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    Bitte Um Hilfe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.03.18 09:37:29 von
    neuester Beitrag 17.03.18 11:29:04 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.276.222
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      Avatar
      schrieb am 14.03.18 09:37:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe W:0 Gemeinde,

      wer bitte kann mir helfen und mir verlässlich sagen, was bei der steuerlichen Behandlung von Aktienkäufen alles mit zur Ermittlung des exakten Kaufpreises gehört? Wie steht es z.B. um die Einberechnung von Börsen- und Bankgebühren, Kosten der Depotverwaltung usw. ?

      Vielleicht könnt Ihr mir sogar Rechtsquellen hierzu angeben, das wäre super.

      Vielen Dank für Eure Mithilfe
      WAlex
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.03.18 09:40:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.272.224 von WAlexandro am 14.03.18 09:37:29Sorry, es muss natürlich AktienVerkäufen heissen.
      Avatar
      schrieb am 14.03.18 14:54:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Kosten im Zusammenhang mit der Transaktion, also Bank und Börsengebühren, mindern den steuerlichen Verkaufserlös und erhöhen bei Käufen die steuerlichen Anschaffungskosten, also den ggfs gegen den Verkaufserlös gegenzurechnenden Posten.

      Depotgebühren können hingegen nicht steuerlich geltend gemacht werden, auch nicht laufende Werbungskosten aus der Verwaltung, wie Reisekosten zu Hauptversammlungen, Telefon- und Internetgebühren oder Literatur.

      Bei den Limitgebühren bin ich mir nicht ganz sicher, mein Broker kennt weder Limit- noch Depotgebühren, ich würde aber sagen, auch nicht abziehbar, da nicht direkt im Zusammenhang mit der Transaktion.
      Avatar
      schrieb am 14.03.18 15:23:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hab vielen Dank für deinen Beitrag.
      Also interpretiere ich das so, dass Bank- und Börsengebühren den Kaufpreisen hinzuzurechnen sind.
      Meine Bank will mir da nämlich nicht unbedingt folgen.

      WAlex :-)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.03.18 15:46:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zweifel können da eigentlich nur aufkommen, wenn der Veräußerungserlös die Anschaffungskosten nicht übersteigt oder wenn eine pauschale Gebühr für die Vermögensverwaltung vereinbart und anteilig steuerlich geltend gemacht wird.

      Transaktionskosten erhöhen die Anschaffungskosten. (sogar der Transaktion eindeutig zuordenbare Telefonkosten, wie ich gerade gelesen habe) Wahrscheinlich kommen ja gleich noch die Steuerexperten vorbei und bestätigen das.

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      Avatar
      schrieb am 14.03.18 16:02:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.276.679 von WAlexandro am 14.03.18 15:23:25
      Zitat von WAlexandro: Hab vielen Dank für deinen Beitrag.
      Also interpretiere ich das so, dass Bank- und Börsengebühren den Kaufpreisen hinzuzurechnen sind.
      Meine Bank will mir da nämlich nicht unbedingt folgen.

      WAlex :-)


      Wen keine Steuer anfällt, gilt regelmäßig Gutschrift auf dem Konto bei Verkauf der Aktien abzgl. Belastung auf dem Konto bei Kauf der Aktie = Gewinn. Welche Bank will das denn anders machen?

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.03.18 19:16:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.277.303 von Taxadvisor am 14.03.18 16:02:51Auch vielen Dank an dich. Aber was heisst denn nun "wenn keine Steuer anfällt"?
      Darum geht es doch gerade.

      Wenn nämlich die Bankspesen etc. dem eigentlichen Kaufpreis hinzugerechnet werden müssen, verringert sich durch den dann höheren Kaufpreis die Gewinnspanne beim Verkauf entsprechend und es ist weniger zu versteuern. So verstehe ich es

      Ich selber wohne seit Jahren in Österreich, habe mein Depot aber immer noch bei einer SPARKASSE
      in Deutschland. Die Sparkasse will mir nun für die Steuerberechnung nur den reinen Aktienpreis bei Kauf bescheinigen, mehr nicht. Bei mehr als 70 Transaktionen über einige Jahre hinweg macht das schon einen deutlichen Unterschied aus.

