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    Steueränderungen 2018  450  0 Kommentare Mehr Netto vom Brutto für alle

    Berlin (ots) - Der Blick auf die nächste Lohnabrechnung wird
    Arbeitnehmer freuen. Denn 2018 steigt bei allen das Nettogehalt. Vor
    allem die Mitte wird entlastet: Bei Monatsgehältern zwischen 3.000
    und um die 6.000 Euro brutto ist die Entlastung am meisten spürbar
    und liegt zwischen 126 und 249 Euro im Jahr. Der gemeinnützige
    Verbraucher-Ratgeber Finanztip zeigt, was sich für Steuerzahler
    konkret ändert.

    Höherer Grundfreibetrag für alle

    Der Grundfreibetrag steigt um 180 Euro auf 9.000 Euro. Bis zu
    diesem Betrag gehen Einkünfte steuerfrei aufs Gehaltskonto. Liegt das
    Monatsgehalt unter 6.500 Euro, wird außerdem weniger für die
    Rentenversicherung fällig.

    Abbau der kalten Progression

    Damit Arbeitnehmer aufgrund steigender Lebenshaltungskosten nicht
    weniger Geld in der Tasche haben, verschiebt der Staat die
    Steuertarife. Durch eine eingerechnete Inflationsrate von 1,65
    Prozent greift der Spitzensteuersatz erst bei einem höheren
    Einkommen. "Faktisch sinkt der Steuersatz somit für alle
    Arbeitnehmer, auch für Spitzenverdiener", sagt Udo Reuß,
    Steuer-Experte bei Finanztip. Im Ergebnis gilt der Spitzensteuersatz
    von 42 Prozent bei Ledigen erst ab einem zu versteuernden
    Jahreseinkommen von 54.950 Euro. Zuvor lag die Grenze bei 54.058
    Euro. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die sich
    zusammen veranlagen lassen, gelten jeweils doppelte Beträge.

    Kindergeld steigt

    Das Kindergeld steigt für jedes Kind um 2 Euro monatlich. Für das
    erste und zweite Kind beträgt es jetzt 194 Euro. Eltern profitieren
    entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag. Für die meisten
    Eltern ist das Kindergeld die günstigere Form der Berücksichtigung,
    weshalb der Kinderfreibetrag allenfalls bei der Berechnung der
    Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags eine praktische Rolle
    spielt. Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 36 Euro für jeden
    Elternteil, also insgesamt um 72 Euro. Ein Elternpaar kommt dadurch
    im Jahr 2018 auf einen Kinderfreibetrag von 7.428 Euro.

    Bei der Sozialversicherung zahlen viele weniger

    Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt 2018 von 18,7 auf
    18,6 Prozent. Weniger zahlen viele auch bei der Krankenkasse, denn
    der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer alleine
    tragen müssen, sinkt im Durchschnitt von 1,1 Prozent auf 1,0 Prozent.
    Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und
    Arbeitslosenversicherung erhöht sich. Besserverdiener müssen für
    einen größeren Teil ihres Einkommens Rentenversicherungsbeiträge
    bezahlen. Ab einem Bruttogehalt von 6.500 Euro (West) oder 5.800 Euro
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