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     13256  0 Kommentare EZB: Einlagensicherung und faule Kredite, Was steht für Verbraucher auf dem Spiel?

    Im Oktober 2017 berichtete Reuters, dass die EU-Kommission die Einführung einer gemeinsamen Einlagensicherung (Edis) für Bankguthaben mit Zugeständnissen voranbringen möchte. Nun sagte EZB-Chef Draghi, dass die Themen faule Kredite und Einlagensicherung eng verknüpft seien. Was bedeutet das für die Privathaushalte? 

    Mit einer gemeinsamen Einlagensicherung sollte die EU-Bankenunion vollendet werden. Hierzu hatte die Europäische Kommission am 24. November 2015 einen Verordnungsentwurf zur Schaffung einer europäischen Einlagensicherung (European Deposit Insurance System, Edis) vorgelegt. Ursprünglich wollte die EU-Kommission bis 2024 eine voll vergemeinschaftliche EU-Einlagensicherung in drei Schritten einführen. Wie Reuters im Oktober 2017 berichtete, könnte von dem Plan abgewichen werden und dafür eine langsamere Edis-Einführung das Ziel sein.

    Anders als viele Verbraucher vermuten, gibt es in der Europäischen Union bislang kein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem. Die Einlagensicherung liegt vielmehr in der Hand der einzelnen Mitgliedsstaaten und sie sind laut EU-Richtlinie dazu verpflichtet, einen nationalen Einlagensicherungsfonds aufzubauen. Diese sollen bis 2024 mit einem Mindestvermögen ausgestattet werden. In Deutschland entstand ein äußerst unterschiedliches Einlagensicherungssystem, denn private Banken handelten anders als die Investitionsbanken (Sparkassen) oder Genossenschaftsbanken. Somit dürfte die Überführung in einen gemeinsamen Einlagensicherungsfonds äußerst kompliziert werden. 

    Ein großer Gegner der geplanten gemeinsamen Einlagensicherung ist der Bankenverband, denn der Regulierungsvorschlag würde zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mitglied- und Nichtmitgliedstaaten der Bankenunion führen: "So sieht der Verordnungsentwurf unter anderem ein auf die reine Payout-Funktion beschränktes Mandat der Einlagensicherungssysteme vor, wohingegen Einlagensicherungssysteme außerhalb der Bankenunion weiterhin die Möglichkeit zu – kostengünstigeren – alternativen Maßnahmen haben", so der Bankenverband. Viele weitere Gründen lassen den Bankenverband zu dem Schluss kommen, dass die EU-Bestrebungen viel zu früh kommen. 

    Edis stößt insbesondere in der Bundesregierung und bei deutschen Banken auf Skepsis, so Reuters. Die Geldhäuser fürchten, dass sie in Haftung genommen werden, wenn Institute in anderen Mitgliedsländern in Schieflage geraten. Anfang November 2017 äußerste sich der Bundesbank-Präsident Jens Weidmann: Für ihn sei der hohe Bestand an Problemdarlehen ein gewichtiges Argument gegen die Edis-Einführung. Ähnlich sieht es EZB-Chef Mario Draghi, jedoch sagte dieser am 20.11.2017: "Risikoverringerung und Risikoteilung sollten parallel erfolgen, das war immer die Sichtweise der EZB, und notleidende Kredite sind ein Teil davon", so Reuters. Für Draghi sind die faulen Kredite eines der zentralen Probleme der europäischen Banken, denn noch immer schleppen die Banken in der Euro-Zone 844 Milliarden Euro an Problemdarlehen mit sich herum - ein Viertel entfällt auf Banken in Italien. Aus diesem Grund plädierte Draghi dafür, dass Geldhäuser, Regulatoren, Regierungen und Gesetzgeber dafür sorgen müssen, dass die faulen Kredite losgeschlagen, verkauft und gehandelt werden können. 

    Unterdessen haben die Bundesländer den überarbeiteten Brüsseler Plänen für eine europäische Einlagensicherung für Bankguthaben eine deutliche Absage erteilt. "Der Bundesrat lehnt den Verordnungsvorschlag zur Errichtung eines europäischen Einlagenversicherungssystems mit einem gemeinsamen Einlagenversicherungsfonds ab", erklärten die Länder. Nach Auffassung des Bundesrates kann "die Vergemeinschaftung von Bankrisiken durch eine europäische Einlagensicherung kein Vertrauen in die Sicherheit der Spareinlagen in ganz Europa schaffen und somit nicht zur Stabilität der Banken beitragen". In der Stellungnahme der Länderkammer heißt es, dass die Bundesländer eine erhebliche Beeinträchtigung des Sparerschutzes in Deutschland befürchten. Das Thema wird im Dezember 2017 wieder an Brisanz gewinnen, denn dann finden Beratungen im Europäischen Rat statt. 

