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    BGH-Urteil  281  0 Kommentare Sehenswürdigkeiten gestrichen - Kunden bekommen Reisekosten zurück

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wenn plötzlich entscheidende Sehenswürdigkeiten aus dem Besichtigungsprogramm einer Reise gestrichen werden, dürfen Kunden kostenlos stornieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied nach einer Mitteilung vom Mittwoch, dass dies als erheblicher Mangel einzustufen sei und den kostenfreien Rücktritt von der gebuchten Tour rechtfertige. Im vorliegenden Fall ging es um eine China-Rundreise, die ein Paar für den Sommer 2015 bei einem Düsseldorfer Anbieter gebucht hatte.

    Als der Veranstalter ihnen kurz vor Reisebeginn eröffnete, dass ausgerechnet die beiden Pekinger Hauptsehenswürdigkeiten Verbotene Stadt und Platz des Himmlischen Friedens wegen einer Militärparade nicht besucht werden könnten, sagten sie die Reise ab. Vor dem BGH klagten sie auf Reisekostenerstattung von 3298 Euro und bekamen recht (AZ.: X ZR 44/17). Der BGH folgte damit der Entscheidung der beiden Vorinstanzen./avg/DP/tav






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