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     391  0 Kommentare VW Skandal - Erste Stilllegung eines VW Amarok durch den Kreis Euskirchen, Rechtsanwälte gehen erfolgreich dagegen vor

    Lahr (ots) - Im VW-Skandal scheint es nunmehr soweit zu sein: die
    erste Stilllegung eines VW Amarok ist verfügt. Der Kreis Euskirchen
    hat im Rahmen einer Ordnungsverfügung vom 19.10.2017 einem Mandanten
    der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH den
    Betrieb seines VW Amarok im öffentlichen Straßenverkehr untersagt bis
    er das Softwareupdate aufgespielt hat. Es wurde der Sofortvollzug
    angeordnet. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch dagegen keine
    aufschiebende Wirkung hat und das Fahrzeug mit sofortiger Wirkung
    nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden darf. Zuvor
    hatte das Kraftfahrt-Bundesamt dem Kreis Euskirchen mitgeteilt, dass
    der Geschädigte das Update nicht hat aufspielen lassen. Somit tritt
    scheinbar die Drohung der Volkswagen AG im VW Abgasskandal ein und es
    werden erste Fahrzeuge durch die Zulassungsbehörden stillgelegt.

    Dies wollte sich der Geschädigte im VW Abgasskandal nicht gefallen
    lassen und beauftragte deshalb eine im VW Abgasskandal führende
    Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen diese
    Stillegung rechtliche Schritte einzuleiten. Mit einem Schreiben vom
    25.10.2017 beantragte die Kanzlei deshalb bei dem Kreis Euskirchen
    die Aussetzung der sofortigen Vollziehung. Außerdem wurde Klage
    eingereicht beim Verwaltungsgericht Aachen. Die Kanzlei Dr. Stoll &
    Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begründet den Antrag damit, dass
    der Mandant ein Zivilverfahren führt. In diesem Zivilverfahren muss
    möglicherweise ein Gutachten erstellt werden, welches den Zustand vor
    Aufspielen des Updates bewertet. Wenn der Kreis Euskirchen den
    Mandanten verpflichtet, das Update aufspielen zu lassen, wird es dem
    Geschädigten nahezu unmöglich gemacht, erfolgreich gegen den Händler
    und gegen VW vorzugehen.

    Mit dem Antrag bei der Behörde war die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sofort erfolgreich. Mit Schreiben vom
    25.10.2017 teilte die Stadt Euskirchen per Telefax mit, dass die
    Ordnungsverfügung komplett aufgehoben wird. Damit wurde die
    Stilllegung des Fahrzeugs innerhalb nur eines Tages wieder rückgängig
    gemacht und das Fahrzeug kann auch ohne Softwareupdate weitergefahren
    werden. Es ist bundesweit das erste Vorgehen der Kanzlei Dr. Stoll &
    Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen eine örtliche
    Zulassungsstelle. Dieses Vorgehen war sofort von Erfolg gekrönt.
    Damit wird bestätigt, dass die Fahrzeuge nicht einfach stillgelegt
    werden können und die Rechtsansicht der Kanzlei zutreffend ist.

    Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Sowohl das
    Kraftfahrtbundesamt als auch die Volkswagen AG haben in der
    Vergangenheit versucht, die Geschädigten massiv unter Druck zu setzen
    und haben mit der Stilllegung der Fahrzeuge gedroht. Wir haben immer
    dazu geraten, das Softwareupdate nicht aufspielen zu lassen. Nunmehr
    bestätigt sich unsere Rechtsauffassung, dass eine solche Stilllegung
    rechtswidrig möglich ist. Solange die Geschädigten Ansprüche gegen VW
    geltend machen wollen, ist die Stilllegung rechtswidrig."

    Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt
    bundesweit mehr als 4.500 Gerichtsverfahren gegen VW, Händler und
    vertritt mehr als 35.000 Geschädigte im Abgasskandal. Auch gegen das
    Kraftfahrtbundesamt werden Ansprüche geltend gemacht. Die Kanzlei hat
    außerdem die Bundesrepublik Deutschland aus Staatshaftung auf
    Schadensersatz verklagt. Es konnten massenweise Urteile zu Gunsten
    der Geschädigten erstritten werden. Die Geschädigten erhalten in den
    Urteilen neue Fahrzeuge ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung
    zugesprochen oder erhalten Ihr Geld zurück die gegen Zahlung einer
    Nutzungsentschädigung. In einigen Verfahren wurden den Geschädigten
    auch Einmalbeträge von mehreren tausend Euro zugesprochen.
    Geschädigte sollten nicht mehr weiter zögern, da die Ansprüche gegen
    die Händler innerhalb kürzester Zeit zum Jahresende 2017 verjähren
    werden.

    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105254
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2

    Pressekontakt:
    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
    Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
    Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
    kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
    www.vw-schaden.de



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