnahme.
      Aber in 7 Monaten haben bestimmt viele Aktionäre die eine oder sogar beide Aktien verkauft.
      Wenn also jemand z. B. nach einem Monat nur South23 noch mit Gewinn verkauft hätte, müsste der Verkauf ja rückabgewickelt werden!?
      MfG Laie1-2


      Auf den Verkauf hat das keine Auswirkungen, allenfalls auf die steuerliche Abrechnung.

      Gruß
      Taxadvisor


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