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    Trading in GmbH? Doppelte Buchführung von Termingeschäften und Co - Älteste Beiträge zuerst (Seite 30)

    eröffnet am 20.01.20 21:17:49 von
    neuester Beitrag 06.10.23 17:58:35 von
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      schrieb am 06.05.21 19:20:38
      Beitrag Nr. 291 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.088.674 von Schmetterling_3STV am 06.05.21 18:16:13
      Zitat von Schmetterling_3STV: Was im Gesellschaftsvertrag der GmbH steht, spielt für die Umsatzsteuer keine Rolle. Das Umsatzsteuergesetz stellt auf die wirklichen Geschäfte der Firma ab. Wenn die keine Umsätze mit Umsatzsteuer tätigt, kann sie keine Vorsteuer abziehen, wie in §15 Abs. 2 Nr. 1 UStG definiert. Ein wenig Dienstleistungen am Markt anbietet, um im Jahr einige Umsätze mit Umsatzsteuer zu genieren, dürfte auch nicht lange gut gehen, wenn dabei immer ein Vorsteuerüberhang übrig bleibt. Aus der "gewöhnlichen" Geschäftstätigkeit würde die Firma dann auch keinen Gewinn generieren. Da dürfte das Finanzamt irgendwann mit "Liebhaberei" ohne nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht kommen, auch wenn die Gesamtfirma dicke Gewinne macht. Die rümpfen doch schon argwöhnisch mit der Nase, wenn eine Firma praktisch nur Auslandsgeschäft hat und dadurch immer Vorsteuerüberhang.


      Ja das stimmt, alles was du schreibst.... Aber wenn im Gesellschaftszweck der Handel mit eigenen Vermögen drin steht, ist das die "Hauptleistung" des Unternehmens. Steht ja auch so im "Zweck" drin.
      Dann geht das Finanzamt erstmal davon aus, dass das auch dein Geschäft ist.

      Ist der Hauptzweck das Coaching, ist das Coaching die Hauptleistung. Es kommt nämlich nicht darauf an, woher der meißte Umsatz ist. Sondern das was beabsichtigt ist. Und ja irgendwann macht das Finanzamt vielleicht tärä, aber im Endergebnis nicht relevant. Du kannst ja nichts dafür, das die Einnahmen gering sind. Du schuldest mit einer GmbH keinen Gewinnerfolg.

      Die Umsatzsteuer ist auch keine Unternehmenssteuer sondern eine Verbrauchersteuer. Sie darf Unternehmen letztendlich gar nicht negativ treffen. Nur Verbraucher.

      Außerdem sind ja die Verrechnung der Umsatzsteuer ja sowieso eher ein Thema in den ersten Monaten (Gründungskosten etc,) wie die steuerliche Behandlung in paar Jahren dann ist, interessiert ja keinen.

      Nimm das Beispiel doch umkehrt. Neben wir an, du willst wirklich das Coaching anbieten, weil du ein cooler Trader bist. Und als Nachweis deines coolen Tradings unterhältst du ein Konto. Wie soll dann das Finanzamt das anders sehen wollen? Das geht ja gar nicht. Und wenn es dann nicht so gut läuft, wie aktuell bei 1.000 den Unternehmen, wie will dir das Finanzamt daraus einen Strick drehen?
      Das geht vielleicht bei einem Einzelunternehmen (Liebhaberei) aber nicht bei einer GmbH.

      Du bist nicht verpflichtet mit einer GmbH erfolgreich zu sein und das Finanzamt macht auch nicht auf Unternehmensberatung und erklärt dir wie man erfolgreich ein Unternehmen führt. Und nehmen wir an, das Finanzamt sieht es anders... und macht tärä... Dann passiert doch nichts anderes, als das du so gestellt wirst wie mit einer reinen Trading GmbH.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.05.21 11:44:48
      Beitrag Nr. 292 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.089.937 von bomike am 06.05.21 19:20:38Hallo, hier ist meine Rückmeldung bzgl. der Gründungskosten der "Trading GmbH".

      Die tatsächlichen Kosten habe ich in Klammern unter IST eigetragen.