    Aktuell sind laut EU-Regeln alle Bankguthaben bis zu 100.000 Euro gesetzlich garantiert - pro Kunde und Bank. Jedes Land hat jedoch seine eigenen Sicherungssysteme für den Fall einer Bankenpleite. In Deutschland gilt die Einlagensicherung für Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und Girokonten. Es gibt die Regel: Die Wahrscheinlichkeit, dass die gesetzliche Einlagensicherung einem EU-Staat nicht funktioniert, ist umso höher, je schlechter die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Landes ist. Vor diesem Hintergrund ist Draghis Ansatz - die faulen Kredite zu reduzieren - durchaus nachvollziehbar.

    Bislang hieß es: "Die deutsche Einlagensicherung gehört zu den besten der Welt", so Annabel Oelmann, Chefin der Verbraucherzentrale Bremen, gegenüber Bild. Oelmann sagte, selbst wenn eine Bank pleite ginge, wäre das Geld nicht weg. Warum sollte wir diese Sicherheit aufgeben. Im Ausland sei das Geld unsicherer, denn jedes Land hat seine eigenen Regeln im Fall einer Bankpleite. Wie komplex die Situation sein kann, zeigt sich erst im Ernstfall. In diesem Sommer hatte die Europäische Bankenaufsicht die spanische Banco Popular und die italienischen Veneto Banca und Banca Popolare di Vicenza als nicht überlebensfähig eingestuft. Erstmals leitete die EU-Abwicklungsbehörde SRB das Ende der Institute ein. Im Fall der spanischen Bank fand sich ein Käufer, im Fall der italienischen Banken übernahm der Staat - mit Erlaubnis des SRB - die Abwicklung und setzte Steuergelder ein. Was passierte mit den Sparguthaben der Kunden? Wie griff die Einlagensicherung? Festgeld gibt es in Spanien praktisch nicht, denn statt Festgeld legen Sparer ihr Geld in Banken-Depos an - sogenannte „Depósitos“. Und die wurden vom neuen Eigentümer Banco Santander explizit von der Rettung ausgeschlossen. In Italien ist es so, dass bei den beiden venezianischen Banken 24 Milliarden Euro auf Spar- und Festgeldkonten lagen. Bei einem Zusammenbruch der beiden Häuser müssten die anderen Banken elf Milliarden Euro zuschließen, damit die Einlagen der Sparer sicher sind. In Italien griff der Staat ein, was von vielen Ländern kritisiert wurde. 

    Bei der Einführung einer europäischen Einlagensicherung müssten Sparer im Rest Europas für spanische und italienische Banken haften, so Bert Flossbach in finews. Dies ist natürlich im Interesse derer, die etliche wackelnde Institute und riesige faule Kredite haben. Im Fall von Spanien und Italien zeigte sich, dass die Sparguthaben - trotz Einlagensicherungsfonds - nicht automatisch sicher sind. 

    Und schaut man nach Österreich, dann wurde dort 2015 über die Abschaffung der Einlagensicherung spekuliert. Seinerzeit waren in Österreich Privatkonten bis zu einem Betrag von 100.000 Euro von der Einlagensicherung geschützt, denn für die ersten 50.000 Euro standen im Falle einer Insolvenz die Banken selbst ein und die zweiten 50.000 wurden vom Bund garantiert. Zukünftig sollten Banken allein für Spar- und Girokonten der Anleger haften. Jedoch kam es ganz anders, denn das verabschiedete Gesetz (August 2015) zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG) sieht vor, dass Einlagen bis 100.000 Euro wie bisher gesichert sind. Darüber hinaus gilt in Sonderfällen für maximal 12 Monate eine erhöhte Einlagensicherung von bis zu 500.000 Euro – etwa bei Abfertigungsauszahlung oder bei privaten Immobilientransaktionen. Darüber hinaus sind auch Einlagen in Fremdwährungen gesichert, so die Bausparkasse.

    Beim Thema Einlagensicherung könnte Österreich ein wichtiger Verbündeter für Deutschland werden, denn auch in Österreich hat man mit einer gemeinsamen Einlagensicherung derzeit wenig am Hut, so Die Presse. Der Finanzminister Hans Jörg Schelling hatte kürzlich darauf verwiesen, dass in Österreich der Anteil notleidender Kredite am Gesamtportfolio unter fünf Prozent liege, in manchen EU-Ländern aber noch über 20 Prozent. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass: „Erst wenn die Risiken in und für Banken ausreichend reduziert wurden, kann es eine politische Diskussion zu einer etwaigen Vergemeinschaftung der Einlagensicherung geben“, so eine Sprecherin des Bundesfinanzministerums gegenüber der FAZ.





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