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    Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? - Älteste Beiträge zuerst (Seite 77)

    eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
    neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
    Beiträge: 1.341
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      schrieb am 02.08.20 12:11:08
      Beitrag Nr. 761 ()
      Vorteil Individualprozess
      Die hier einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gilt als gefestigt. Offene Rechtsfragen, die als Musterfall dienen könnten, stellen sich nicht. Das KapMuG - Verfahren, um dessen Ausrichtung sich Kollegenschaft balgt, muss nicht schon dann durchgeführt werden, wenn in ausreichender Zahl Musterfeststellungsanträge gestellt werden. Ist eine unnötige Verfahrensausweitung statt einer Verfahrensvereinfachung zu befürchten, können die Musterfeststellungsanträge wegen Prozessverschleppung zurückgewiesen werden.

      Dann bliebe ein (Ein -)"Sammelverfahren" übrig. Der BGH sieht Klagehäufungen in Anlegerschutzsachen als häufig unzweckmäßig an. Instanzgerichte können willkürliche Klagezusammenschlüsse auftrennen. Damit entfiele das entscheidende Argument eines Kostenvorteils.
      Wirecard | 1,934 €
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      schrieb am 02.08.20 22:52:15
      Beitrag Nr. 762 ()
      Das sind ja alles Behauptungen und Mutmaßungen. Wie der Prozess gemacht wird kommt ja erst ans Tageslicht.

      Was würden sie empfehlen wenn man viel geld verloren hat, jetzt keines mehr hat.
      Wirecard | 1,934 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.08.20 00:15:41
      Beitrag Nr. 763 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.624.339 von megadeal2020 am 02.08.20 22:52:15
      Wenn man kein Geld mehr hat
      gibt es u. U. Prozesskostenhilfe für die Kosten des eigenen Anwalts. Verliert man den Prozess, muss man der Gegenseite ihre Kosten trotzdem erstatten.

      Für eine Rechtsschutzversicherung hat man Prämien gezahlt. Tritt sie ein, ist das Verfahren also auch nicht "umsonst". Finanziert man einen Prozess selbst, zahlt man im übertragenen Sinne die Prämien nachträglich. Wer beabsichtigt, seine Verluste mit einer erfolgreichen Spekulation "zurückzuholen", könnte erwägen, in die Kosten seines Prozesses zu investieren. Auch ein prozessfinanziertes Verfahren kostet bei Erfolg.

      Ich will nichts kleinreden und eine für alle Fälle passende Empfehlung gibt es nicht, - ich hab' sie jedenfalls leider nicht. Jeder muss selbst die für sich persönlich passende Entscheidung treffen. Wer sich nur jetzt keinen Prozess leisten will/kann, könnte die Entwicklung beobachten. Vielleicht lernen Prozessfinanzierer mit der Zeit und wenden sich den Einzelklägern zu, die individuell vertreten und nicht "massenabgefertigt" werden. Oder die persönliche Chancen/Risiko - Bewertung ändert sich über die Beobachtung von Prozessverläufen anderer Anleger.

      Steht stattdessen mal eine Finanzierung für ein nicht in erster Linie werbetechnisch an den Hoffnungen der Geschädigten orientiertes "Traum - Musterverfahren", sondern einen investmenttauglichen Prozess, und hat man keine Alternative, wird man daran teilnehmen, bevor man gar nichts unternimmt. Wobei es auch Anleger gibt, die sich wohler fühlen, wenn sie von Anfang an nicht aktiv werden und gleich alles auf das "Konto Erfahrung" buchen. Auch das kann die individuell genau richtige Entscheidung sein. Nur eins ist gewiss: Nachher ist man immer schlauer.

