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    Belmont/Eurogas Klage gegen Slowakischen Staat - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.07.17 21:35:40 von
    neuester Beitrag 18.09.17 19:39:43 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 25.07.17 21:35:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Informationen zum Schiedsgerichtsverfahren Eurogas/Belmont gegen Slowakischen Staat

      Grund der Klage ist die Rücknahme von Exklusivrechten des Klägers für Abbautätigkeiten im Talkumvorkommen Gemerska Poloma ohne Entschädigung durch die Slowakische Republik (siehe: http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-04/40408289…

      Es geht um ca.500 Mil € (siehe: http://investmentpolicyhub.unctad.org/ISDS/Details/594)

      Eurogas und Belmont haben die Klage schon vor einigen Jahren, unter anderem am Obersten Gerichtshof der Slowakei, gewonnen. (siehe http://www.belmontresources.com/news/14jul09.html)

      Dies wurde aber vom Slowakische Staat ignoriert. Nun wird die Klage am Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) ausgetragen. Belmont wird dabei von Emmanuel GAILLARD (www.shearman.com/de/people/g/gaillard-emmanue) vertreten.

      Alle Beweise und Anhörungen wurden vor 10 Monaten dem Gericht vorgelegt. Ein einfaches Verfahren dauert im Schnitt 10-14 Monate. (siehe http://www.wirtschaftsanwaelte.at/interview-schiedsverfahren…

      Angenommen Eurogas und Belmont gewinnen die Klage wie schon zuvor am Obersten Gerichtshof, dann hat Belmont Anspruch auf seinen Anteil (~57%) die den Verlusten im Verhältnis zu den Beteiligungen des Unternehmens an der Rozmin S.R.O. entsprechen, vorbeachtlich der angefallenen Gerichtskosten, Finanzierungen und dazugehörige Zahlungen sowie andere erforderliche Anpassungen und Nachlässe.

      Das Unternehmen wird momentan 25.07.17 mit ~1,22Mil € an der Börse bewertet- das heißt der Unternehmenswert würde sich vervielfachen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.07.17 21:28:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.391.962 von wookee am 25.07.17 21:35:40
      Richtigstellung
      Belmont Resourses wird von einem franz. Rechtsanwalt "Derains & Gharavi" vertreten (siehe: https://www.italaw.com/cases/3210 -Dokument vom 25.06.2014)

      Emmanuel GAILLARD vertritt nicht Belmont Resources sondern ist einer vom Unternehmen bestellter
      Schiedsrichter im Verfahren. (siehe http://investmentpolicyhub.unctad.org/ISDS/Details/594)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.07.17 21:30:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.408.223 von wookee am 27.07.17 21:28:51
      Aktuelle news zur Klage
      Aktuelle news zur Klage unter

      http://eurogasag.ch/news/
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.08.17 16:15:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.408.238 von wookee am 27.07.17 21:30:46
      Urteil:

      ENTSCHEIDUNG IM SCHIEDSGERICHTS-VERFAHREN
      Keine Jurisdiktion für Kläger-Parteien EuroGas-Belmont


      Das Tribunal des ICSID Schiedsgerichtes hat im Fall EuroGas-Belmont gegen Slowakische Republik Az: ARB 14/14 am 18.08.2017 entschieden, dass die Klageparteien EuroGas Inc. und Belmont Resources Inc. keine Jurisdiktion im Verfahren haben. Damit ist das Schiedsgerichts Verfahren beendet.

      Unabhängig von dieser Entscheidung wird EuroGas Inc. ihre bereits seit Monaten vorbereitete Schadensersatzklage im Federal Court der Vereinigten Staaten von America gegen den österreichischen Baustoff-Konzern Schmid Industrieholding (SIH) aus Wopfing Niederösterreich sowie deren slowakische Tochtergesellschaft Eurotalc s.r.o. (vormals VSK Mining s.r.o.), als auch gegen die Gesellschafter von SIH, Robert Schmid und Friedrich Schmid persönlich, sowie leitende Mitarbeiter von SIH einbringen.



      19. August 2017

      Salt Lake City, UT USA

      EuroGas Inc.
      On behalf of the Board of Directors
      Wolfgang Rauball
      Chairman & CEO
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 19:39:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dieser Text wurde mit google-translator übersetzt
      Eng. Original siehe https://eurogasag.ch/slovak-press-articles/

      "Das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) hat letzte Woche entschieden, dass es nicht in seiner Zuständigkeit ist, über den Fall zu entscheiden. Artikel 52 seiner Satzung hingegen ermöglicht es, einen Antrag auf Nichtigerklärung zu stellen und wir wollen diese Klausel in Anspruch nehmen ", sagte Rauball TASR am Dienstag.

      Eine Frist von 120 Tagen beginnt ab dem Tag der Antragstellung. "Eine Kommission wird dann eine endgültige Entscheidung darüber treffen, ob das Urteil des Tribunals annulliert werden kann oder nicht", sagte Rauball.


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