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    Widerruf Immobilienkredit  897  0 Kommentare
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    Widerruf Immobilienkredit: Paukenschlag für Sparkassenkunden!

    Möchte man seinen Kredit widerrufen, so stößt dies häufig auf Ablehnung von Seiten des Kreditinstituts. So auch im Falle eines Kunden der Sparkasse, der seine Baufinanzierung widerrufen wollte. Die Sparkasse weigerte sich mit der Begründung, dass der festgestellte Fehler innerhalb des Vertrages kein Fehler sei. Das Oberlandesgericht Hamm sah diese Begründung jedoch als nicht ausreichend an und gab dem Kläger recht. Die Entscheidung des OLG Hamm könnte damit wegweisend für tausende anderer Kunden der Sparkasse sein.

    Erfolgreiche Klage gegen die Sparkasse

    Besagtes Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte den folgenden Hintergrund: Ein Baufinanzierungsvertrag aus dem Jahre 2011, abgeschlossen bei der Sparkasse Paderborn Detmold, wies die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb der Widerrufsbelehrung als Pflichtangabe aus. 

    Wie bereits vor einiger Zeit durch den Bundesgerichtshof geurteilt wurde, muss bei der Nennung der Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe, diese auch im Kreditvertrag wiederzufinden sein. 

    Um dies zu umgehen, hatten viele Sparkassen behauptet, die Aufsichtsbehörde wäre im vorvertraglichen Informationsblatt ESM oder im Verzeichnis der Preis-Leistung genannt worden.

    Das OLG entschied nun, dass diese beiden Angaben nicht ausreichend sind und die Aufsichtsbehörde im Kreditvertrag oder den AGBs angegeben sein muss. Die Widerrufsbelehrung ist damit als fehlerhaft einzustufen.

    Ein Paukenschlag für Kunden der Sparkasse: Haben Sie Ihren Vertrag also um den Zeitraum des Jahres 2011 abgeschlossen, könnten auch Sie erfolgreich widerrufen.

     

    Profitieren auch Sie vom Widerruf!

    Durch den Widerruf Ihrer Baufinanzierung können Sie die Zinsbelastung Ihrer Hypothek halbieren. Der aktuelle Zinssatz beläuft sich auf unter 2 Prozent.

    Zum einen haben Sie die Möglichkeit die vorzeitige Auflösung Ihres Vertrags zu fordern und zu einer anderen Bank mit den aktuellen Niedrigzinsen umschulden oder aber die Sparkasse erklärt sich bereit Ihre aktuelle Baufinanzierung mit niedrigeren Zinsen weiterzuführen. In jedem Fall können Sie durch einen Widerruf mehrere tausend Euro sparen.

     

    Scheuen Sie sich also nicht und lassen Sie Ihren Vertrag durch einen Experten auf eventuelle Fehler überprüfen, die auch Ihnen einen erfolgreichen Widerruf ermöglichen.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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