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    Widerruf Immobiliendarlehen  891  0 Kommentare
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    Widerrufsjoker erfolgreich: Sparkasse Hamburg zur Rückabwicklung verurteilt!

    Ein erneutes Urteil zu Gunsten der Verbraucher: Das Landgericht Hamburg entschied am 13.11.2017, dass die Hamburger Sparkasse AG das im Fall verhandelte Immobiliendarlehen rückabwickeln muss (Az.: 326 O 286/15). Die Widerrufsfrist des am 09.02.2007 abgeschlossenen Vertrages sei nach Auffassung des Gerichts am Tage des Zugangs der Widerrufserklärung noch nicht abgelaufen und zudem sei die Widerrufsbelehrung falsch, da das Wort "frühestens" keine eindeutige Aussage in Bezug auf den Beginn der Widerrufsfrist darstellt.

     

    Zwar kann der Verbraucher durch besagte Formulierung erkennen, dass weitere Bedingungen angeknüpft sind, ihm wird aber nicht deutlich, welche dies in dem Zusammenhang sind. Bezug nimmt das LG Hamburg hierbei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2016 (Az.: XI ZR 564/15).

    Darlehensnehmer verklagen Hamburger Sparkasse AG

    Ein Ehepaar aus Barsbüttel schloss mit der Sparkasse einen Darlehensvertrag über 110.000 Euro zu einem jährlichen Zinssatz vom 4,54 Prozent. Aufgrund des Urteil des LG Hamburg muss die Sparkasse dieses Darlehen nun rückabwickeln und dem Ehepaar die bereits geleisteten Zahlungen in Höhe von 57.570,04 Euro herausgeben, sowie zusätzlich dazu einen Nutzungswertersatz in Höhe von 31.720,22 Euro.

    Widerrufsjoker als Erfolgsjoker!

    Wie Sie also unschwer erkennen können, ist der Widerrufsjoker vor Gericht noch lange nicht ausgestorben. Immer mehr Urteile fallen zu Gunsten der Verbraucher aus, die somit ihren Vertrag rückabwickeln können und ihr Geld zurück erhalten. Nicht selten ist man sogar in der Lage eine angemessene außergerichtliche Einigung zu erzielen und eine Klage zu umgehen. Besonders trifft dies auf Darlehensverträge zu, die in den Jahren 2010/2011 geschlossen wurden und den fraglichen Klammerzusatz ohne Nennung der Aufsichtsbehörde beinhalten. Auch hier sind viele Kreditinstitute gewillt, sich außergerichtlich zu einigen.

     

    *** Wir bieten Ihnen an Ihren Darlehensvertrag im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zu prüfen und damit einhergehend Ihre Chancen auf einen Widerruf abzuwägen. Schicken Sie uns Ihren Vertrag daher einfach unverbindlich an darlehen@mingers-kreuzer.de. Wir kämpfen auch im Kampf gegen große Unternehmen für Ihr gutes Recht! Wir freuen uns auf Sie! ***

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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