checkAd

     460  0 Kommentare Schweizer Bundesgericht verurteilt BMW zu Millionenstrafe

    LAUSANNE (dpa-AFX) - Der Autokonzern BMW muss der Schweiz eine Millionenbuße wegen Wettbewerbsbeeinträchtigung zahlen. Das Bundesgericht in Lausanne wies in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil eine Beschwerde gegen den Bescheid einer früheren Instanz ab. BMW muss damit 157 Millionen Franken (etwa 136 Mio Euro) zahlen. Das Bundesgericht ist die höchste Instanz, weitere Beschwerdemöglichkeiten gibt es nach Schweizer Recht nicht.

    Der Fall schwelte seit 2010, als die Wettbewerbskommission eine Untersuchung eröffnete: Es ging darum, dass BMW europäischen Händlern jahrelang untersagt hatte, Neuwagen in die Schweiz zu verkaufen. Kunden hatten bei Schweizer BMW-Händlern bis zu einem Viertel mehr für ihre Autos gezahlt und sich beschwert. Ohne Direkt- und Parallelimporte sei der Wettbewerb in der Schweiz erheblich beeinträchtigt gewesen, hatte die Wettbewerbskommission moniert. Sie verhängte die Strafe 2012. BMW hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und sich vor Gericht gewehrt./oe/DP/stb





    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    Schweizer Bundesgericht verurteilt BMW zu Millionenstrafe Der Autokonzern BMW muss der Schweiz eine Millionenbuße wegen Wettbewerbsbeeinträchtigung zahlen. Das Bundesgericht in Lausanne wies in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil eine Beschwerde gegen den Bescheid einer früheren Instanz ab. BMW …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer