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    Anfrage Gewerbe? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.06.19 16:03:29 von
    neuester Beitrag 27.08.19 03:41:06 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.305.832
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      Avatar
      schrieb am 19.06.19 16:03:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Gemeinde, wenn man seine Trades in form von Abos anbieten möchte, ähnlich mql5, benötigt man dazu dann ein Gewerbe? wenn ja auf was meldet man das am besten an ,um dann Auszahlungen +ber Paypal, stripe ertc zu erhalten.Ich erwarte keine Steuerberatung^^ nur halt vielleicht vorab ein paar Infos.

      ich danke euch.

      greetz Mona
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.06.19 16:41:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.842.695 von Mona_1 am 19.06.19 16:03:29Kennzeichen einer gewerbepflichtigen Tätigkeit:

      Wer eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt
      Selbständigkeit (Handeln auf eigene Rechnung und Gefahr)
      Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht)
      Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

      Erfüllt man nur eine dieser Voraussetzungen, und die Gewinnerzielungsabsicht, dann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig.

      Die Höhe der Steuern ist abhängig davon, wie viel Gewinn der Trader macht. Ist der Gewinn relativ klein, dann kann er einfach als Nebeneinkommen angegeben werden. ....

      https://www.social-trading.eu/social-trading-ratgeber/social…

      findet man aber auch alles bei Tante google
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.06.19 16:50:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.843.001 von Chris_M am 19.06.19 16:41:59
      Zitat von Chris_M: Kennzeichen einer gewerbepflichtigen Tätigkeit:

      Wer eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt
      Selbständigkeit (Handeln auf eigene Rechnung und Gefahr)
      Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht)
      Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

      Erfüllt man nur eine dieser Voraussetzungen, und die Gewinnerzielungsabsicht, dann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig.

      Die Höhe der Steuern ist abhängig davon, wie viel Gewinn der Trader macht. Ist der Gewinn relativ klein, dann kann er einfach als Nebeneinkommen angegeben werden. ....

      https://www.social-trading.eu/social-trading-ratgeber/social…

      findet man aber auch alles bei Tante google


      leider aber auch zu ungenau, tante googel hab ich doch befragt.Ich werde ja keine Rechnungen schreiben, dass dies zu besteuern ist ist klar, es ist nur nicht klar ob gewerbe,freiberuflich ,kleinunternehmen etc, vielleicht findet sich jemand der es umgesetzt hat.Danke
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.06.19 17:24:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.843.064 von Mona_1 am 19.06.19 16:50:48Es gibt dazu keine allgemein Gültige Aussage und muss vom FA individuell geprüft werden.

      Als Trader wo du ausschließlich mit deinem Geld handelst benötigst du kein Gewerbe.

      Wenn du aber Einkünfte erzielst durch Affilis, Coaching, Abos, Erfolgsprämien usw. dann muss das FA das prüfen unter welche Einkunftsart es sich handelt und wie diese zu besteuern ist und ob du damit ein Gewerbe betreibst.

      und wenn du den Button "Erfolgsprämie auszahlen" klickst dann ist das eine Forderung die du an die Plattform stellst.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.06.19 17:29:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.843.400 von Chris_M am 19.06.19 17:24:04
      Zitat von Chris_M: Es gibt dazu keine allgemein Gültige Aussage und muss vom FA individuell geprüft werden.

      Als Trader wo du ausschließlich mit deinem Geld handelst benötigst du kein Gewerbe.

      Wenn du aber Einkünfte erzielst durch Affilis, Coaching, Abos, Erfolgsprämien usw. dann muss das FA das prüfen unter welche Einkunftsart es sich handelt und wie diese zu besteuern ist und ob du damit ein Gewerbe betreibst.

      und wenn du den Button "Erfolgsprämie auszahlen" klickst dann ist das eine Forderung die du an die Plattform stellst.


      ich wäre ja meine eigene Plattform, ich weiss das es da keine allgemein Gültige Aussage gibt, vielleicht ist aber wer da der dies umgesetzt hat und paar Infos geben kann, bevor ich dann eventuell zum Fa oder Steuerberater gehe. Danke

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      schrieb am 19.06.19 17:59:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich würde jetzt erst mal entspannt bleiben, was das Thema Gewerbeanmeldung angeht. Das FA ist wichtiger.

      Bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500 EUR, so dass es erstmal nicht wichtig ist ob Gewerbe oder freiberuflich.

      Einen Betriebseröffungsbogen beim FA abzugeben macht in jedem Fall Sinn. Der wird sonst spätestens angefordert, wenn die Einkünfte in der Steuererklärung angegeben werden.

