Steueränderungen 2018
Mehr Netto vom Brutto für alle
Berlin (ots) - Der Blick auf die nächste Lohnabrechnung wird
Arbeitnehmer freuen. Denn 2018 steigt bei allen das Nettogehalt. Vor
allem die Mitte wird entlastet: Bei Monatsgehältern zwischen 3.000
und um die 6.000 Euro brutto ist die Entlastung am meisten spürbar
und liegt zwischen 126 und 249 Euro im Jahr. Der gemeinnützige
Verbraucher-Ratgeber Finanztip zeigt, was sich für Steuerzahler
konkret ändert.
Höherer Grundfreibetrag für alle
Arbeitnehmer freuen. Denn 2018 steigt bei allen das Nettogehalt. Vor
allem die Mitte wird entlastet: Bei Monatsgehältern zwischen 3.000
und um die 6.000 Euro brutto ist die Entlastung am meisten spürbar
und liegt zwischen 126 und 249 Euro im Jahr. Der gemeinnützige
Verbraucher-Ratgeber Finanztip zeigt, was sich für Steuerzahler
konkret ändert.
Höherer Grundfreibetrag für alle
Der Grundfreibetrag steigt um 180 Euro auf 9.000 Euro. Bis zu
diesem Betrag gehen Einkünfte steuerfrei aufs Gehaltskonto. Liegt das
Monatsgehalt unter 6.500 Euro, wird außerdem weniger für die
Rentenversicherung fällig.
Abbau der kalten Progression
Damit Arbeitnehmer aufgrund steigender Lebenshaltungskosten nicht
weniger Geld in der Tasche haben, verschiebt der Staat die
Steuertarife. Durch eine eingerechnete Inflationsrate von 1,65
Prozent greift der Spitzensteuersatz erst bei einem höheren
Einkommen. "Faktisch sinkt der Steuersatz somit für alle
Arbeitnehmer, auch für Spitzenverdiener", sagt Udo Reuß,
Steuer-Experte bei Finanztip. Im Ergebnis gilt der Spitzensteuersatz
von 42 Prozent bei Ledigen erst ab einem zu versteuernden
Jahreseinkommen von 54.950 Euro. Zuvor lag die Grenze bei 54.058
Euro. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die sich
zusammen veranlagen lassen, gelten jeweils doppelte Beträge.
Kindergeld steigt
Das Kindergeld steigt für jedes Kind um 2 Euro monatlich. Für das
erste und zweite Kind beträgt es jetzt 194 Euro. Eltern profitieren
entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag. Für die meisten
Eltern ist das Kindergeld die günstigere Form der Berücksichtigung,
weshalb der Kinderfreibetrag allenfalls bei der Berechnung der
Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags eine praktische Rolle
spielt. Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 36 Euro für jeden
Elternteil, also insgesamt um 72 Euro. Ein Elternpaar kommt dadurch
im Jahr 2018 auf einen Kinderfreibetrag von 7.428 Euro.
Bei der Sozialversicherung zahlen viele weniger
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt 2018 von 18,7 auf
18,6 Prozent. Weniger zahlen viele auch bei der Krankenkasse, denn
der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer alleine
tragen müssen, sinkt im Durchschnitt von 1,1 Prozent auf 1,0 Prozent.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und
Arbeitslosenversicherung erhöht sich. Besserverdiener müssen für
einen größeren Teil ihres Einkommens Rentenversicherungsbeiträge
bezahlen. Ab einem Bruttogehalt von 6.500 Euro (West) oder 5.800 Euro
diesem Betrag gehen Einkünfte steuerfrei aufs Gehaltskonto. Liegt das
Monatsgehalt unter 6.500 Euro, wird außerdem weniger für die
Rentenversicherung fällig.
Abbau der kalten Progression
Damit Arbeitnehmer aufgrund steigender Lebenshaltungskosten nicht
weniger Geld in der Tasche haben, verschiebt der Staat die
Steuertarife. Durch eine eingerechnete Inflationsrate von 1,65
Prozent greift der Spitzensteuersatz erst bei einem höheren
Einkommen. "Faktisch sinkt der Steuersatz somit für alle
Arbeitnehmer, auch für Spitzenverdiener", sagt Udo Reuß,
Steuer-Experte bei Finanztip. Im Ergebnis gilt der Spitzensteuersatz
von 42 Prozent bei Ledigen erst ab einem zu versteuernden
Jahreseinkommen von 54.950 Euro. Zuvor lag die Grenze bei 54.058
Euro. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die sich
zusammen veranlagen lassen, gelten jeweils doppelte Beträge.
Kindergeld steigt
Das Kindergeld steigt für jedes Kind um 2 Euro monatlich. Für das
erste und zweite Kind beträgt es jetzt 194 Euro. Eltern profitieren
entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag. Für die meisten
Eltern ist das Kindergeld die günstigere Form der Berücksichtigung,
weshalb der Kinderfreibetrag allenfalls bei der Berechnung der
Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags eine praktische Rolle
spielt. Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 36 Euro für jeden
Elternteil, also insgesamt um 72 Euro. Ein Elternpaar kommt dadurch
im Jahr 2018 auf einen Kinderfreibetrag von 7.428 Euro.
Bei der Sozialversicherung zahlen viele weniger
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt 2018 von 18,7 auf
18,6 Prozent. Weniger zahlen viele auch bei der Krankenkasse, denn
der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer alleine
tragen müssen, sinkt im Durchschnitt von 1,1 Prozent auf 1,0 Prozent.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und
Arbeitslosenversicherung erhöht sich. Besserverdiener müssen für
einen größeren Teil ihres Einkommens Rentenversicherungsbeiträge
bezahlen. Ab einem Bruttogehalt von 6.500 Euro (West) oder 5.800 Euro