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    Bafin  647  0 Kommentare Geldwäsche-Regel bei Panama-Geschäften eingehalten

    FRANKFURT (dpa-AFX) - Deutsche Banken haben bei umstrittenen Geschäften über Briefkastenfirmen in Panama nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht geltende Geldwäsche-Regeln nicht verletzt. "Bislang sieht es so aus, als habe keines der elf Institute, die an derartigen Geschäften beteiligt waren, in erheblichem Maße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften verstoßen", sagte der Präsident der Finanzaufsicht Bafin, Felix Hufeld, am Mittwoch in Frankfurt.

    2016 schreckten die "Panama Papers" mit Enthüllungen über dubiose Finanzgeschäfte mittels Briefkastenfirmen in dem mittelamerikanischen Land die Öffentlichkeit auf. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug die "Panama Papers" gekauft. Der riesige Datensatz wird seither ausgewertet.

    Die Bafin hat laut Hufeld nachgeforscht, ob auch deutsche Banken in Geschäfte mit Mantelgesellschaften und anderen Steuersparkonstruktionen verwickelt waren, die über die panamaische Kanzlei Mossack Fonseca liefen. Hufeld sagte laut Redemanuskript: "Manchmal ist Verhalten nach geltender Rechtslage zwar legal, nach allgemeiner Auffassung aber nicht legitim. Möglicherweise sind die "Panama Papers" ein Beispiel dafür. Diese Geschäfte würden zwar kritisch gesehen. Formal aber hätten die Banken die geltenden Geldwäschevorschriften weitgehend eingehalten. "Ob Steuern hinterzogen worden sind, konnten wir mangels Mandat nicht prüfen", sagte Hufeld.

    Grundsätzlich seien die Modelle und Konstruktionen, auf die die Bafin bei den Untersuchungen gestoßen sei, nach deutscher Rechtslage erlaubt, betonte Hufeld. Und nicht jeder, der sie nutze, sei ein Steuerhinterzieher: "Was ethisch davon zu halten ist, dass Banken sich - wenn auch legal - dazu benutzen lassen, Steuern zu umgehen, steht auf einem anderen Blatt."/ben/mar/DP/he





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