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    TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  4988  0 Kommentare Steinhoff-Bilanzskandal - erste Anlegerklage mit Musterverfahrensantrag eingereicht










    DGAP-Media / 20.12.2017 / 09:30



    Pressemitteilung der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    Steinhoff-Bilanzskandal: TILP hat am 19.12.2017 die erste Anlegerklage gegen die Steinhoff International Holdings N.V. eingereicht und Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt a. M. gestellt - Schäden in Milliardenhöhe betroffen - Kostenlose Registrierung für Anleger und Investoren unter www.steinhoff-sammelklage.de

    Kirchentellinsfurt, 20.12.2017


    Die seit über 20 Jahren auf Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat gestern für einen von ihr vertretenen Kläger die erste deutsche Anlegerklage gegen den weltweit tätigen Möbelkonzern Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff) vor dem Landgericht (LG) Frankfurt a.M. eingereicht. Gleichzeitig hat sie Antrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt, um ein Musterverfahren einzuleiten. Der 1964 gegründete Möbelkonzern beschäftigt weltweit rund 112.000 Mitarbeiter und gilt als der zweitgrößte seiner Branche. 


    Steinhoff hatte am 05.12.2017 öffentlich Unregelmäßigkeiten in der Bilanz eingeräumt. Der Kurs der Steinhoff-Aktie brach daraufhin um ca. 80 Prozent ein. Auch die Meldung über den Rücktritt von CEO Markus Jooste sorgte nicht nachhaltig für eine Wiederbelebung des Kurses. Die Aktie ist aktuell nur noch als "Penny Stock" zu bewerten. Insgesamt wurden vom 05.12. bis 08.12. zeitweise über 10 Mrd. EUR an Marktkapitalisierung vernichtet. 


    Der Kläger macht vor dem LG Frankfurt a. M. einen wirtschaftlichen Schaden aus dem Erwerb von 2.000 Steinhoff-Aktien in Höhe von rund 10.000 Euro geltend, welche er im September 2016 und September 2017 gekauft hat. Konkret begehrt er mit der Klage die Rückabwicklung seiner Aktienkäufe, hilfsweise macht er einen sogenannten Kursdifferenzschaden in Höhe von 80 Prozent seines Einstandspreises geltend. 


    Nach fester Rechtsüberzeugung von TILP hat sich Steinhoff wegen einer Reihe von falschen, unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind alle Aktienkäufe in dem Zeitraum vom 07.12.2015 bis 05.12.2017. Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger, welche die Aktien noch am 05.12.2017 gehalten haben, wie auch solche, die sie bereits zuvor mit Verlust veräußert haben. "Weil Steinhoff an der Frankfurter Börse notiert ist, steht unseren Mandanten das komplette Arsenal der deutschen Kapitalmarkthaftung zur Verfügung. Neben Ansprüchen aus Prospekthaftung und dem Ad-hoc-Recht der §§ 37b, 37c des Wertpapierhandelsgesetzes bestehen unseres Erachtens auch sogenannte deliktische Ansprüche unterschiedlicher Art, jeweils für eigenständige Pflichtverletzungen von Steinhoff", erläutert TILP-Anwalt Maximilian Weiss. 
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