      2. die Kosten laut Recherchen sollen sein, die tatsächlichen Kosten teile ich dann noch mit
      - 115,00€ Gesellschaftsvertrag (Notar) (bezieht sich auf Musterprotokoll mit 25K) (IST 115,00€)
      - 57,50€ Handelsregisteranmeldung (Notar) (IST 62,50€)
      - 34,50€ Erstellung und Versand der XML-Datei (Notar) (IST 25,00€)
      - 40,00€ Post, Telekommunikation pauschal (Notar) (IST 40,00€)
      - 10,00€ Kopien, Ausdrucke ca. (Notar) (IST 11,95€)

      Der Notar hat noch zusätzlich 34,50€ berechnet (Einholung Stellungnahme IHK), dies habe ich natürlich vorher selbst schon erledigt, aber naja. Ruft vorher bei eurer IHK an und erfragt ob der gewünschte Firmenname verfügbar ist, bei Auftrag an den Notar teilt gleich mit, dass keine Beanstandung der IHK vorliegt.

      Somit betragen die Gesamt Notarkosten netto 351,45€ / brutto 418,22€.

      Was noch fehlt ist die Handelsregistereintragung, diese ist mit 150,00€ veranschlagt. Die Gewerbeanmeldung ist mit einer Spanne von 30-60€ angegeben, dies lasse ich aber noch vom StB prüfen ob dies in meinem Fall erforderlich ist (ich hatte in einem Artikel gelesen, dass dies nicht erforderlich sei weil es sich bei der VV GmbH nicht um eine klassische Gewerbetätigkeit handelt).

      Zum Geschäftskonto, dies wollte ich zuerst bei Penta eröffnen, aufgrund der angebotenen Leistungen wie DATEV-Schnittstelle (zum Steuerberater) sowie der Bilderservice (Belege mit Smartphone scannen und direkt online im Kontoauszug hinterlegen). Das klang soweit gut.

      Eröffnet habe ich jetzt bei meiner Hausbank, die Kosten für meinen Aufwand betragen ca. 12€ im Monat.

      Der nächste ToDo Schritt war ja die getätigten Trades auf dem Brokerkonto, in eine digitale Export-Datei zu erzeugen und diese dann zur Weiterverarbeitung zwecks "automatische Wertpapierverbuchung" an den Steuerberater zu senden.

      Hierzu habe ich von der Firma buhl die Software "Unternehmer Buchhaltung365" getestet. Ein super Werkzeug ist der Buchführungshelfer dieser erstellt Standardvorlagen mit allen Kontierungen für wiederkehrenden Geschäftsvorfälle, enthalten sind bereits die Standardvorlagen wie,

      - Warenverkauf auf Rechnung
      - Wareneinkauf auf Rechnung
      - Bankeinzahlung bar
      - Bankauszahlung bar
      - Bankgebühren
      - Lohnzahlung über Bank
      - Gewerbesteuerzahlung über Bank
      - Telefonkosten über Bank gezahlt

      also ist im Prinzip der Baukasten gegeben. So, nun erstelle ich jetzt in Abstimmung mit meinem StB für meine Trades die Vorlagen. Zusätzlich habe ich zu Testzwecken mein Geschäftskonto hinterlegt die Kontoumsätze abgerufen und sogar die Belege zugeordnet - jetzt könnte das ALLES per Datev-Schnittstelle an den StB gehen.

      Zusätzlich habe ich mich über die Software von DATEV "Unternehmen Online" informiert, dies scheint mir die beste Lösung zu sein, da ich nicht unbedingt selbst buchen möchte.

      In DATEV "Unternehmen Online" hinterlege ich das Geschäftskonto von meiner Hausbank, rufe die Kontoumsätze ab und hinterlege gleich die Belege (diese werden in dem Cloud Service von DATEV auch rechtssicher archiviert) zu den jeweiligen Kontoumsätzen.

      Jetzt muss ich gar nichts mehr an den StB senden, denn dieser greift auf "Unternehmen Online" zu.

      Kosten:
      DATEV "Unternehmen Online" monatlich 10,50,-€
      ggfs. noch DATEV Cloud Service "Belege online" monatlich 3,50€

      Wie gesagt, ich möchte nicht unbedingt selbst buchen, jedoch aber genau die Abläufe kennen und verstehen.

      Falls jemand die genauen Buchungssätze mit Kontenbezeichen (SKR03/SKR04) fürs CFD Geschäft schon durchgeführt hat würde ich mich über eine Rückmeldung freuen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.05.21 20:10:12
      Beitrag Nr. 293 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.119.576 von africoke am 09.05.21 11:44:48
      Zitat von africoke: Hallo, hier ist meine Rückmeldung bzgl. der Gründungskosten der "Trading GmbH".

