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    ROUNDUP/Schleswig-Holstein  980  0 Kommentare Gericht entscheidet über Windkraftanlagen-Moratorium

    KIEL (dpa-AFX) - Kippt der Baustopp für neue Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein? Das Verwaltungsgericht in Schleswig verhandelt am Mittwoch (9.30 Uhr) über fünf Klagen gegen das Moratorium. Es war ursprünglich bis zum 5. Juni 2017 befristet und wurde im April vom Landtag bis zum 30. September 2018 verlängert. Im Mittelpunkt stehe die Frage, ob die Verlängerung des Moratoriums - geregelt im ergänzten Paragrafen 18a des Landesplanungsgesetzes - verfassungsgemäß sei oder ein nicht vertretbarer Eingriff in das Recht auf Eigentum, erläuterte ein Gerichtssprecher.

    Bereits im September 2015 hatte das Verwaltungsgericht das Moratorium als verfassungskonform eingestuft. Jetzt stehe aber die Verlängerung im Fokus, erklärte der Sprecher - und je länger das Moratorium dauere, umso stärker werde das Recht auf Eigentum berührt. Konkret gehe es bei den Klagen um die planungsrechtliche Zulässigkeit von verschiedenen "raumbedeutsamen" Windkraftanlagen.

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    Die Situation ist paradox: Denn grundsätzlich will Schleswig-Holstein die Windkraft weiter ausbauen. Aber 2015 hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig die 2012 erstellten Regionalpläne und damit die Ausweisung von Windeignungsgebieten aufgrund verschiedener Rechtsfehler für unwirksam erklärt. Die Errichtung von Windkraftanlagen wäre nach dem Urteil fast überall in Schleswig-Holstein möglich. Um dies zu verhindern, müssen neue Regionalpläne erarbeitet werden, wie die damalige Landesregierung erläuterte. Voraussichtlich 2019 dürften die neuen Pläne rechtssicher vorliegen.

    In der Zwischenzeit soll das Moratorium einen Wildwuchs an Windkraftanlagen verhindern. Es bedeutet aber keinen Stillstand: Seit dem Inkrafttreten im Juni 2015 wurden nach Angaben des Energieministeriums bis zum 16. Februar 2017 bereits 343 Ausnahmegenehmigungen für neue Windkraftanlagen gegeben.

    Sollte das Verwaltungsgericht die Klagen gegen das Moratorium abweisen, könnten die Kläger die Zulassung einer Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht beantragen. Möglich wäre aber auch, dass das Verwaltungsgericht das Moratorium als verfassungswidrig betrachtet und die Frage zur Entscheidung dem Landesverfassungsgericht vorlegt.

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    Die Klagen in Schleswig richten sich gegen das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - es erteilt Genehmigungen für Windkraftanlagen. Das Innenministerium ist in Schleswig als Landesplanungsbehörde vertreten./mho/DP/zb





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