      Nochmals Dank für eure Mühe und Hilfe.

      WAlex :-)
      Avatar
      schrieb am 14.03.18 23:22:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Aber für die Erhebung von Steuern ist das ja dann irrelevant und für die Abrechnung gegenüber dem Finanzamt in Österreich kann eine eigene Abrechnung erstellt werden. Ob diese sich dann auf die Bescheinigung der Sparkasse bezieht oder auf die einzelnen Wertpapierabrechnungen, sei mal dahingestellt. Und ob die Spielregeln bezüglich der Ermittlung von Veräußerungsgewinnen in diesem Punkt der Berücksichtigung der Transaktionskosten in Österreich die gleichen sind, wie unter der Abgeltungssteuer in Deutschland, ist natürlich auch nochmal eine Frage.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.03.18 09:52:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.282.757 von honigbaer am 14.03.18 23:22:09Habt vielen Dank für Eure Bemühungen. Aber wir wollen es nicht noch mehr verwirren.

      Ich bin Deutscher und wohne seit einigen Jahren in Tirol/Österreich. Steuerpflichtig bin ich aufgrund eines Abkommens zwischen den Staaten nach wie vor in Deutschland.
      Zuständig ist das RIA -Finanzamt in Neubrandenburg (Rentner im Ausland) obwohl ich vorher in NRW lebte. Die gilt offenbar für alle im Ausland wohnenden, steuerpflichtigen Rentner.
      Aber um das Finanzamt geht es bei meiner Frage erst in zweiter Linie.

      Vorrangig ist jetzt vielmehr die Frage, von welcher Gewinnsumme die Sparkasse in Deutschland jetzt Abgeltungssteuer, Kirchensteuer und Soli einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen hat.

      Die Sparkasse will nur den Unterschiedsbetrag zwischen reinem Einkaufskurs und jetzigem Verkaufskurs berücksichtigen. Ich dagegen bin der Meinung, dass auch die mit dem damaligen Kauf verbundenen Nebenkosten wie Bank- und Börsengebühren etc. dem Einkaufspreis hinzuzurechnen sind.
      Dadurch würde die Gewinnspanne entsprechend geringer und ich müsste weniger versteuern.

      Welche Meinung ist richtig und wo kann man evtl. dazu etwas Genaueres in den Gesetzen und Verordnungen finden? Wer hat Erfahrungen mit seiner eigenen Bank?
      Es handelt sich ausschließlich um nach 2009 erworbene Aktien, also zu versteuernde.

      Vielleicht habe ich mit dieser Klarstellungf ja etwas Licht in das Problem gebracht.
      Und Eure Geduld und Hilfsbereitschaft möchte ich wirklich nicht strapazieren. Aber hier geht es für mich um ein paar tausend € Unterschiedsbetrag je nach geltender Rechtslage.
      Leider gibt es hier in meiner Tiroler Umgegend nicht einen einzigen Steuerberater, der sich im deutschen Steuerrecht auskennt.

      Nochmals einen herzlichen Dank an euch alle.
      WAlex :)
      Avatar
      schrieb am 15.03.18 12:59:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Könnte es sein, dass einfach nur ein Missverständnis vorliegt? Ich nehme ein Beispiel.

      Kaufe ich zwei Aktien der "Beispiel AG" für genau 1.000 EUR (jede 500,00) und zahle zudem 10 EUR Spesen, dann steht bei mir im Depotauszug ein Anschaffungspreis von 1.010,00 EUR.

      Bei Verkauf werden diese Anschaffungskosten (1.010 EUR) dann ganz automatisch berücksichtigt und tauchen nicht noch mal in der Abrechnung auf..

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Sparkasse Anschaffungskosten von 1.000 einbucht, wenn diese tatsächlich 1.010 betragen und vermute lediglich ein Missverständnis.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.03.18 13:28:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.287.122 von Baldur74 am 15.03.18 12:59:38Danke!
      Aber genau so ist es! In deinem Beispiel geht "meine" Sparkasse nur vom nackten Anschaffungspreis, also 1.000 € aus. Alles weitere will sie nicht berücksichtigen.
      Ich wundere mich ja auch, dass ein solch großes Bankinstitut mit zig hunderten Niederlassungen in Deutschland da irgendwie daneben liegt.
      Wenn ich ihnen außer meiner abweichenden Ansicht doch wenigstens ein paar rechtliche Grundlagen liefern könnte.