      Die tatsächlichen Kosten habe ich in Klammern unter IST eigetragen.

      2. die Kosten laut Recherchen sollen sein, die tatsächlichen Kosten teile ich dann noch mit
      - 115,00€ Gesellschaftsvertrag (Notar) (bezieht sich auf Musterprotokoll mit 25K) (IST 115,00€)
      - 57,50€ Handelsregisteranmeldung (Notar) (IST 62,50€)
      - 34,50€ Erstellung und Versand der XML-Datei (Notar) (IST 25,00€)
      - 40,00€ Post, Telekommunikation pauschal (Notar) (IST 40,00€)
      - 10,00€ Kopien, Ausdrucke ca. (Notar) (IST 11,95€)

      Der Notar hat noch zusätzlich 34,50€ berechnet (Einholung Stellungnahme IHK), dies habe ich natürlich vorher selbst schon erledigt, aber naja. Ruft vorher bei eurer IHK an und erfragt ob der gewünschte Firmenname verfügbar ist, bei Auftrag an den Notar teilt gleich mit, dass keine Beanstandung der IHK vorliegt.

      Somit betragen die Gesamt Notarkosten netto 351,45€ / brutto 418,22€.

      Was noch fehlt ist die Handelsregistereintragung, diese ist mit 150,00€ veranschlagt. Die Gewerbeanmeldung ist mit einer Spanne von 30-60€ angegeben, dies lasse ich aber noch vom StB prüfen ob dies in meinem Fall erforderlich ist (ich hatte in einem Artikel gelesen, dass dies nicht erforderlich sei weil es sich bei der VV GmbH nicht um eine klassische Gewerbetätigkeit handelt).

      Zum Geschäftskonto, dies wollte ich zuerst bei Penta eröffnen, aufgrund der angebotenen Leistungen wie DATEV-Schnittstelle (zum Steuerberater) sowie der Bilderservice (Belege mit Smartphone scannen und direkt online im Kontoauszug hinterlegen). Das klang soweit gut.

      Eröffnet habe ich jetzt bei meiner Hausbank, die Kosten für meinen Aufwand betragen ca. 12€ im Monat.

      Der nächste ToDo Schritt war ja die getätigten Trades auf dem Brokerkonto, in eine digitale Export-Datei zu erzeugen und diese dann zur Weiterverarbeitung zwecks "automatische Wertpapierverbuchung" an den Steuerberater zu senden.

      Hierzu habe ich von der Firma buhl die Software "Unternehmer Buchhaltung365" getestet. Ein super Werkzeug ist der Buchführungshelfer dieser erstellt Standardvorlagen mit allen Kontierungen für wiederkehrenden Geschäftsvorfälle, enthalten sind bereits die Standardvorlagen wie,

      - Warenverkauf auf Rechnung
      - Wareneinkauf auf Rechnung
      - Bankeinzahlung bar
      - Bankauszahlung bar
      - Bankgebühren
      - Lohnzahlung über Bank
      - Gewerbesteuerzahlung über Bank
      - Telefonkosten über Bank gezahlt

      also ist im Prinzip der Baukasten gegeben. So, nun erstelle ich jetzt in Abstimmung mit meinem StB für meine Trades die Vorlagen. Zusätzlich habe ich zu Testzwecken mein Geschäftskonto hinterlegt die Kontoumsätze abgerufen und sogar die Belege zugeordnet - jetzt könnte das ALLES per Datev-Schnittstelle an den StB gehen.

      Zusätzlich habe ich mich über die Software von DATEV "Unternehmen Online" informiert, dies scheint mir die beste Lösung zu sein, da ich nicht unbedingt selbst buchen möchte.

      In DATEV "Unternehmen Online" hinterlege ich das Geschäftskonto von meiner Hausbank, rufe die Kontoumsätze ab und hinterlege gleich die Belege (diese werden in dem Cloud Service von DATEV auch rechtssicher archiviert) zu den jeweiligen Kontoumsätzen.

      Jetzt muss ich gar nichts mehr an den StB senden, denn dieser greift auf "Unternehmen Online" zu.

      Kosten:
      DATEV "Unternehmen Online" monatlich 10,50,-€
      ggfs. noch DATEV Cloud Service "Belege online" monatlich 3,50€

      Wie gesagt, ich möchte nicht unbedingt selbst buchen, jedoch aber genau die Abläufe kennen und verstehen.

