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    DGAP-Adhoc  468  0 Kommentare Neues Anlagereglement vom 15. November 2017 (deutsch)

    Neues Anlagereglement vom 15. November 2017

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    EQS Group-Ad-hoc: nebag ag / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges Neues Anlagereglement vom 15. November 2017

    15.11.2017 / 05:00 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    MEDIENMITTEILUNG

    Mit Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. November 2017 wird das Anlagereglement der nebag ag angepasst. Das neue Anlagereglement tritt am 15. November 2017 in Kraft.

    Der Verwaltungsrat der nebag ag hat beschlossen, dass bei optimalem Chancen-Risiko Verhältnis neu auch kurzfristige Investitionen in Large-Cap Unternehmen (SLI) möglich sind. Weiter beschreibt das neue Anlagereglement, dass die nebag ag in Zusammenarbeit mit ausgewählten Unternehmen im P2P-Lending Markt tätig sein kann. Dazu gehören insbesondere die Vergabe von Konsumkrediten sowie Debitorenzessionen, die in Schweizer Franken denominiert sind.

    Der NAV wird täglich berechnet und kann unter www.nebag.ch aufgerufen werden.

    Zürich, 15. November 2017

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

    nebag ag
    Markus Eberle, Vizepräsident des Verwaltungsrates
    c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36, CH-8002 Zürich
    Tel.: +41 (0)79 346 41 31
    Fax: +41 (0)43 243 07 91
    E-Mail: info@nebag.ch
    Internet www.nebag.ch

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    Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: nebag ag
    c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36 8002 Zürich
    Schweiz
    Telefon: +41 (0)43 243 07 90
    Fax: +41 (0)43 243 07 91
    E-Mail: info@nebag.ch
    Internet: www.nebag.ch
    ISIN: CH0005059438
    Börsen: SIX Swiss Exchange

    Ende der Mitteilung EQS Group News-Service
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    629273 15.11.2017 CET/CEST

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