checkAd

    Frage zur KESt / Verlustverrechnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.09.17 19:14:29 von
    neuester Beitrag 14.09.17 10:55:57 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.261.746
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.047
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.09.17 19:14:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      es geht um folgendes Szenario:

      Angenommen ich realisiere im Oktober 2017 einen Veräußerungsgewinn aus einer Aktienanlage in Höhe von 2000,- Euro. Nun behält meine Bank „automatisch" 25 % Kapitalertragsteuer (KapESt) ein und führt diese an das Finanzamt ab. Soli und Kirchensteuer sowie der Sparer-Pauschbetrag seien einfachheitshalber zu vernachlässigen.

      Nun realisiere ich im November 2017 einen Veräußerungsverlust aus einer Aktienanlage in Höhe von 2000,- Euro. Die Realisierung des Veräußerungsgewinns im Oktober und die Realisierung des Veräußerungsverlustes im November seien die beiden einzigen Transaktionen des Jahres 2017.

      Wie verhält es sich nun? Ich nehme an, dass ich nicht „automatisch" meine abgeführte KapESt von meiner Bank zurückgebucht bekomme, oder? Muss ich extra eine Steuererklärung anfertigen, um die abgeführte KapESt wiederzubekommen? Oder sind realisierte Verluste nur mit zukünftigen Erträgen verrechenbar?

      Hätte ich zunächst den Verlust realisiert, wäre mir dieser ja in meinen 'Verlustverrechnungstopf Aktien' gebucht worden und mit dem danach realisiertem Gewinn verrechnet worden, sodass ich im Jahr 2017 keine KapESt zahlen würde.

      Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte! :)

      Schöne Grüße
      Fastlane1903
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.09.17 19:36:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Doch......die bekommst Deine vorher gezahlten Steuern zurückerstattet......ganz automatisch.

      Sämtliche Gewinne und Verluste in den Verrechnungstöpfen werden innerhalb eines Kalenderjahres miteinander verrechnet. Am Jahresende wird der Topf dann "Resetet" und Du fängst bei 0 an.
      Avatar
      schrieb am 13.09.17 19:42:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das ist ja super! :) Hätte ich irgendwie nicht gedacht. Vielen Dank für die Antwort!
      Avatar
      schrieb am 13.09.17 19:45:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.735.347 von Fastlane1903 am 13.09.17 19:14:29Meine Bank macht das automatisch.

      Das passiert sogar, wenn man aufgrund eines Veräußerungsgewinnes später auf Zinsen Steuern gezahlt hat und dieser sich dann wegen späteren Verlusten wieder "pulverisiert"

      Allerdings nur innerhalb des gleichen Jahres.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.09.17 07:37:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.735.710 von Baldur74 am 13.09.17 19:45:07In diesem speziellen Fall aber nicht.

      Da er Aktiengewinn plus Aktienverlust = NULL sind.

      Damit hat das ganze mit Steuern auf Zinsen/Dividenden NULL zu tun.
      1 Antwort

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4360EUR +6,34 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 14.09.17 09:07:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.737.882 von ader am 14.09.17 07:37:52Seit 2009 bleiben Verlustvorträge lebenslang bestehen. Du musst dir das bei Brokerwechsel o. ä. nur bescheinigen lassen.

      http://www.gevestor.de/details/verlustvortrag-bei-aktien-so-…
      Avatar
      schrieb am 14.09.17 09:31:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Darum ging es doch bei meiner Antwort gar nicht.

      Es ging darum 2000 Gewinne auf Aktien realisiert, dann 2000 Verlust auf Aktien realisiert.
      Steuer wird sofort zurückbezahlt.

      Sondern um bezahlte Steuern auf Dividenden oder Zinsen.

      Wenn er nur Verluste auf Aktien realisiert hat oder Verluste grösser der Gewinne auf Aktien wird kein Cent von der Steuer auf Zinsen/Dividenden/Sonstiges sofort zurückbezahlt.

      Denn Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

      Ist ja die einzige Ausnahme wo nicht Verlusttopf übergreifend gerechnet wird.

      Dass die Töpfe lebenslang laut momentanen Steuergesetz gelten ist ja nach 8 Jahren jedem klar.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.09.17 10:55:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.738.902 von ader am 14.09.17 09:31:34Sorry, ich wollte eigentl. auf die eigentl. Fragestellung antworten. Habe wohl versehentl. bei Ihnen auf antworten geklickt. Divi u. Zinsen werden natürlich nicht mit Aktienverlusten verrechnet. Und aus der ursprüngl. Fragestellung + Antwort war nicht unbedingt ersichtlich, dass es jedem der lebenslange Verlustvortrag klar ist.

      Also, immer schön locker bleiben!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage zur KESt / Verlustverrechnung