      Ist der Gewinn unter 410 EUR im Jahr, dürften die Einkünfte überhaupt keine Rolle spielen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG) - man sollte trotzdem das FA zumindest bei der Abgabe der Steuererklärung mal darauf hinweisen. Dann würde ich aber auch auf das aufwändige Formular verzichten.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.06.19 18:12:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.843.757 von Baldur74 am 19.06.19 17:59:49Interessanter fände ich noch die Frage, ob man einfach so Handelsempfehlungen per Abo anbieten darf??

      Stichwort: Öffenlegung bzgl. möglichen Interessenkonflikte usw.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.06.19 19:36:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.843.919 von Chris_M am 19.06.19 18:12:29Mal ganz ehrlich. Wenn wir in einem Jahr nachfragen wie viele zahlende Abonnenten es gibt bin ich auf die Antwort gespannt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass da viel rumkommt. Wenn bzw. falls die erste Zahlung eingeht würde ich mich hier über eine Meldung freuen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.06.19 19:37:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.843.919 von Chris_M am 19.06.19 18:12:29Ich glaube Börsenbriefe sind nicht Bafin reguliert.

      Die warnen ja auf ihrer eigenen Seite unter Verbraucherschutz regelmäßig vor unseriösen Anbietern.

      Ich denke, wenn sie könnten, würden sie die dicht machen.

      Wahrscheinlich wird der Interessenkonflikt über einen Disclaimer ausgeschlossen
      mit dem Hinweis "xy ist investiert/ ist nicht investiert"
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.06.19 19:44:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.844.723 von LeDax am 19.06.19 19:37:35Ja Disclaimer habe die i.d.R. ja .. manchmal ließt man das eine Aktie vom Handel genommen wurde, weil es anscheinden Beschwerden gab, das eine Berichtserstattung ohne Disclaimer lief was dann Insiderhandel oder so wäre.

      Die Moderatoren auf z.B. Godmode oder die Autoren hier auf WSO schreiben ja auch den Disclaimer dazu.

      Bei Kryptos werden Leute ja auch über Telegram u.ä. Plattformen zum kauf animiert und die Hintermänner freuen sich...

      Das sollte die TE auf jeden Fall berücksichtigen, um sich unnötigen Ärger zu ersparen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.06.19 19:46:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.844.714 von Baldur74 am 19.06.19 19:36:19
      Zitat von Baldur74: Mal ganz ehrlich. Wenn wir in einem Jahr nachfragen wie viele zahlende Abonnenten es gibt bin ich auf die Antwort gespannt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass da viel rumkommt. Wenn bzw. falls die erste Zahlung eingeht würde ich mich hier über eine Meldung freuen.


      ich wollte der TE nicht gleich den Wind aus den Segel nehmen ;)

      <<< Ich lege dir die Tarrot-Karten >>>> auch ein gutes Geschäftsmodel
      Avatar
      schrieb am 27.08.19 03:36:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.844.723 von LeDax am 19.06.19 19:37:35
      Zitat von LeDax: Ich glaube Börsenbriefe sind nicht Bafin reguliert.

      Die warnen ja auf ihrer eigenen Seite unter Verbraucherschutz regelmäßig vor unseriösen Anbietern.

      Ich denke, wenn sie könnten, würden sie die dicht machen.

      Wahrscheinlich wird der Interessenkonflikt über einen Disclaimer ausgeschlossen
      mit dem Hinweis "xy ist investiert/ ist nicht investiert"



      Habe doch nichts mit der Bafin etc zu tun und wenn diese vor unseriösen Anbietern warnen, müsste sie ja vor sich selbst warnen.
      Avatar
      schrieb am 27.08.19 03:41:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.844.780 von Chris_M am 19.06.19 19:44:10
      Zitat von Chris_M: Ja Disclaimer habe die i.d.R. ja .. manchmal ließt man das eine Aktie vom Handel genommen wurde, weil es anscheinden Beschwerden gab, das eine Berichtserstattung ohne Disclaimer lief was dann Insiderhandel oder so wäre.

      Die Moderatoren auf z.B. Godmode oder die Autoren hier auf WSO schreiben ja auch den Disclaimer dazu.

      Bei Kryptos werden Leute ja auch über Telegram u.ä. Plattformen zum kauf animiert und die Hintermänner freuen sich...

      Das sollte die TE auf jeden Fall berücksichtigen, um sich unnötigen Ärger zu ersparen.


      Hintermänner freuen sich...? was habe ich damit zu tun? vielleicht mal einfach nicht so memetisch verstrahlt denken^^


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