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    SpruchZ  3594  0 Kommentare Squeeze-out bei der conwert Immobilien Invest SE eingetragen: Angemessenheit des Barabfindungsbetrags wird gerichtlich überprüft

    Die betroffenen Minderheitsaktionäre erhalten gemäß Beschluss der Hauptversammlung eine Barabfindung in Höhe von 17,08 Euro pro conwert-Aktie.

    von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

     

    Der auf der Hauptversammlung der früher im ATX notierten conwert Immobilien Invest SE am 29. August 2017 beschlossenen Gesellschafterausschluss ist nunmehr im Firmenbuch eingetragen worden. Der Handel mit conwert-Aktien wurde eingestellt. Die Angemessenheit der von Vonovia SE für den zu ihren Gunsten durchgeführten Squeeze-out angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren vor dem Handelsgericht Wien gerichtlich geprüft werden.

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    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
    SpruchZ Squeeze-out bei der conwert Immobilien Invest SE eingetragen: Angemessenheit des Barabfindungsbetrags wird gerichtlich überprüft Die betroffenen Minderheitsaktionäre erhalten gemäß Beschluss der Hauptversammlung eine Barabfindung in Höhe von 17,08 Euro pro conwert-Aktie.

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