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    Zahlungsverkehr  1003  1 Kommentar Ende der Privatsphäre droht

    Mit dem neuen Entwurf zur EU-Geldwäscherichtlinie fallen fast alle Hüllen des privaten Zahlungsverkehrs. Verbraucher können sich dagegen kaum wehren.

    Die EU-Parlamentarier und Regierungsvertreter der Euro-Mitgliedsstaaten haben sich auf die Verabschiedung einer neuen Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung geeinigt. Sie sieht vor, alle Zahlungsströme künftig zentral zu erfassen und abrufbar zu speichern. Das neue Gesetz soll der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung dienen und zielt auf Banken, Steuerberater, Notare sowie Handelsplätze von Krypto-Währungen, betrifft nach Expertenaussagen aber jeden, der über ein Bankkonto seine Zahlungen abwickelt. Formal bestätigt werden muss der Beschluss noch vom EU-Parlament. Im Anschluß bleibt den Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit zur Umsetzung in nationales Recht.

    Transaktionsdaten jahrelang vorhalten
    Wesentlicher Baustein der Richtlinie: alle an einer Transaktion beteiligten Institute bspw. Banken und Wechselbörsen von Krypto-Währungen sollen angehalten werden, einerseits die Identität ihrer Nutzer fest zu stellen, sowie andererseits die Transaktionsbelege ihrer Kunden fünf bis zehn Jahre lang vorrätig aufzubewahren und auf Anfrage an die jeweils zuständige nationale Financial Intelligence Unit (FIU) heraus zu geben. Die FIU ist eine Untereinheit des Zolls und nach eigenen Angaben eine „ Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten“. Nach bisherigem Entwurf wäre die Behörde berechtigt, die Herausgabe von privaten Zahlungsdaten jederzeit ohne richterlichen Beschluss einzufordern.

    Bankkunden wehrlos
    "Durch die Maßnahmen der Geldwäscherichtlinie fällt die Privatsphäre praktisch weg, wenn es um Dienstleistungen von Verpflichteten geht“, resümiert Rechtswissensachaftlerin Carolin Kaiser gegenüber heise-online. Sie spricht von einer kommenden „Massenüberwachung“ der Bankkunden, da die Richtlinie keine Ausnahmen vorsehe, sondern sich auf alle Transaktionsteilnehmer richte.

    Bankkunden könnten dagegen kaum Rechtsmittel einlegen: Aufsichtsmaßnahmen und andere verfahrensrechtliche Sicherungen fehlten fast komplett, so die Rechtsexpertin. Sie würden von dem Zugriff ohnehin nichts erfahren, denn eine Benachrichtigungspflicht der Behörde sehe der Entwurf ebenfalls nicht vor.

    Identifizierung von Anlegern ausweiten
    Ein weiterer Eckpunkt des Papiers ist die künftige stärkere Regulierung von Wechselbörsen, an denen digitale Finanzinstrumente wie Bitcoin, Iota oder Ripple gehandelt werden. Der Betrieb soll künftig ebenfalls unter die Geldwäscherichtlinie fallen. Die „Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen und Anbieter elektronischer Geldbörsen müssen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und Kundenkontrollen durchführen, um die Anonymität solcher Umtauschgeschäfte aufzuheben“, hieß es in der Pressemitteilung des Europäischen Rates dazu. 

    (DW)





    Dominik Weiss
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    Dominik Weiss hat an den Universitäten Bielefeld und Salzburg Medien- und Wirtschaftswissenschaften studiert. Er ist zuständiger Redakteur für Wirtschaftsnachrichten bei der Euro Advisor Services GmbH (www.fundresearch.de).
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    Verfasst von Dominik Weiss
    Zahlungsverkehr Ende der Privatsphäre droht Mit dem neuen Entwurf zur EU-Geldwäscherichtlinie fallen fast alle Hüllen des privaten Zahlungsverkehrs. Verbraucher können sich dagegen kaum wehren.