Deutsche Umwelthilfe obsiegt im Rechtsstreit mit Volkswagen
Einstweilige Verfügung wurde in allen zehn Punkten aufgehoben - Wichtiges Urteil für die Meinungsfreiheit und den Verbraucherschutz
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mehr Informationen
http://ots.de/G9Y6Y
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Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf von
Rechtswidrigkeit der VW-Diesel-Pkw sprechen, wenn trotz
Software-Update bei Straßenmessungen stark erhöhte Realemissionen des
Dieselabgasgiftes NOx gemessen werden - Volkswagen behinderte über
sieben Monate die Verbraucherschutzarbeit der DUH - Landgericht
Düsseldorf hatte Ende März ohne vorherige Anhörung der DUH eine
einstweilige Verfügung erlassen, die der DUH und deren
Geschäftsführer Jürgen Resch unter Androhung von bis zu 250.000 Euro
Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten
untersagte, wertende Aussagen zur Rechtmäßigkeit der Aufarbeitung des
Diesel-Abgasskandals bei Volkswagen zu wiederholen - Vorsitzender
Richter mahnt: "Freiheit der Meinungsäußerung ist eine der
wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft und eine
der wichtigsten Voraussetzungen für ihren Fortschritt."
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Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf von
Rechtswidrigkeit der VW-Diesel-Pkw sprechen, wenn trotz
Software-Update bei Straßenmessungen stark erhöhte Realemissionen des
Dieselabgasgiftes NOx gemessen werden - Volkswagen behinderte über
sieben Monate die Verbraucherschutzarbeit der DUH - Landgericht
Düsseldorf hatte Ende März ohne vorherige Anhörung der DUH eine
einstweilige Verfügung erlassen, die der DUH und deren
Geschäftsführer Jürgen Resch unter Androhung von bis zu 250.000 Euro
Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten
untersagte, wertende Aussagen zur Rechtmäßigkeit der Aufarbeitung des
Diesel-Abgasskandals bei Volkswagen zu wiederholen - Vorsitzender
Richter mahnt: "Freiheit der Meinungsäußerung ist eine der
wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft und eine
der wichtigsten Voraussetzungen für ihren Fortschritt."
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.10.2017
(Az: I-16 U 87/17 - 12 Q 68/17) die von der Volkswagen AG gegenüber
der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und ihrem Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch am 29. März 2017 erwirkte einstweilige Verfügung in
allen zehn Punkten aufgehoben. Das Oberlandesgericht urteilte, dass
die DUH in ihrer Kritik an den von ihr gemessenen hohen
Schadstoffemissionen eines VW-Golf Diesel keine falschen
Tatsachenbehauptungen aufgestellt hat. Zudem seien alle zehn
angegriffenen Aussagen zulässige Bewertungen. Sehr grundsätzlich
beschäftigt sich das Gericht in seiner 20-seitigen Urteilsbegründung
mit der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit, die Vorrang
haben muss vor den Wirtschaftsinteressen der Volkswagen AG. Somit
darf die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation ihre
Rechtsansichten zur weitgehenden Unwirksamkeit des Software-Updates
bei einem VW-Golf Diesel und zur Rechtswidrigkeit der vom
Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Rückrufanordnung wieder äußern.
Die Entscheidung kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
der DUH: "Über sieben Monate hinweg behinderte der Volkswagen-Konzern
die Verbraucherschutzarbeit der DUH ganz massiv, da wir zentrale
Bewertungen, die wir parallel in einer Klage gegen die
Bundesregierung prüfen lassen, nicht tätigen durften. Für diesen Fall
forderte Volkswagen sogar ersatzweise 'sechs Monate Ordnungshaft, im
Wiederholungsfalle bis zu insgesamt zwei Jahren'. Wir freuen uns
(Az: I-16 U 87/17 - 12 Q 68/17) die von der Volkswagen AG gegenüber
der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und ihrem Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch am 29. März 2017 erwirkte einstweilige Verfügung in
allen zehn Punkten aufgehoben. Das Oberlandesgericht urteilte, dass
die DUH in ihrer Kritik an den von ihr gemessenen hohen
Schadstoffemissionen eines VW-Golf Diesel keine falschen
Tatsachenbehauptungen aufgestellt hat. Zudem seien alle zehn
angegriffenen Aussagen zulässige Bewertungen. Sehr grundsätzlich
beschäftigt sich das Gericht in seiner 20-seitigen Urteilsbegründung
mit der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit, die Vorrang
haben muss vor den Wirtschaftsinteressen der Volkswagen AG. Somit
darf die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation ihre
Rechtsansichten zur weitgehenden Unwirksamkeit des Software-Updates
bei einem VW-Golf Diesel und zur Rechtswidrigkeit der vom
Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Rückrufanordnung wieder äußern.
Die Entscheidung kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
der DUH: "Über sieben Monate hinweg behinderte der Volkswagen-Konzern
die Verbraucherschutzarbeit der DUH ganz massiv, da wir zentrale
Bewertungen, die wir parallel in einer Klage gegen die
Bundesregierung prüfen lassen, nicht tätigen durften. Für diesen Fall
forderte Volkswagen sogar ersatzweise 'sechs Monate Ordnungshaft, im
Wiederholungsfalle bis zu insgesamt zwei Jahren'. Wir freuen uns
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