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     4100  0 Kommentare Widerrufsjoker bei Kfz-Krediten: So hilft die IG Widerruf

    Mit dem Widerruf eines Auto-Darlehens können Verbraucher die Rückabwicklung ihres Fahrzeug-Kaufs erreichen. Besonders bei Diesel, die unter hohem Wertverlust leiden, kann dies sinnvoll sein. Die Interessengemeinschaft Widerruf unterstützt Sie dabei.

    Nur damit wir uns nicht missverstehen: Moderne Diesel-Fahrzeuge sind in der Regel zuverlässige und ausgereifte Fahrzeuge. Und dennoch führt die aktuelle Hysterie dazu, dass ihre Besitzer massive Wertverluste hinnehmen müssen und sogar ein Fahrverbot fürchten müssen. Deswegen ist es Zeit für eine Strategie der Selbstverteidigung.

    Diese Strategie bietet die Möglichkeit, sein Fahrzeug (fast) ohne Nutzungsentschädigung zurückgeben zu können. Das heißt: Kein Wertverlust und kein Abzug für die bereits gefahrenen Kilometer. Und das Beste dabei: Diese Möglichkeit ist völlig unabhängig davon, ob bei dem Fahrzeug Abgasmanipulationen vorgenommen worden sind oder nicht. Damit steht diese Gelegenheit Besitzern aller Fahrzeugmarken offen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Fahrzeug finanziert wurde – entweder über einen Kreditvertrag oder über einen privaten Leasingvertrag.

    Wie jüngste Erkenntnisse der Interessengemeinschaft Widerruf zeigen, sind zahlreiche Verbraucherkredite und Leasingverträge der sogenannten Autobanken (VW Bank, Audi Bank, BMW Bank, Ford Bank, Fiat Bank, Opel Bank, etc.) und anderer Kreditinstitute fehlerhaft und können widerrufen werden. Namhafte Medien wie FOCUS, und WELT sowie die Stiftung Warentest haben darüber bereits berichtet.

    Der Widerruf führt dazu, dass sowohl das Darlehen als auch der verbundene Kauf des Kraftfahrzeugs rückabwickelt werden. Der Verbraucher gibt also sein Auto zurück und erhält sein Geld wieder. Dieser sogenannte Widerrufsjoker hat schon vielen Tausend Immobilienbesitzern geholfen, vorzeitig aus ihrer teuren Immobilienfinanzierung auszusteigen. Nun greift er auch bei Kfz-Krediten.

    Der Clou dabei: Wer sein Fahrzeug nach dem 13. Juni 2014 gekauft hat, schuldet bei einer Rückabwicklung keine Entschädigung für die Nutzung des Kfz – anders als bei den jetzt vorliegenden Urteilen, bei denen die Kläger sich ausschließlich auf die Abgasmanipulationen gestützt hatten und nicht auf die Finanzierung. Gelingt also die Rückabwicklung durch den sogenannten Widerrufsjoker, dann hat der Verbraucher das Auto fast kostenlos gefahren. Bei einem Widerruf des Darlehens muss die Bank dem Kunden die Anzahlung sowie die komplette Kreditsumme erstatten. Lediglich die – meist sehr geringen – Zinsen darf sie behalten. Unterstellt man einen Zinssatz von einem Prozent, eine Laufzeit von drei Jahren und einen Kaufpreis von 20.000 Euro sind das weniger als 600 Euro. Wurde das Fahrzeug in diesem Zeitraum 20.000 Kilometer pro Jahr gefahren, so entspricht das noch nicht einmal 0,01 Euro pro Kilometer – deutlich weniger als der normale Wertverlust eines Fahrzeugs.

    Besonders brisant ist das Thema vor dem Hintergrund der VW-Abgasaffäre. Denn während Volkswagen in den USA zahlreiche Diesel-Fahrzeuge anstandslos zurückgenommen hat und den Kaufpreis erstattet hat, verweigern die Wolfsburger dies gegenüber deutschen Kunden. Nun können aber Verbraucher, die ihr Auto mit Hilfe eines fehlerhaften Darlehensvertrags finanziert oder geleast haben, genau dies erzwingen und sich revanchieren – auch wenn sie gar kein Diesel-Fahrzeug gekauft haben, sondern einen Benziner. Die Stiftung Warentest spricht von einer „lukrativen Rückgabe-Chance für Autokäufer“.

    Doch das Problem fehlerhafter Darlehensverträge ist nicht auf Volkswagen oder Fahrzeuge des VW-Konzerns (Skoda, Seat, Audi) beschränkt. Auch Finanzierungen anderer Hersteller sind fehlerhaft. Wichtig ist, dass das Auto und die Finanzierung aus einer Hand verkauft wurden – beispielsweise beim Autohändler. Eine pauschale Aussage, welche Kredite und Leasingverträge angreifbar sind, lässt sich derzeit nicht treffen. Eine individuelle Prüfung der Verträge ist nötig.

    Wichtig: Die Möglichkeit eines Kredit-Widerrufs gilt nicht nur für Fahrzeuge, die vom Dieselskandal betroffen sind. Es gibt keine Beschränkung auf eine bestimmte Marke oder einen bestimmten Motorentyp! Alle kreditfinanzierten Fahrzeuge, die ab 2014 gekauft worden sind, kommen für diese Vorgehensweise in Frage.

    Wie sollten betroffene Verbraucher nun vorgehen? Erster Schritt ist die Prüfung des Darlehensvertrags durch einen spezialisierten Anwalt, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf. Zudem sollten Sie sich bewusst sein, dass der Widerruf eines Autokredits kein Selbstläufer ist. Die Autobanken wehren sich, eine Klage dürfte nötig werden. Allerdings übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherungen die Kosten dafür. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann unter Umständen vor dem Widerruf sogar noch eine abschließen. 

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker bei Kfz-Krediten: So hilft die IG Widerruf Mit dem Widerruf eines Auto-Darlehens können Verbraucher die Rückabwicklung ihres Fahrzeug-Kaufs erreichen. Besonders bei Diesel, die unter hohem Wertverlust leiden, kann dies sinnvoll sein. Die Interessengemeinschaft Widerruf unterstützt Sie dabei.

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