VW Skandal - ARAG Rechtsschutz
Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm, Schleswig-Holstein, München stellen sich gegen die ARAG
Lahr (ots) - Im VW Abgasskandal hat die Arag
Rechtsschutzversicherung in zahlreichen Fällen die Deckung verweigert
und somit den Kunden, obwohl diese oft pünktlich ihre
Versicherungsbeiträge bezahlt haben, ihre Versicherungsleistungen
nicht gewährt. In vielen Fällen hat sich die Arag darauf berufen,
dass keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen würden in den VW
Fällen bzw. dass ein Vorgehen mutwillig sei.
Die im Verbraucher- und Versicherungsrecht tätige Kanzlei Dr.
Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat daraufhin massenhaft
Klagen gegen die Arag Rechtsschutzversicherung erhoben. In den
allermeisten Fällen haben die von der Kanzlei vertretenen
Versicherungsnehmer gegen die Arag gewonnen in der 1. Instanz. In den
meisten Fällen hat die Arag gegen diese Urteile Berufung eingelegt.
Zwischenzeitlich haben sich nunmehr verschiedene Oberlandesgerichte
zu dem Deckungsverhalten der Arag geäußert.
Rechtsschutzversicherung in zahlreichen Fällen die Deckung verweigert
und somit den Kunden, obwohl diese oft pünktlich ihre
Versicherungsbeiträge bezahlt haben, ihre Versicherungsleistungen
nicht gewährt. In vielen Fällen hat sich die Arag darauf berufen,
dass keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen würden in den VW
Fällen bzw. dass ein Vorgehen mutwillig sei.
Die im Verbraucher- und Versicherungsrecht tätige Kanzlei Dr.
Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat daraufhin massenhaft
Klagen gegen die Arag Rechtsschutzversicherung erhoben. In den
allermeisten Fällen haben die von der Kanzlei vertretenen
Versicherungsnehmer gegen die Arag gewonnen in der 1. Instanz. In den
meisten Fällen hat die Arag gegen diese Urteile Berufung eingelegt.
Zwischenzeitlich haben sich nunmehr verschiedene Oberlandesgerichte
zu dem Deckungsverhalten der Arag geäußert.
In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, 4
U 77/17 hat das Oberlandesgericht darauf hingewiesen, die Berufung
der Arag durch einstimmigen Beschluss zurückweisen zu wollen.
Erstinstanzlich wurde die Arag zur Deckung durch das Landgericht
Düsseldorf verurteilt. Dagegen legte die Arag Berufung beim
Oberlandesgericht ein. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf
bestehen für ein Vorgehen gegen VW hinreichende Erfolgsaussichten.
Dies gilt auch gegenüber dem Händler.
In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, 4
U 65/17 hat das Oberlandesgericht darauf hingewiesen, die Berufung
der Arag durch einstimmigen Beschluss zurückweisen zu wollen.
Erstinstanzlich wurde die Arag verurteilt, die Kosten eines
Stichentscheids zu tragen. Bei einem Stichentscheid handelt es sich
um eine gutachterliche Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten. Eine
solche Begutachtung hatte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgenommen. Dies ist in den
Rechtsschutzbedingungen so vorgesehen und beruht auf § 128 VVG. Die
Arag ließ es sich jedoch nicht nehmen und bezahlte die Kosten nicht.
Daraufhin erhob die Kanzlei Klage. Diese Klage hat nunmehr nach
Ansicht des Oberlandesgerichts Erfolg und die Arag muss die Kosten
bezahlen.
In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, 4
U 74/17 hat das Oberlandesgericht darauf hingewiesen, die Berufung
der Arag durch einstimmigen Beschluss zurückweisen zu wollen.
Erstinstanzlich wurde die Arag zur Deckung durch das Landgericht
Düsseldorf verurteilt. Dagegen legte die Arag Berufung beim
Oberlandesgericht ein. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf
U 77/17 hat das Oberlandesgericht darauf hingewiesen, die Berufung
der Arag durch einstimmigen Beschluss zurückweisen zu wollen.
Erstinstanzlich wurde die Arag zur Deckung durch das Landgericht
Düsseldorf verurteilt. Dagegen legte die Arag Berufung beim
Oberlandesgericht ein. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf
bestehen für ein Vorgehen gegen VW hinreichende Erfolgsaussichten.
Dies gilt auch gegenüber dem Händler.
In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, 4
U 65/17 hat das Oberlandesgericht darauf hingewiesen, die Berufung
der Arag durch einstimmigen Beschluss zurückweisen zu wollen.
Erstinstanzlich wurde die Arag verurteilt, die Kosten eines
Stichentscheids zu tragen. Bei einem Stichentscheid handelt es sich
um eine gutachterliche Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten. Eine
solche Begutachtung hatte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgenommen. Dies ist in den
Rechtsschutzbedingungen so vorgesehen und beruht auf § 128 VVG. Die
Arag ließ es sich jedoch nicht nehmen und bezahlte die Kosten nicht.
Daraufhin erhob die Kanzlei Klage. Diese Klage hat nunmehr nach
Ansicht des Oberlandesgerichts Erfolg und die Arag muss die Kosten
bezahlen.
In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, 4
U 74/17 hat das Oberlandesgericht darauf hingewiesen, die Berufung
der Arag durch einstimmigen Beschluss zurückweisen zu wollen.
Erstinstanzlich wurde die Arag zur Deckung durch das Landgericht
Düsseldorf verurteilt. Dagegen legte die Arag Berufung beim
Oberlandesgericht ein. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf