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    Widerspruch Lebensversicherung  1562  0 Kommentare
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    Widerspruch Lebensversicherung: Wertverlust vor dem OLG Köln Versicherer zugewiesen!

    Aufatmen für viele Kunden mit einer Lebensversicherung, bei der das Geld in Fonds angelegt wird: Verbraucher bleiben nicht mehr auf negativen Kursverläufen sitzen, denn das Oberlandesgericht Köln hat den Wertverlust mit einer Entscheidung von 04.08.2017 dem Versicherer zugewiesen.

     

    Der Fall: 61% Verlust! 

     

    Der Kläger hatte die Versicherung, bei der er im Jahr 2004 eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen hatte, verklagt. Er hatte insgesamt rund 61 Prozent seiner Sparanteile verloren, da der Fonds, in dem sein Geld investiert wurde, hohe Verluste erlitten hatte.  

     

    Widerspruch als Hoffnungsschimmer!

     

    Um aus der von Verlusten geprägten Versicherung zu kommen, legte der Versicherungsnehmer nun Widerspruch ein. Die Versicherung jedoch weigerte sich, ihm sämtliche Versicherungsbeiträge zurückzuzahlen. Die Rückabwicklungssumme wurde somit von der Versicherung um die Summe gekürzt, die der Versicherte durch die Verluste des Fonds verloren hatte. 

     

    Verluste sind nicht auf Kunden abzuwälzen!

     

    Das Oberlandesgericht Köln stand hierbei ganz auf der Seite des Kunden: Das Verlustrisiko sei vom Versicherer in Kauf zu nehmen und nicht auf den Kunden abzuwälzen. Dies gilt besonders in Fällen, bei denen das Verlustrisiko besonders hoch ist, wie in diesem Fall. 

    Würde man das Verlustrisiko auf den Kunden übertragen, so würde es ja keinen Unterschied für den Kunden machen, ob er den Vertrag weiter laufen lässt oder ob er Widerspruch einlegt. Somit würde man den Sinn des Widerspruchrechts missbrauchen. 

    Durch die Entscheidung des Gerichts standen dem Versicherungsnehmer somit sämtliche eingezahlten Versicherungsbeiträge im Rahmen der Rückabwicklung zu.

     

    OLG Köln stellt sich unerwartet auf Seite der Kunden! 

     

    Anders als andere Oberlandesgerichte (Nürnberg, Oldenburg und Stuttgart) urteilte das OLG Köln zu Gunsten der Versicherten. Erwartet hatte man ein Urteil diesen Ausgangs nicht, da bislang die meisten Entscheidungen zu Gunsten der Versicherer ausfielen. 

    Abzuwarten bleibt hierbei also, wie der Bundesgerichtshof im anhängigen Revisionsverfahren urteilt. Wir halten Sie auf dem Laufenden! 

     

    Möchten auch Sie Ihrer Lebensversicherung widersprechen, wenden Sie sich gerne an uns. Senden Sie uns dazu einfach Ihre Unterlagen an lv@mingers-kreuzer.de. Wir prüfen diese dann im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung auf Ihre Chancen bezüglich eines Widerspruchs! 

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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