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     3421  0 Kommentare VW, Audi, BMW, Mercedes: Schadensersatz für Diesel-Fahrer - so gehen Sie vor

    Diesel-Fahrer haben gute Chancen auf eine Rückgabe ihrer manipulierten Fahrzeuge - auch wenn sie gar kein Auto der VW-Gruppe fahren. Wie Sie vorgehen müssen und wann die Chancen am besten stehen, erfahren Sie hier.

    Zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile gegen Volkswagen in Zusammenhang mit manipulierten Diesel-Fahrzeugen zeigen: Verbraucher haben sehr gute Chancen, die Rückabwicklung ihres Fahrzeugkaufs durchzusetzen. Dennoch schrecken viele vor einer Klage zurück. Dabei gibt es mehrere Wege, das Ziel zu erreichen.

    Eine Klage gegen den Hersteller des eigenen Autos einzureichen, fällt vielen nicht leicht. Zum einen sind da die Kosten. Zum anderen sind viele Verbraucher eher harmoniebedürftig und scheuen aus diesem Grund einen Rechtsstreit. Doch die Erfahrungen der Interessengemeinschaft Widerruf zeigen ganz klar: Wenn es im Diesel-Skandal um Schadensersatz oder Gewährleistungsansprüche geht, dann müssen Sie klare Kante zeigen! Ansonsten schauen Sie in die Röhre.

    Denn anders als in den USA wird es hierzulande keine pauschale Entschädigung und Rückgabe-Regelung für Käufer von manipulierten Diesel-Fahrzeugen geben. Wer sein Recht haben, muss dafür kämpfen!

    Politik und Hersteller versuchen offenbar, mit diversen die Dieselgipfeln, Software- und Hardware-Updates oder anderen untauglichen Nachbesserungen die Sache so weit in die Länge zu ziehen, bis es für ein gerichtliches Vorgehen spät ist. Denn zum Jahresende 2017 droht in vielen Fällen die Verjährung. Konkret heißt das: Bei Gebrauchtfahrzeugen aus dem Jahr 2016 und bei Neuwagen, die im Jahr 2015 gekauft worden sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche am 31. Dezember 2017.

    Grundsätzlich haben Verbraucher drei Möglichkeiten, die Rückgabe ihres Fahrzeugs und ggf. Entschädigungszahlungen durchzusetzen:

     

     

    Von diesen drei Möglichkeiten droht bei Schadensersatzansprüchen und Kredit-Widerrufen zunächst keine Verjährung. Kritisch wird es lediglich bei den Gewährleistungsansprüchen. Wer nun aber denkt, er könne sich deswegen noch Zeit lassen, liegt möglicherweise falsch. Unserer Meinung nach ist ein Vorgehen umso aussichtsreicher, je mehr der genannten Ansprüche man ins Feld führen kann.

     

    Insbesondere bei Fahrzeugen, die nicht über Kredit oder Leasing gekauft wurden (bei denen also ein Kredit-Widerruf nicht in Frage kommt) scheinen uns die Gewährleistungsansprüche die größten Chancen für Verbraucher zu bieten. Wer also die Frist zum Jahresende 2017 verpasst, hat einen Großteil seiner Chancen verspielt.

     

    Betroffene Verbraucher sollten daher rechtzeitig eine kostenlose und unverbindliche Prüfung ihrer Aussichten bei der Interessengemeinschaft Widerruf vornehmen lassen. Erfahrene Anwälte prüfen dabei, welche der genannten Möglichkeiten im konkreten Fall infrage kommen. Sie erhalten eine individuelle Einschätzung ihrer Aussichten sowie eine Aussage darüber, mit welchen Kosten einen Rechtsstreit verbunden wäre.

     

    In den meisten Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten. Zumindest wenn es um den Kredit-Widerruf geht, kann diese Rechtsschutzversicherung sogar noch abgeschlossen werden, bevor der Widerruf erklärt wird.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    VW, Audi, BMW, Mercedes: Schadensersatz für Diesel-Fahrer - so gehen Sie vor Diesel-Fahrer haben gute Chancen auf eine Rückgabe ihrer manipulierten Fahrzeuge - auch wenn sie gar kein Auto der VW-Gruppe fahren. Wie Sie vorgehen müssen und wann die Chancen am besten stehen, erfahren Sie hier.

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