      Falls jemand die genauen Buchungssätze mit Kontenbezeichen (SKR03/SKR04) fürs CFD Geschäft schon durchgeführt hat würde ich mich über eine Rückmeldung freuen.


      Vielen Dank für das Feedback. Sehr cool. Was bezahlst du denn jetzt an den Steuerberater? Buchungskosten und Jahresabschluss etc. Du buchst ja praktisch ja jetzt alles alleine.. Der dürfet ja jetzt nicht mehr so teuer sein.
      Avatar
      schrieb am 10.05.21 17:22:11
      Beitrag Nr. 294 ()
      Sehr gute Sammlung zu dem Thema
      https://laroche.github.io/trading-gmbh/Trading-GmbH.pdf

      Was mich allerdings auf Seite 16 irritiert:
      Bei der Berechnung der Steuer
      bleiben "Aktienverluste unberücksichtigt"
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.05.21 09:24:42
      Beitrag Nr. 295 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.132.554 von Klara74 am 10.05.21 17:22:11
      Zitat von Klara74: Was mich allerdings auf Seite 16 irritiert:
      Bei der Berechnung der Steuer bleiben "Aktienverluste unberücksichtigt"


      Das ist so, siehe den zitierten Gesetzestext. Genauer gesagt (nach meinem Laien-Verständnis): Sowohl Gewinne als auch Verluste aus Aktienhandel bleiben in der GmbH steuerlich unberücksichtigt. Lediglich bei Gewinnen gelten 5% davon als "nicht abzugsfähige Betriebsausgaben", sind also auf das Ergebnis draufzurechnen und zu versteuern. Im Gegenzug für diese Regelung sind Verluste aus Aktienhandel nicht abzugsfähig.

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      Avatar
      schrieb am 11.05.21 11:54:57
      Beitrag Nr. 296 ()
      Machen wir mal ein Beispiel:
      Du machst 10 mal einen Trade mit je 500 Euro Gewinn. Sind 5000.
      Dann machst du 5 Trades mit 1000 Euro Verlust.
      Faktisch hast du dann 0 Gewinn gemacht, mußt aber 5% der 5000 versteuern? Sprich 0 Gewinn und darauf noch Steuern zahlen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.05.21 12:21:26
      Beitrag Nr. 297 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.143.096 von Klara74 am 11.05.21 11:54:57
      Zitat von Klara74: Machen wir mal ein Beispiel:
      Du machst 10 mal einen Trade mit je 500 Euro Gewinn. Sind 5000.
      Dann machst du 5 Trades mit 1000 Euro Verlust.
      Faktisch hast du dann 0 Gewinn gemacht, mußt aber 5% der 5000 versteuern? Sprich 0 Gewinn und darauf noch Steuern zahlen?


      Sieht in deinem Beispiel blöd aus, ist aber so. Dafür gilt eben auch:

      Du machst aus Aktien 50.000 Gewinn, und 20.000 Verlust, bekommst 2.000 Dividende und hast Kosten in der GmbH von EUR 5.000. Dann zahlst Du NULL Steuern und erhältst noch einen Verlustvortrag oder -rücktrag von EUR 500.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 11.05.21 12:39:34
      Beitrag Nr. 298 ()
      Danke dir. Wie sieht es denn mit Shorts aus? FIFO?
      Avatar
      schrieb am 16.06.21 08:32:40
      Beitrag Nr. 299 ()
      Übertrag von Aktienbestand(mit Buchgewinnen) auf Trading GmbH machbar bzw. steuerlich sinnvoll?
      Frage da für einen Kollegen, leider kann ich selber mit keinen "Altbeständen" glänzen....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.06.21 09:29:09
      Beitrag Nr. 300 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.519.946 von Elfi1 am 16.06.21 08:32:40
      Zitat von Elfi1: Übertrag von Aktienbestand(mit Buchgewinnen) auf Trading GmbH machbar bzw. steuerlich sinnvoll?
      Frage da für einen Kollegen, leider kann ich selber mit keinen "Altbeständen" glänzen....


      Die Buchgewinne wird derjenige der überträgt zahlen müssen und dann sollten die Aktien neu im Bestand der GmbH eingebucht werden.

      Die Frage ist ob der Broker das macht, denn i.d.R. sind Überträge ausgeschrieben an natürliche Personen.
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