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     510  0 Kommentare Riester-Verträge nicht pfändbar / LBS Ost begrüßt zusätzliche Sicherheit für Sparer

    Potsdam (ots) - Riester-Verträge, die staatlich gefördert werden,
    gehören im Falle einer Privatinsolvenz nicht zum verwertbaren
    Vermögen - und sind somit nicht pfändbar. Dies hat jetzt der
    Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ.: XI ZR 21/17). "Damit stärkt
    der BGH den Riester-Vertrag als Produkt zur Altersvorsorge und gibt
    den Sparern zusätzliche Planungssicherheit", begrüßt Werner Schäfer,
    Vorstandsvorsitzender der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG,
    dieses Urteil.

    Die Entscheidung ist gleichzeitig ein weiteres Argument für den
    Riester-Bausparvertrag. Gerade erst hat die Stiftung Warentest betont
    (Finanztest 11/2017), dass er das ideale Produkt ist, Wohneigentum zu
    bilden: Ein Riester-Bausparvertrag bleibt "... erste Wahl für Sparer,
    die mittel- bis langfristig in die eigenen vier Wände ziehen
    wollen."

    Mit der Anhebung der Riester-Grundförderung von 154 auf 175 Euro
    ab Januar 2018 hat zudem der Gesetzgeber die Bedingungen für die
    Sparer noch einmal verbessert. Aufgrund der Kinderzuschüsse von bis
    zu 300 Euro pro Jahr und Kind unterstützt Wohn-Riester dabei nach wie
    vor insbesondere Familien auf dem Weg ins Eigentum.

    "All dies und die Ausweitung der Versorgungslücken im Alter durch
    die Nullzinspolitik sind beste Argumente für das selbstgenutzte
    Wohneigentum", so das Fazit von Werner Schäfer. Mit den staatlichen
    Zulagen, den Steuervorteilen, dem günstigen Darlehen und der
    Zinssicherheit ist und bleibt der Riester-Bausparvertrag die ideale
    Lösung für die Eigenheimfinanzierung.

    OTS: LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG
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    Pressekontakt:
    Thomas Thiet
    Tel.: 0331/969-2156
    E-Mail: Thomas.thiet@lbs-ost.de



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