      Und: Vorsicht bei "Traumangeboten" und Schlaumeiern. Was von gewissen "Versprechungen" zu halten ist, wissen gerade WC - Anleger. Es gibt immer und überall Geschäftemacher, die es gezielt auf verunsicherte Geschädigte anlegen.
      Wirecard | 1,934 €
      Avatar
      schrieb am 03.08.20 13:41:31
      Beitrag Nr. 764 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.624.540 von Finanzanwalt am 03.08.20 00:15:41
      Zitat von Finanzanwalt: gibt es u. U. Prozesskostenhilfe für die Kosten des eigenen Anwalts. Verliert man den Prozess, muss man der Gegenseite ihre Kosten trotzdem erstatten.

      Für eine Rechtsschutzversicherung hat man Prämien gezahlt. Tritt sie ein, ist das Verfahren also auch nicht "umsonst". Finanziert man einen Prozess selbst, zahlt man im übertragenen Sinne die Prämien nachträglich. Wer beabsichtigt, seine Verluste mit einer erfolgreichen Spekulation "zurückzuholen", könnte erwägen, in die Kosten seines Prozesses zu investieren. Auch ein prozessfinanziertes Verfahren kostet bei Erfolg.

      Ich will nichts kleinreden und eine für alle Fälle passende Empfehlung gibt es nicht, - ich hab' sie jedenfalls leider nicht. Jeder muss selbst die für sich persönlich passende Entscheidung treffen. Wer sich nur jetzt keinen Prozess leisten will/kann, könnte die Entwicklung beobachten. Vielleicht lernen Prozessfinanzierer mit der Zeit und wenden sich den Einzelklägern zu, die individuell vertreten und nicht "massenabgefertigt" werden. Oder die persönliche Chancen/Risiko - Bewertung ändert sich über die Beobachtung von Prozessverläufen anderer Anleger.

      Steht stattdessen mal eine Finanzierung für ein nicht in erster Linie werbetechnisch an den Hoffnungen der Geschädigten orientiertes "Traum - Musterverfahren", sondern einen investmenttauglichen Prozess, und hat man keine Alternative, wird man daran teilnehmen, bevor man gar nichts unternimmt. Wobei es auch Anleger gibt, die sich wohler fühlen, wenn sie von Anfang an nicht aktiv werden und gleich alles auf das "Konto Erfahrung" buchen. Auch das kann die individuell genau richtige Entscheidung sein. Nur eins ist gewiss: Nachher ist man immer schlauer.

      Und: Vorsicht bei "Traumangeboten" und Schlaumeiern. Was von gewissen "Versprechungen" zu halten ist, wissen gerade WC - Anleger. Es gibt immer und überall Geschäftemacher, die es gezielt auf verunsicherte Geschädigte anlegen.


      Vielen Dank für Ihre Antwort j.g.
      Wirecard | 1,888 €
      Avatar
      schrieb am 03.08.20 14:49:37
      Beitrag Nr. 765 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.595.904 von jajore18 am 30.07.20 14:42:05
      Zitat von jajore18: Hallo. Hat jemand Erfahrung mit
      wirecardclaim.com
      respektive litfin.co.uk

      Ich habe mich heute dort mal registrieren lassen. Freue mich ueber Erfahrungen und dort registrierte Leidensgenossen, ggf. gerne auch via pm



      Haben heute unterlagen versendet. und folgendes feedback bekommen.
      vielleicht hilft das weiter.:

      "Wir haben mit Stand heute Interessenten mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 120 Mio. Euro registriert und in unsere Kartei aufgenommen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Anleger mit einem individuellen Investitionsvolumen von mindestens 10.000 Euro. Mehr als die Hälfte des bei uns registrierten Investitionsvolumens entfällt auf Anleger mit einem Investitionsvolumen von mehr als 1 Mio. Euro. Dieses Volumen sichert unserer Sammelklage bereits jetzt eine umfangreiche Finanz- und Verhandlungsstärke, insb. verglichen ggü. individuellen Klagen einzelner Rechtsanwaltskanzleien.



