EU-Gericht bestätigt Milliardenforderung gegen Stromkonzern EDF
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der französische Energiekonzern EDF muss nach einem Urteil des EU-Gerichts Steuern in Milliardenhöhe zurückzahlen. Die Luxemburger Richter bestätigten damit am Dienstag eine Entscheidung der EU-Kommission (Rechtssache T-747/15). Frankreich ist demnach verpflichtet, 1,37 Milliarden Euro von dem Stromkonzern zurückzufordern.
Die EU-Kommission hatte 2003 befunden, dass der französische Staat zu Unrecht auf erhebliche Steuerzahlungen verzichtet habe. Dadurch habe EDF einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern gehabt.
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Gegen die Forderung der EU-Wettbewerbshüter ging EDF, unterstützt von Frankreich, vor. Nach einem langjährigen Rechtsstreit forderte die EU-Kommission 2015 die Beihilfen erneut zurück. Gegen diesen Beschluss legte EDF abermals Beschwerde ein, die mit dem aktuellen Urteil des EU-Gerichts abgelehnt wurde. Gegen dieses Urteil kann das Unternehmen innerhalb von zwei Monaten noch vor den letztinstanzlichen Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen./elm/DP/jha