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     380  0 Kommentare Landgericht Hamburg verurteilt Hamburger Sparkasse zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrags vom 02.11.2010

    Hamburg (ots) - Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 14.
    Dezember 2017 - 319 O 157/17 - die Hamburger Sparkasse zur
    Rückabwicklung eines neueren Darlehensvertrages verurteilt. Die
    Kläger, die von HAHN Rechtsanwälte vertreten wurden, hatten die
    Widerrufsinformation zu einem Immobiliendarlehensvertrag vom 11.
    November 2010 erhalten. Das Landgericht Hamburg sieht diese als
    fehlerhaft an. Die Darlehensnehmer hätten den Darlehensvertrag
    wirksam widerrufen. Die Widerrufsfrist habe bei Ausübung des
    Widerrufsrechts noch nicht zu laufen begonnen. Die Haspa habe den
    Klägern die für die Beklagte zuständige Aufsichtsbehörde nicht
    mitgeteilt, erst recht nicht in der vorgeschriebenen Form bei
    Vertragsschluss. Der Verweis der Beklagten auf ihre Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen reiche nicht aus. Damit folgt das Landgericht
    Hamburg dem BGH-Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 -.

    "Das neue Urteil des Landgerichts Hamburg lässt sich wie das des
    BGH auf Widerrufsinformationen von Darlehensverträgen aller
    bundesdeutschen Sparkassen und zahlreicher Banken vom 11. Juni 2010
    bis Herbst 2011 anwenden", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn.
    Die Kreditinstitute könnten sich auch nicht erfolgreich auf die
    Schutzwirkung des Musters berufen. Da- mit der Widerrufsinformation
    nicht sämtliche Bedingungen für das Anlaufen der Widerrufsfrist
    erfüllt sind, können betroffene Darlehensnehmer ihre
    Darlehensverträge erfolgreich rückabwickeln.

    "Betroffene Verbraucher sollten ihre Chance zur Rückabwicklung
    ihres Immobiliendarlehensvertrags wegen der noch niedrigen Bauzinsen
    zeitnah nutzen", rät Hahn. Das gelte insbesondere für Haspa-Kunden.
    "Die Kreditinstitute sind oft auch außergerichtlich schon
    vergleichsbereit", verrät Hahn. HAHN Rechtsanwälte bietet allen
    betroffenen Verbrauchern, die ihren nach dem 10. Juni 2010
    geschlossenen Darlehensvertrag widerrufen wollen, weiterhin
    kostenfrei eine Erstprüfung ihrer Widerrufsinformation auf
    Fehlerhaftigkeit an.

    HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wurde im JUVE, Handbuch für
    Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
    "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
    Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
    Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
    Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
    Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
    Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
    vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
    sechszehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und
    Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
    Stuttgart.

    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
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    Pressekontakt:
    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RA Peter Hahn
    Valentinskamp 70
    20355 Hamburg
    Fon: +49-40-3615720
    Fax: +49-40-361572361
    E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
    http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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