      Während es weiterhin möglich ist, sich für unsere Sammelklage zu registrieren, befinden wir uns derzeit in detaillierten Gesprächen mit verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien, um einen geeigneten Kooperationspartner für die von uns finanzierte Sammelklage auszuwählen. Bei dieser Auswahl spielen die Kosten eine untergeordnete Rolle. Entscheidend wird sein, welche Rechtsanwaltskanzlei aufgrund ihrer Erfahrungen, ihres Know-hows, ihrer Teamzusammensetzung und – nicht zuletzt – aufgrund ihres Renommees die besten Chancen bietet, die Schadensersatzansprüche der von uns finanzierten Anleger auch gegen einen starken Gegner wie Ernst & Young (sowie ggf. weitere Anspruchsgegner) erfolgreich durchzusetzen. In jedem Fall wird es sich nicht um eine lokale, auf Basis der gesetzlichen Gebühren abrechnende Einheit handeln, sondern um eine international tätige und auf komplexe Schadensersatzverfahren spezialisierte Sozietät. Wir gehen davon aus, dass wir diese Gespräche in Kürze abschließen können.



      Die Auswahl der Rechtsanwaltskanzlei hat erheblichen Einfluss auf die Erfolgsaussichten der von uns finanzierten Sammelklage. Es handelt sich daher um einen maßgeblichen Baustein in dem Angebot, das wir Ihnen unterbreiten. Wir werden Ihnen daher unseren verbindlichen Prozessfinanzierungsvertrag zu den bereits genannten Konditionen (kein Kostenrisiko für Sie; prozentuale Provision im Erfolgsfall für uns) erst zusenden, sobald wir den Prozessvertreter final ausgewählt haben.
      Wirecard | 1,897 €
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      Avatar
      schrieb am 03.08.20 15:41:31
      Beitrag Nr. 766 ()
      Wirecard | 1,897 €
      Avatar
      schrieb am 03.08.20 21:40:03
      Beitrag Nr. 767 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.629.697 von jajore18 am 03.08.20 14:49:37
      Gute Reise!
      Zitat von jajore18:
      Zitat von jajore18: Hallo. Hat jemand Erfahrung mit
      wirecardclaim.com
      respektive litfin.co.uk

      Ich habe mich heute dort mal registrieren lassen. Freue mich ueber Erfahrungen und dort registrierte Leidensgenossen, ggf. gerne auch via pm



      Haben heute unterlagen versendet. und folgendes feedback bekommen.
      vielleicht hilft das weiter.:

      "Wir haben mit Stand heute Interessenten mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 120 Mio. Euro registriert und in unsere Kartei aufgenommen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Anleger mit einem individuellen Investitionsvolumen von mindestens 10.000 Euro. Mehr als die Hälfte des bei uns registrierten Investitionsvolumens entfällt auf Anleger mit einem Investitionsvolumen von mehr als 1 Mio. Euro. Dieses Volumen sichert unserer Sammelklage bereits jetzt eine umfangreiche Finanz- und Verhandlungsstärke, insb. verglichen ggü. individuellen Klagen einzelner Rechtsanwaltskanzleien.

      Während es weiterhin möglich ist, sich für unsere Sammelklage zu registrieren, befinden wir uns derzeit in detaillierten Gesprächen mit verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien, um einen geeigneten Kooperationspartner für die von uns finanzierte Sammelklage auszuwählen. Bei dieser Auswahl spielen die Kosten eine untergeordnete Rolle. Entscheidend wird sein, welche Rechtsanwaltskanzlei aufgrund ihrer Erfahrungen, ihres Know-hows, ihrer Teamzusammensetzung und – nicht zuletzt – aufgrund ihres Renommees die besten Chancen bietet, die Schadensersatzansprüche der von uns finanzierten Anleger auch gegen einen starken Gegner wie Ernst & Young (sowie ggf. weitere Anspruchsgegner) erfolgreich durchzusetzen. In jedem Fall wird es sich nicht um eine lokale, auf Basis der gesetzlichen Gebühren abrechnende Einheit handeln, sondern um eine international tätige und auf komplexe Schadensersatzverfahren spezialisierte Sozietät. Wir gehen davon aus, dass wir diese Gespräche in Kürze abschließen können.



