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    DGAP-Adhoc  652  0 Kommentare MOLOGEN AG beschließt erste Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im Oktober 2017 beschlossenen Aktienbezugsvereinbarung





    DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung


    MOLOGEN AG beschließt erste Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im Oktober 2017 beschlossenen Aktienbezugsvereinbarung


    18.12.2017 / 21:31 CET/CEST


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    Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR


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    MOLOGEN AG beschließt erste Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im Oktober 2017 beschlossenen Aktienbezugsvereinbarung



    Berlin, 18. Dezember 2017 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200, WKN 663720) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage des satzungsmäßigen genehmigten Kapitals eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von derzeit EUR 34.295.343 auf EUR 34.570.343 durch Ausgabe von 275.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen. Die neuen Aktien wurden auf Grundlage der am 24. Oktober 2017 bekannt gemachten Aktienbezugsvereinbarung bei dem US-Investor Global Corporate Finance (GCF) zum Platzierungspreis von EUR 2,198 je neuer Aktie privat platziert. Der Platzierungspreis entspricht 95% des volumengewichteten Durchschnittskurses der letzten fünf Handelstage. Der Gesellschaft werden durch diese Kapitalerhöhung Bruttoerlöse in Höhe von EUR 604.450,00 zufließen.



    Wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 24. Oktober 2017 mitgeteilt, beabsichtigt die MOLOGEN AG ihr Recht auf Inanspruchnahme ("Draw Down Notice") gegenüber dem Investor in den kommenden Monaten auszuüben. Gemäß aktueller Planungen wird MOLOGEN damit innerhalb der nächsten Monate - abhängig von den Marktgegebenheiten - mehrere weitere Kapitalmaßnahmen in ähnlichem Umfang wie die heute beschlossene durchführen, bis die Gesellschaft das Gesamtvolumen der Aktienbezugsvereinbarung in Höhe von ursprünglich 3.394.725 (jetzt noch 3.119.725) Aktien voll ausgeschöpft hat. Die neuen Aktien werden jeweils zu einem Platzierungspreis in Höhe von 95% des volumengewichteten Durchschnittskurses der letzten fünf Handelstage nach Erklärung der jeweiligen Inanspruchnahme ausgegeben. Der Umfang einer Inanspruchnahme entspricht dem täglichen Umsatzvolumen auf bestimmten Handelsplattformen während der letzten fünf Handelstage vor Erklärung der Inanspruchnahme multipliziert mit einem Faktor und ist auf einen Gesamtkaufpreis der je Inanspruchnahme insgesamt zu platzierenden Aktien in Höhe von EUR 1.000.000 begrenzt. Auf Basis dieser künftigen Kapitalmaßnahmen könnten der Gesellschaft - auf Basis des derzeitigen Aktienkurses und abhängig von der weiteren Kursentwicklung - in den kommenden Monaten Bruttoerlöse in Höhe von rund EUR 8 Millionen zufließen. Diese würden für die Finanzierung des Geschäftsbetriebes über Q1 2018 hinaus sowie insbesondere zur weiteren Umsetzung der Strategie "Next Level" verwendet.

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