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    Deutsche Umwelthilfe obsiegt im Rechtsstreit mit Volkswagen  462  0 Kommentare Einstweilige Verfügung wurde in allen zehn Punkten aufgehoben - Wichtiges Urteil für die Meinungsfreiheit und den Verbraucherschutz

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    http://ots.de/G9Y6Y
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    Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf von
    Rechtswidrigkeit der VW-Diesel-Pkw sprechen, wenn trotz
    Software-Update bei Straßenmessungen stark erhöhte Realemissionen des
    Dieselabgasgiftes NOx gemessen werden - Volkswagen behinderte über
    sieben Monate die Verbraucherschutzarbeit der DUH - Landgericht
    Düsseldorf hatte Ende März ohne vorherige Anhörung der DUH eine
    einstweilige Verfügung erlassen, die der DUH und deren
    Geschäftsführer Jürgen Resch unter Androhung von bis zu 250.000 Euro
    Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten
    untersagte, wertende Aussagen zur Rechtmäßigkeit der Aufarbeitung des
    Diesel-Abgasskandals bei Volkswagen zu wiederholen - Vorsitzender
    Richter mahnt: "Freiheit der Meinungsäußerung ist eine der
    wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft und eine
    der wichtigsten Voraussetzungen für ihren Fortschritt."

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.10.2017
    (Az: I-16 U 87/17 - 12 Q 68/17) die von der Volkswagen AG gegenüber
    der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und ihrem Bundesgeschäftsführer
    Jürgen Resch am 29. März 2017 erwirkte einstweilige Verfügung in
    allen zehn Punkten aufgehoben. Das Oberlandesgericht urteilte, dass
    die DUH in ihrer Kritik an den von ihr gemessenen hohen
    Schadstoffemissionen eines VW-Golf Diesel keine falschen
    Tatsachenbehauptungen aufgestellt hat. Zudem seien alle zehn
    angegriffenen Aussagen zulässige Bewertungen. Sehr grundsätzlich
    beschäftigt sich das Gericht in seiner 20-seitigen Urteilsbegründung
    mit der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit, die Vorrang
    haben muss vor den Wirtschaftsinteressen der Volkswagen AG. Somit
    darf die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation ihre
    Rechtsansichten zur weitgehenden Unwirksamkeit des Software-Updates
    bei einem VW-Golf Diesel und zur Rechtswidrigkeit der vom
    Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Rückrufanordnung wieder äußern.

    Die Entscheidung kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
    der DUH: "Über sieben Monate hinweg behinderte der Volkswagen-Konzern
    die Verbraucherschutzarbeit der DUH ganz massiv, da wir zentrale
    Bewertungen, die wir parallel in einer Klage gegen die
    Bundesregierung prüfen lassen, nicht tätigen durften. Für diesen Fall
    forderte Volkswagen sogar ersatzweise 'sechs Monate Ordnungshaft, im
    Wiederholungsfalle bis zu insgesamt zwei Jahren'. Wir freuen uns
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