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    VW Skandal - ARAG Rechtsschutz  702  0 Kommentare Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm, Schleswig-Holstein, München stellen sich gegen die ARAG

    Lahr (ots) - Im VW Abgasskandal hat die Arag
    Rechtsschutzversicherung in zahlreichen Fällen die Deckung verweigert
    und somit den Kunden, obwohl diese oft pünktlich ihre
    Versicherungsbeiträge bezahlt haben, ihre Versicherungsleistungen
    nicht gewährt. In vielen Fällen hat sich die Arag darauf berufen,
    dass keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen würden in den VW
    Fällen bzw. dass ein Vorgehen mutwillig sei.

    Die im Verbraucher- und Versicherungsrecht tätige Kanzlei Dr.
    Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat daraufhin massenhaft
    Klagen gegen die Arag Rechtsschutzversicherung erhoben. In den
    allermeisten Fällen haben die von der Kanzlei vertretenen
    Versicherungsnehmer gegen die Arag gewonnen in der 1. Instanz. In den
    meisten Fällen hat die Arag gegen diese Urteile Berufung eingelegt.
    Zwischenzeitlich haben sich nunmehr verschiedene Oberlandesgerichte
    zu dem Deckungsverhalten der Arag geäußert.

    In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, 4
    U 77/17 hat das Oberlandesgericht darauf hingewiesen, die Berufung
    der Arag durch einstimmigen Beschluss zurückweisen zu wollen.
    Erstinstanzlich wurde die Arag zur Deckung durch das Landgericht
    Düsseldorf verurteilt. Dagegen legte die Arag Berufung beim
    Oberlandesgericht ein. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf
    bestehen für ein Vorgehen gegen VW hinreichende Erfolgsaussichten.
    Dies gilt auch gegenüber dem Händler.

    In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, 4
    U 65/17 hat das Oberlandesgericht darauf hingewiesen, die Berufung
    der Arag durch einstimmigen Beschluss zurückweisen zu wollen.
    Erstinstanzlich wurde die Arag verurteilt, die Kosten eines
    Stichentscheids zu tragen. Bei einem Stichentscheid handelt es sich
    um eine gutachterliche Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten. Eine
    solche Begutachtung hatte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgenommen. Dies ist in den
    Rechtsschutzbedingungen so vorgesehen und beruht auf § 128 VVG. Die
    Arag ließ es sich jedoch nicht nehmen und bezahlte die Kosten nicht.
    Daraufhin erhob die Kanzlei Klage. Diese Klage hat nunmehr nach
    Ansicht des Oberlandesgerichts Erfolg und die Arag muss die Kosten
    bezahlen.

    In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, 4
    U 74/17 hat das Oberlandesgericht darauf hingewiesen, die Berufung
    der Arag durch einstimmigen Beschluss zurückweisen zu wollen.
    Erstinstanzlich wurde die Arag zur Deckung durch das Landgericht
    Düsseldorf verurteilt. Dagegen legte die Arag Berufung beim
    Oberlandesgericht ein. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf
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    VW Skandal - ARAG Rechtsschutz Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm, Schleswig-Holstein, München stellen sich gegen die ARAG Im VW Abgasskandal hat die Arag Rechtsschutzversicherung in zahlreichen Fällen die Deckung verweigert und somit den Kunden, obwohl diese oft pünktlich ihre Versicherungsbeiträge bezahlt haben, ihre Versicherungsleistungen nicht gewährt. In …

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