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     2309  0 Kommentare Warum das Transparenzregister keine Wirkung haben wird – Vermögensstrukturierung mit Lebensversicherungen

    Das Transparenzregister (1) wurde aufgrund der Novelle des Geldwäschegesetzes am 26.06.2917 eingeführt. Seit 1.Oktober 2017 müssen rechtsfähige Stiftungen die wirtschaftlich Berechtigten melden. Eigennützige Stiftungen, Treuhandschaften und Trusts müssen ebenfalls die wirtschaftlichen Berechtigten offen legen. Neben den praktischen Problemen (2) stellt sich aber auch die Frage der Wirksamkeit des Registers in der aktuellen Form.

    In anderen europäischen Ländern gelten aufgrund der vierten EU-Geldwäscherichtlinie ähnliche Vorschriften, mit denen die jeweils wirtschaftlich Berechtigten der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden müssen. Damit werden die Möglichkeiten von vermögenden Personen eingeschränkt, sich legitim Inkognito bewegen zu können. Die umfassende Transparenz schränkt u.a. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erheblich ein. Steuerlich haben diese Regelungen überhaupt keine Auswirkung, der Steuerpflichtige muss sowieso alles offen legen, geschützt wird dies in Deutschland vom
    Steuergeheimnis.

    Die Bedürfnisse von vermögenden Personen und auch von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, sind grundverschiedenen von denen des „Normalbürgers“. Der vermögende fürchtet Erpressung, Entführung und Diebstahl. Die Person in der Öffentlichkeit möchte vielleicht neben den vorstehenden Motivationen auch einfach nur Ruhe vor aufdringlichen Verehrern finden. Legitime Gründe für Verschwiegenheit und Anonymität gibt es daneben zahlreiche.

    In Zeiten von „google maps“ oder Kleinstdrohnen mit hochauflösenden Kameras ist es bereits schwierig geworden, die Privatsphäre zu schützen. Wenn man aus der Luft sichtbar das größte, neue Haus im Dorf hat, so lassen sich bereits erste Vermutungen zur Vermögenslage anstellen. Aber die Immobilie muss nicht alles sein. Es geht um Schiffe und Flugzeuge, die bisher von Gesellschaften gehalten werden, oder auch beispielsweise um Kunst, die über Stiftungen für die Familie und die Nachwelt erhalten werden soll. Bei unternehmerischen Beteiligungen ist bereits heute bis ins Detail nachvollziehbar, welche Werte hier vorhanden sind. Die „Forbes-Listen“ der Welt


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    Alexander P. Letzsch
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    Alexander P. Letzsch hat bis 1994 Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim und der Katholischen Universität Neulöwen (Louvain-la-Neuve) / Belgien studiert. Von 1997 arbeitete er als Rechtsanwalt und später als Fachanwalt für Steuerrecht mit eigenen Büros in Konstanz, Brüssel/ Belgien und Zürich/ Schweiz vor allem im Bereich des internationalen Steuerrechts. 2005 begann seine Karriere im Finanzsektor mit einer Position im Julius Bär Familiy Office in Zürich/ Schweiz, später dann bei J.P. Morgan International Bank Ltd. in Frankfurt und bei der Credit Suisse Group in Zürich/ Schweiz vor allem für Kunden aus dem UHNWI-Segment. Von 2014 bis 2017 zeichnete sich Alexander P. Letzsch als Country Manager für den Deutschen Markt der Lombard International Assurance in Luxembourg verantwortlich.
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    Warum das Transparenzregister keine Wirkung haben wird – Vermögensstrukturierung mit Lebensversicherungen Das Transparenzregister (1) wurde aufgrund der Novelle des Geldwäschegesetzes am 26.06.2917 eingeführt. Seit 1.Oktober 2017 müssen rechtsfähige Stiftungen die wirtschaftlich Berechtigten melden. Eigennützige Stiftungen, Treuhandschaften und Trusts müssen ebenfalls die wirtschaftlichen Berechtigten offen legen. Neben den praktischen Problemen (2) stellt sich aber auch die Frage der Wirksamkeit des Registers in der aktuellen Form.

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