Stellenabbau Siemens AG
Super-Gau für Siemens-Mitarbeiter: Massiver Stellenabbau angekündigt!
Was für viele Air Berlin Mitarbeiter bereits Realität ist, könnte nun auch für Mitarbeiter von Siemens zukünftig eintreten. Der Konzern und dessen Management kündigten einen massiven Stellenabbau an. Weitere Details dazu werden in den nächsten Tagen und Wochen offen gelegt, wobei es hierbei dann maßgeblich darum geht, wo und wie viele Stellen eingespart werden. Auch Mitarbeiter der Firma Siemens in Nordrhein-Westfalen könnten von dem ganz und gar nicht arbeitnehmerfreundlichen Sparprogramm betroffen sein.
Siemens baut Stellen ab: Tausende Mitarbeiter müssen nun um ihren Job bangen!
Am 16. November diesen Jahres gab Siemens bekannt, dass gleich zwei Sparten des Elektrokonzerns massiv
von den Kürzungen der Stellen betroffen sein werden. Rund 7.000 Mitarbeiter weltweit werden aufgrund des Stellenabbaus in eine ungewisse berufliche Zukunft blicken müssen. Allein die Hälfte der
Mitarbeiter, deren Job in Gefahr ist, befindet sich im deutschen Raum und werden unter der Zusammenlegung und Schließung von Werken leiden müssen. Auch der Betriebsrat wurde bereits in Kenntnis
gesetzt und hat nun endlich Gewissheit über die aktuelle Situation des Unternehmens, welche intern schon lange für Gesprächsstoff sorgte.
Stellenabbau: Kraftwerkssparte vom Sparprogramm betroffen
Besonders die Sparte der Kraftwerke leidet unter der mangelnden Nachfrage bezüglich der Herstellung von Gasturbinen. Bereits unter dem dem Konzernchef Kaeser mussten viele Mitarbeiter ihre Arbeit
niederlegen und verloren ihren Job. Im Zuge des aktuellen Sparprogramms scheint dies jedoch noch nicht genug für die Siemens AG zu sein.
Berlin,
Leipzig,
Görlitz
und Erfurt,
aber auch Essen und Duisburg: In diesem von Siemens betriebenen Werken müssen Mitarbeiter nun um ihren Arbeitsplatz bangen. Auch im Bereich der Prozessindustrie und der Antriebe sind die
Arbeitsplätze leider keineswegs sicher.
Zur Diskussion steht daher auch die Verlegung von Werken und Mitarbeitern nach Ostdeutschland, also in strukturschwache Regionen.
Massive Gegenwehr: Betriebsrat und IG Metall sind involviert!
Glaubt man den Aussagen des Betriebsrates und der IG Metall, so stößt das Sparprogramm bei den Mitarbeitern der Siemens AG auf massive Gegenwehr. Auch die Niederlegung der Arbeit und Streiks stehen
bereits im Raum. Vor allem fürchten die beiden Parteien um die Beschäftigungssicherung „Radolfzell II“, welche die Regelungen und Vereinbarungen umfasst, die bei einer betriebsbedingten Kündigung
gelten. Besonders das Verlegen der Werke an andere Standorte stößt bei Mitarbeitern auf Unmut, da hier wohl ein interner Unfrieden zwischen den Standorten herrscht.
Betriebsbedingte Kündigungen bei Siemens: Was Mitarbeiter nun wissen müssen!
Wichtig ist vor allem eins: Ruhe bewahren denn auch zum Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung ist für Sie noch nichts verloren. Trotz betriebsbedingter Probleme müssen sich Arbeitgeber an gewisse
Formalia bezüglich der Kündigung halten. Hier besteht eine gesetzliche Pflicht. Als erstes ist es wichtig zu wissen, dass die Person, die Ihre Kündigung unterzeichnet hat, dazu
berechtigt sein muss. Das heißt sie muss im Handelsregister aufgeführt sein. Stellvertreter dürfen beispielsweise nur auf Basis einer Vollmacht unterzeichnen.
Fristen gelten auch für Arbeitgeber!
Bevor die Kündigung erfolgt, muss zunächst der Betriebsrat angehört werden. Außerdem besteht eine gesetzliche Kündigungsfrist. Ist diese nicht eingehalten, so gilt die Kündigung als
unwirksam.
Nachweispflicht
Ein Arbeitgeber muss dem gekündigten Arbeitnehmer nachweisen, dass seine Stelle in der Tat gänzlich wegfällt und es keinerlei andere Stellen gibt. In vielen Fällen führt dies zum Vorschlag der
Versetzung. Verständlicherweise ist dies aber häufig kein geeigneter Lösungsansatz, bedenkt man einmal eventuelle private Situationen der Mitarbeiter.
Sozialauswahl mit Einbezug des Betriebsrates
Trifft ein Stellenabbau nur einen Teil der Mitarbeiter, so muss der Arbeitgeber unter Einbezug des Betriebsrates eine Sozialauswahl treffen. Hierbei wird geschaut, welche Mitarbeiter am wenigstens
schutzbedürftig sind. Beeinflusst wird diese Entscheidung unter anderem durch die Betriebszugehörigkeit, das Alter und eine eventuelle Unterhaltspflicht der Mitarbeiter.
Wie kann ich mich wehren?
Wurden inhaltliche oder formale Fehler gemacht, so ist eine Kündigungsschutzklage in jedem Fall ratsam. Hier ist jedoch Eile geboten, da ab Eingang der Kündigung eine Frist von
drei Wochen besteht, die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Wichtig ist es zudem, dass Sie sich ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Kündigung in Kenntnis sind, arbeitssuchend melden. Für viele Personen ist dies ein schwerer Schritt, der viel Überwindung
kostet. Eine frühzeitige Arbeitssuchendmeldung kann Ihnen unter Umständen eine Sperrung des Arbeitslosengeldes ersparen. So sichern Sie sich Arbeitslosengeld ab dem Tag, an dem Sie
sich bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben.
*** Sind auch Sie Betroffener des Sparprogrammes der Siemens AG? Gerne helfen wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer Ihnen weiter. Schicken Sie uns dazu gerne einfach Ihre Unterlagen, die
wir im Rahmen einer Ersteinschätzung kostenlos für Sie prüfen. ***