      :)
      Avatar
      schrieb am 15.03.18 13:55:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      OK, also dann doch einfach Steuerpflicht nach den Regeln in Deutschland.
      Was schickt denn die Sparkasse, eine Jahressteuerbescheinigung und eine Erträgnisausfstellung zusätzlich.
      Ist ja eigentlich kein Thema, schlimmstenfalls musst Du die Beträge korrigieren auf Basis der einzelnen Abrechnungen und dem Finanzamt das erläutern.

      Mit abgeltungssteuer Transaktionskosten kann man googeln, da findet sich das vielfach bestätigt.
      Im Gesetzt §32d EStG zur Abgeltungssteuer steht es glaub nicht explizit, aber es gibt (glaub mehrere) BMF Schreiben "Fragen zur Abgeltungssteuer" , in denen das beantwortet sein sollte. Und das sind ja quasi Anweisungen an die Finanzämter, wie die einzelnen Sachverhalte einzuordnen sind.

      Die DEKA schreibt in einem pdf "Die Ageltungssteuer. Alles Wissenswerte im Überblick":
      "Allerdings können die mit einer Veräußerung in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen vom Veräußerungsgewinn abgezogen werden, z. B. Bankspesen und andere unmittelbare Transaktionskosten. Entsprechend erhöhen die Nebenkosten
      der Anschaffung die Anschaffungskosten."

      Vielleicht überzeugt das die Sparkasse.
      Avatar
      schrieb am 15.03.18 13:58:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hier wird es eigentlich schön zusammengefasst:

      https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/a/aktien-im-steuer…

      "Die Anschaffungskosten entsprechen begrifflich den §§ 255 Abs. 1 HGB und § 6 EStG. Demnach sind die AK diejenigen Kosten, die erforderlich sind, um die einzelne Kapitalanlage aus fremder in die eigene wirtschaftliche Verfügungsbefugnis zu übertragen. Neben dem Kaufpreis können hierunter Maklergebühren, Notargebühren, Beratungskosten und Zeitungsanzeigen fallen, soweit sie für den Erwerb der Kapitalanlage nötig waren."

      Und trotzdem glaube ich, wenn man das anhand einer echten Beispielrechnung mit echtem Kauf und Verkauf darstellt, dass es eigentlich nicht sein kann, dass die Sparkasse einen Fehler macht.

      Vielleicht kann man ja mal eine Kaufabrechnung hierher schreiben und was dann beim Verkauf als Anschaffungskosten angesetzt wurde.
      Avatar
      schrieb am 15.03.18 15:27:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nochmals vielen Dank euch beiden für die Hinweise, denen ich sobald als möglich nachgehen werde.
      Heute ist mir das wegen Besuch aus Deutschland nicht möglich.

      Die Sparkasse (ich will kein Geheimnis daraus machen - es ist die Spk. Aachen) hat ein Schreiben an mich versandt mit den entsprechenden Unterlagen.
      Sobald diese eingetroffen sind, werde ich mich wieder melden und euch berichten.


      Bis dahin alles Gute

      WAlex
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.03.18 11:29:04
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.288.751 von WAlexandro am 15.03.18 15:27:03Hallo Alex,
      die Sparkassen arbeiten alle mit dem selben Dienstleister im WP-Geschäft - der dwpbank.

      Hier laufen die Steuerregeln nach vorgegebenen Kriterien ab - daher muss es sich bei Dir entweder um einen Kommunikationsfehler handeln oder es liegt ein Sonderfall vor.

      Wurden die Aktien mal von einer Bank (im Ausland?) an die Sparkasse übertragen?
      Dann könnte es sein, das damals nur die Anschaffungskurse ohne Gebühren gemeldet wurden!

      Die Aktien stammen ja auch nicht aus einer Kapitalerhöhung (die ohne Gebühren abgewickelt wurden)?

      Aber egal - warte das Schreiben ab und poste dann wieder!

      Schönes WE

      Rene


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