      Die Auswahl der Rechtsanwaltskanzlei hat erheblichen Einfluss auf die Erfolgsaussichten der von uns finanzierten Sammelklage. Es handelt sich daher um einen maßgeblichen Baustein in dem Angebot, das wir Ihnen unterbreiten. Wir werden Ihnen daher unseren verbindlichen Prozessfinanzierungsvertrag zu den bereits genannten Konditionen (kein Kostenrisiko für Sie; prozentuale Provision im Erfolgsfall für uns) erst zusenden, sobald wir den Prozessvertreter final ausgewählt haben.


      Was sagt das Feedback: Immer noch gibt es keine Zusage. Registriert hat man sich demnach in einem "Blind - pool", dessen nach Litfin wichtigste Komponente "möglichst teure Rechtsanwälte mit klingendem Namen" noch gesucht wird. Hochtrabende Bezeichnungen und WC - Anleger, - da war doch mal was? Man scheint sich gewiss zu sein, dass die Kundschaft wieder voller Ehrfurcht sein wird bei einer klingenden Bezeichnung wie "Waldorf & Statler".

      Je internationaler und größer, je wahrscheinlicher gab es mal Kontakte zu EY. Und wird es sie in Zukunft wieder geben. Die Mandantschaft kommt und geht. Mit der Kollegenschaft in seiner "Oberliga" trifft man sich immer wieder. Warum sucht ein wirklicher Millionärsclub Mitspieler schon ab € 25.000,-. Und wie koordiniert man die Interessenspanne zwischen Altersvorsorge und Spielgeld? Obacht bei den Vertragsklauseln für die "Vergleichsgelegenheiten"!
      Wirecard | 1,892 €
      Avatar
      schrieb am 03.08.20 22:00:15
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: auffällige/abwertende Vulgärsprache
      Avatar
      schrieb am 05.08.20 11:21:03
      Beitrag Nr. 769 ()
      Da wird sie echt geholfen!
      Lese gerade über einen praktischen Link hier in w:o: "Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden. Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY".

      Wenn unterschieden wird zu "... auch gegen die Vermittler ..." dürfte der Vorstand von WC gemeint sein. Sein wann berät ein Vorstand seine Aktionäre? Wenn "die Vorstand ... in der Regel über einer D & O Versicherung ..." verfügt, und diese Versicherung sollte tatsächlich für bertrügerische, d. h. vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen aufkommen müssen, dann gegenüber der Gesellschaft, bei der ein Vorstand seine (Dienst -)Pflichten verletzt hat. Um solche Ansprüche kümmert sich gegebenenfalls der Insolvenzverwalter. Der kann das ohne TV- erfahrene Anwaltschaft und der Aktionär partizipiert davon, wenn für ihn was übrig bleibt, in der Regel schon durch Anmeldung seiner Ansprüche nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
      Wirecard | 1,950 €
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      Avatar
      schrieb am 05.08.20 18:44:08
      Beitrag Nr. 770 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.651.534 von Finanzanwalt am 05.08.20 11:21:03Kannst du mal den Link reinstellen?

      Falschberatung und Vermittler würde ich eher auf Anlageberater beziehen, die ihren Kunden Wirecard empfohlen haben. Dann müsste sich das mit dem Vorstand auf die beratende Institution beziehen, etwa eine Bank oder eine Vermögensverwaltung oder sowas. Die kann als Einheit eine vorsätzliche Falschberatung ihrer Mitarbeiter natürlich nicht ausschliessen, und dagegen muss man sich absichern.
      Tatsächlich ist es aber so etwas widersprüchlich, weswegen ich um den Link gebeten habe.
      Wirecard | 1,895 €
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