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    Kündigung Air Berlin  7658  0 Kommentare
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    Widerrufliche Freistellung: Wie Air Berlin Mitarbeiter Ansprüche auf Arbeitslosengeld geltend machen können, ohne den Arbeitnehmerstatus zu verlieren!

    Es ist der erste Tag des Monats November: Die gerichtliche Insolvenz der Fluglinie Air Berlin ist eröffnet. Schon im Vorhinein war Experten klar: Durch die Insolvenzmasse können nicht alle entstandenen Verbindlichkeiten erfüllt werden. Aber was kann ich als ehemaliger Mitarbeiter tun? Ist es sinnvoll, sich gegen eine Kündigung zu wehren? Wie kann ich beim Arbeitsamt vorgehen und meinen Arbeitnehmer-Status sichern? Was ist eine widerrufliche Freistellung? All dies, haben wir für Sie zusammen getragen.



    Widerrufliche Freistellung statt Kündigung: Was heißt das für mich als Arbeitnehmer?

    Einfach erklärt ist eine widerrufliche Freistellung eine Art wartende Position. Dabei steht für das Unternehmen noch nicht fest, ob und wenn ja, zu welchen Konditionen man das Personal weiterhin beschäftigen will.
    Vor allem aber ist die Frage: Habe ich so Ansprüche auf Arbeitslosengeld? Denn als arbeitslos gilt derjenige, der nach § 138 SGB III I Ziffer 1 in keinem Beschäftigungsverhältnis steht und somit unter die Kategorie „beschäftigungslos“ fällt. Betrachtet man den Fall der widerruflichen Freistellung, so trifft der oben genannten Paragraph nur dann zu, wenn keine Anerkennung des Direktionsrechtes von Seiten des Arbeitnehmers mehr vorliegt oder aber der Arbeitgeber auf seine Weisungsbefugnis oder Arbeitsleistung.
    Melden Sie sich also im Falle einer widerruflichen Freistellung arbeitslos, so signalisieren Sie, dass Sie das Direktionsrecht nicht mehr anerkennen und somit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Eine Gefährdung des Arbeitsverhältnisses liegt dadurch jedoch nicht vor.

    Nächster Schritt: Gleichgewährung beantragen und Arbeitslosengeld-Ansprüche sichern!

    Von vielen Seiten erreichen uns Fragen, wie Air Berlin Mitarbeiter nun auf eine solche widerrufliche Freistellung reagieren sollen, vor allem in Anbetracht dessen, dass die Insolvenzmasse wohl kaum ausreichen wird, um weiterhin Gehälter auszuzahlen.

    Viele fürchten, dass ihnen Nachteile hinsichtlich eines arbeitsgerichtlichen Prozesses entstehen, wenn Sie ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld geltend machen, da man definitiv arbeitslos gemeldet sein muss, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Da, wie eingangs bereits erwähnt, die Arbeitnehmerseite durch die Aberkennung des Direktionsrechtes, signalisiert, nicht mehr am Beschäftigungsverhältnis festzuhalten, befürchten viele Arbeitnehmer der Air Berlin hier Konsequenzen für ihr eventuelles späteres Vorgehen.

    Um also finanzielle Unterstützung durch die Agentur zu erhalten, ohne den Arbeitnehmerstatus zu verlieren, müssen Betroffene bei der Agentur für Arbeit eine sogenannte Gleichgewährung nach § 157 Abs. 1 SGB III beantragen. Dieser besagt, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Leistung der Agentur hat, wenn der Arbeitnehmer trotz seines Anspruches auf den Lohn, diesen nicht erhält.

    Hat der Antrag auf Gleichgewährung Einfluss auf einen Kündigungsschutzprozess?

    Nein, hat er nicht. Der Kündigungsschutzprozess und der Antrag auf Arbeitslosengeld sind zwei unabhängige Dinge. Dadurch sind für Arbeitnehmer der Air Berlin keine Nachteile zu befürchten.
    Aber: Falls die Freistellung wider Erwarten wirklich widerrufen werden sollte, so ist eine Abmeldung bei der Agentur für Arbeit von Nöten!

    Wie kann ich im Falle einer Kündigung reagieren?

    Zum aktuellen Zeitpunkt wurden von Seiten der Air Berlin noch keine Kündigungen ausgesprochen. Sehr wahrscheinlich werden diesen aber in naher Zukunft erfolgen. Der Verkauf von Air Berlin an Lufthansa hängt letztendlich nur noch von den Kartellbehörden ab. Lufthansa will im Falle des Kaufs von Air Berlin 3.000 Stellen bei ihrer Tochter Eurowings schaffen. Da damit verbunden sowohl Personal, als auch die Flugrechte an den neuen Eigentümer übergehen, gehen wir von einem Betriebsübergang aus, auch, wenn Air Berlin und Lufthansa diese Tatsache noch verschleiern wollen. Kündigungen, die im Falle eines Betriebsübergangs ausgesprochen werden, wären daher unwirksam. Somit hätten gekündigte Arbeitnehmer dann einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder aber eine angemessene Abfindung.


    Sollten also auch Sie Mitarbeiter der Air Berlin sein und eine Kündigung erhalten, stehen wir im Kampf für Ihr gutes Recht an Ihrer Seite! Scheuen Sie daher nicht den Kontakt und schließen Sie sich hunderten Mitarbeiter des Konzerns an, um Ihre Ansprüche geltend zu machen!

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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