Warum das Transparenzregister keine Wirkung haben wird – Vermögensstrukturierung mit Lebensversicherungen
Das Transparenzregister (1) wurde aufgrund der Novelle des Geldwäschegesetzes am 26.06.2917 eingeführt. Seit 1.Oktober 2017 müssen rechtsfähige Stiftungen die wirtschaftlich Berechtigten melden. Eigennützige Stiftungen, Treuhandschaften und Trusts müssen ebenfalls die wirtschaftlichen Berechtigten offen legen. Neben den praktischen Problemen (2) stellt sich aber auch die Frage der Wirksamkeit des Registers in der aktuellen Form.
In anderen europäischen Ländern gelten aufgrund der vierten EU-Geldwäscherichtlinie ähnliche Vorschriften, mit denen die jeweils wirtschaftlich Berechtigten der Öffentlichkeit bekannt gemacht
werden müssen. Damit werden die Möglichkeiten von vermögenden Personen eingeschränkt, sich legitim Inkognito bewegen zu können. Die umfassende Transparenz schränkt u.a. das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung erheblich ein. Steuerlich haben diese Regelungen überhaupt keine Auswirkung, der Steuerpflichtige muss sowieso alles offen legen, geschützt wird dies in Deutschland
vom
Steuergeheimnis.
Die Bedürfnisse von vermögenden Personen und auch von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, sind grundverschiedenen von denen des „Normalbürgers“. Der vermögende fürchtet Erpressung, Entführung und Diebstahl. Die Person in der Öffentlichkeit möchte vielleicht neben den vorstehenden Motivationen auch einfach nur Ruhe vor aufdringlichen Verehrern finden. Legitime Gründe für Verschwiegenheit und Anonymität gibt es daneben zahlreiche.
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In Zeiten von „google maps“ oder Kleinstdrohnen mit hochauflösenden Kameras ist es bereits schwierig geworden, die Privatsphäre zu schützen. Wenn man aus der Luft sichtbar das größte, neue Haus im Dorf hat, so lassen sich bereits erste Vermutungen zur Vermögenslage anstellen. Aber die Immobilie muss nicht alles sein. Es geht um Schiffe und Flugzeuge, die bisher von Gesellschaften gehalten werden, oder auch beispielsweise um Kunst, die über Stiftungen für die Familie und die Nachwelt erhalten werden soll. Bei unternehmerischen Beteiligungen ist bereits heute bis ins Detail nachvollziehbar, welche Werte hier vorhanden sind. Die „Forbes-Listen“ der Welt