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    Investmentsteuerreform: Vorabpauschale 2020 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.01.20 11:47:25 von
    neuester Beitrag 10.12.20 22:11:41 von
    Beiträge: 11
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      schrieb am 08.01.20 11:47:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach dem Investmentsteuerreformgesetz fällt für thesauriende Investmentfonds am Jahresanfang die sog. Vorabpauschale an.

      Bei meinen beiden Fondsdepots ist 2020 noch nichts passiert. Weiss jemand von euch, wann die Banken die Vorabpauschale buchen?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 12:12:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.312.726 von SkipBoe am 08.01.20 11:47:25
      Zitat von SkipBoe: Nach dem Investmentsteuerreformgesetz fällt für thesauriende Investmentfonds am Jahresanfang die sog. Vorabpauschale an.

      Bei meinen beiden Fondsdepots ist 2020 noch nichts passiert. Weiss jemand von euch, wann die Banken die Vorabpauschale buchen?


      Sind deine Fonds den thesaurierend??
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 12:12:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      und der Kurs muss aus gestiegen sein, das die Vorabsteuer abgezogen wird.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 12:15:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.313.002 von Chris_M am 08.01.20 12:12:46Klar! Thesauriende Fonds mit tollem Kursanstieg. :)
      Avatar
      schrieb am 09.01.20 13:03:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hast Du einen Freistellungsauftrag gestellt oder einen Verlusttopf offen?
      Die Vorabpauschale wird zuerst damit verrechnet.

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      schrieb am 10.01.20 20:01:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.312.726 von SkipBoe am 08.01.20 11:47:25
      9.Januar
      Die onvista bank buchte meine Vorabpauschale am 09.01.2020 für ISIN IE00BYXPXK00 und teilte mir heute Mittag per Mail mit, das ein neues Dokument vorliegt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.01.20 21:38:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.341.652 von taiji am 10.01.20 20:01:40
      Basiszinssatz 0,52%
      Offensichtlich hat die onvista bank mit demselben Basiszins der zum 02.01.2019 gültig war auch hier zum Stichtag 02.01.2020 abgerechnet: 0,52 Prozent. Ich konnte keinen aktuellen Wert für den Baisizins zur Berechnung der Vorabpauschale finden, den das Bundesfinanzministerium 2020 veröffentlich hätte.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.01.20 21:52:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.342.519 von taiji am 10.01.20 21:38:13
      Zitat von taiji: Offensichtlich hat die onvista bank mit demselben Basiszins der zum 02.01.2019 gültig war ... abgerechnet: 0,52 Prozent.


      Das ist so auch richtig. Insoweit ist der Begriff Vorabpauschale missverständlich. Denn die Pauschale, die Anfang 2020 abgerechnet wird, wird für 2019 erhoben.

      Hier gibt es weitere Hinweise:

      https://www.avl-investmentfonds.de/Vorabpauschale_berechnen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.01.20 18:27:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.342.648 von SkipBoe am 10.01.20 21:52:47Die Deutsche Bank hat die Vorabpauschale heute gebucht.
      Avatar
      schrieb am 10.12.20 22:03:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bin seit diesem Jahr an der Börse aktiv und verstehe noch nicht alles genau. Zum Beispiel, wie das mit der Vorabpauschale funktioniert und da werde ich trotz Google nicht so richtig schlau. Kann mir jemand vielleicht ein paar Fragen beantworten?

      Auf Aktien zahlt man bei realisierten Gewinnen Steuern, sobald der Freibetrag aufgebraucht ist. Aber eben erst im Moment des Aktienverkaufs, also wenn der Gewinn realisiert wird. Bekommt man Dividende, wird die Steuer dort im Moment der Überweisung direkt abgehoben. Bei ausschüttenden ETF der gleichr Ablauf. So weit klar.

      Bei thesaurierenden gibts ja aber diese Vorabpauschale. Die bezieht sich aber nicht auf die in den ETF investierte Dividende, sondern auf den Wert des ETF in meinem Bestand, verstehe ich das richtig?

      D.h. doch letztendlich, dass ich immer am Jahresende so viel zahle, als hätte ich ihn 12 Monate gehabt und als würde ich den dann verkaufen?

      Bedeutet das dann auch, dass ich dann irgendwann, wenn ich ihn wirklich verkaufe, keine Kapitalertragssteuer zahlen muss - bzw nur für das dann laufende Kalenderjahr - weil ich die Gewinne, wenn auch nicht realisiert, ja schon in den Vorjahren versteuert habe? Oder wie läuft das?

      Und ist es richtig, dass zur Berechnung der Vorabpauschale immer der Wert vom 1.1. herangezogen wird, völlig unabhängig davon, zu welchem Kurs ich gekauft habe? Das wäre doch ziemlich unfair, wenn ein ETF zu Jahresbeginn 10 Euro kostet, ich aber erst im Oktober kaufe, wenn er schon 22 Euro kostet, und am Jahresende ist er dann 23 Euro wert. Dann müsste ich ja Steuer auf 13 Euro Gewinn zahlen? Und das, ohne den Gewinn gemacht oder realisiert zu haben?

      Oder verstehe ich das falsch und die Vorabpauschake gilt nicht für den Gesamtwert sondern nur für die Dividenden, die in den ETF reinvestiert wurden?

      Und wird die Vorabpauschale vom Girokonto abgebucht oder aus dem Depotbestand des ETF abgezogen?

      Und eine letzte Frage: Wenn ich 2020 gekauft habe und 2021 die Vorabpauschale dann erstmals fällig wird, dann wird trotz der Abbichung Anfang 2021 der ggf offene Freibetrag von 2020 herangezogen, oder?


      Vielen Dank vorab!
      1 Antwort
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      schrieb am 10.12.20 22:11:41
      Beitrag Nr. 11 ()


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