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    ROUNDUP  562  0 Kommentare Karlsruhe prüft Grundsteuer - Beschwerde auch aus Rheinland-Pfalz

    KARLSRUHE/MAINZ (dpa-AFX) - Eine Grundstückseigentümerin aus der Pfalz ist bis vor das Bundesverfassungsgericht gegangen, um ihren Grundsteuerbescheid anzufechten. Ihre Verfassungsbeschwerde und weitere Vorlagen waren am Dienstag Gegenstand einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Karlsruher Richter müssen über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundbesitzes als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer befinden.

    Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs verstoßen die Einheitswerte für die mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Der Ausgang der Verfahren hat große Bedeutung für Immobilieneigentümer, Mieter und Kommunen. Bis zu einem Urteil dauert es in der Regel mehrere Monate.

    Die Grundsteuer trifft die Eigentümer und wird an Mieter weitergegeben. Insgesamt fließen fast 14 Milliarden Euro im Jahr in die Kassen von Städten und Gemeinden. Sie ist ihre wichtigste Einnahmequelle nach Gewerbesteuer und dem Anteil an der Einkommenssteuer. Vertreter von Bund und Ländern erklärten in der Verhandlung, dass eine Verfassungswidrigkeit der Einheitswerte zum totalen Ausfall der Grundsteuer führen könnte.

    Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) kritisierte die Wertverhältnisse, auf denen die Grundsteuer beruht, als nicht mehr zeitgemäß. "Wir müssen die Grundsteuer auf eine neue, zukunftssichere und gerechte Basis stellen", erklärte Ahnen und verwies auf einen Gesetzentwurf des Bundesrats zur Novellierung des Bewertungsgesetzes, mit dem sich der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode aber nicht befasst hat.

    Der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland-Pfalz erwartet, das in der seit Jahrzehnten erfolglos geführten Debatte zur Neuregelung der Grundsteuer nun endlich Bewegung kommt. Ein Karlsruher Urteil könne den politischen Druck erhöhen, die Reform der Grundsteuer rasch voranzutreiben. Haus & Grund befürwortet für die Ermittlung der Grundsteuer ein Modell, das an den ursprünglich von den Ländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg eingebrachten Vorschlag angelehnt ist. Demnach sollte sich die Grundsteuer nach der Größe des Grundstückes und nach der Nutzfläche, nicht jedoch nach dem Wert bemessen.

    Auch der Deutsche Mieterbund fordert, die Grundsteuer künftig als reine Bodensteuer zu erheben. Das würde der Spekulation entgegenwirken. Auch die kommunalen Spitzenverbände unterstützen die Reformpläne der Bundesländer.

    Der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, wies gleich zu Beginn der Verhandlung darauf hin, dass das Gericht, sollte es einen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen, entscheiden müsse, wie mit der Zeit bis zu einer Neuregelung und bereits erlassenen Steuerbescheiden umgegangen werden soll./moe/pz/DP/das





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