Börsen-Zeitung
Hetzjagd, Kommentar zum Thema Cum-Ex von Bernd Wittkowski
Frankfurt (ots) - Mehrere Anbieter offener Immobilienfonds, so war
dieser Tage zu lesen, haben 2018 fällige Ausschüttungen auf das alte
Jahr vorgezogen. Vielen Kleinanlegern hätten wegen der
Investmentsteuerreform sonst Nachteile gedroht. Weil diese Einkünfte
noch 2017 zugeflossen sind, wurden sie dem Zugriff des Fiskus
entzogen.
Wie ist dieses mutmaßlich kollusive Vorgehen von Fondsanbietern
und Sparern (die haben die verfrühte Zahlung immerhin nicht abgelehnt
und den Zweck der Übung wohl durchschaut) zu werten? Kluge
Steuergestaltung? Oder Trickserei, Betrug, Ausplündern des Staates,
Sittenwidrigkeit mit der Folge von Nichtigkeit und
Schadenersatzpflicht, Wirtschaftsverbrechen?
dieser Tage zu lesen, haben 2018 fällige Ausschüttungen auf das alte
Jahr vorgezogen. Vielen Kleinanlegern hätten wegen der
Investmentsteuerreform sonst Nachteile gedroht. Weil diese Einkünfte
noch 2017 zugeflossen sind, wurden sie dem Zugriff des Fiskus
entzogen.
Wie ist dieses mutmaßlich kollusive Vorgehen von Fondsanbietern
und Sparern (die haben die verfrühte Zahlung immerhin nicht abgelehnt
und den Zweck der Übung wohl durchschaut) zu werten? Kluge
Steuergestaltung? Oder Trickserei, Betrug, Ausplündern des Staates,
Sittenwidrigkeit mit der Folge von Nichtigkeit und
Schadenersatzpflicht, Wirtschaftsverbrechen?
Derart schweres Geschütz wird ja von vielen Politikern, berufenen
und weniger berufenen Experten sowie etlichen Medien in Sachen Cum-ex
aufgefahren. Was dieser Vergleich soll? Er soll zeigen, dass die
Abgrenzung zwischen salonfähigem Ausnutzen steuerrechtlicher
Spielräume und potenziell kriminellem Handeln nicht nur bei
Aktiengeschäften um den Dividendentermin ein schwieriges Unterfangen
sein kann. Hier wie dort gibt es zwischen "eindeutig erlaubt" und
"eindeutig verboten" eine breite Grauzone von Fallkonstellationen,
bei denen sich trefflich über die Legalität streiten lässt - zumal
dann, wenn eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch aussteht.
Während eine klare Mehrheit der Meinungsbildner mit der
"pfiffigen" Umgehung der Fondsbesteuerung zulasten des Fiskus - und
damit zulasten der anderen Steuerzahler - kein Problem haben dürfte,
findet gegen Banken, die unter Cum-ex-Generalverdacht gestellt sind,
eine öffentliche Hetzjagd statt. Aktuell ist erneut M.M. Warburg in
die Schusslinie geraten. Das Hamburger Bankhaus sieht sich als Opfer
einer "medialen Rufmordkampagne".
Tatsächlich scheint "Unschuldsvermutung" im Kontext mit dem
"größten Steuerraub in der deutschen Geschichte", wie einst getitelt
wurde, ein Fremdwort zu sein. Auf wackliger rechtlicher Basis wird
vorverurteilt, dass sich die Balken biegen. Und wenn als
"Betrugsschaden" - ohne dass es einen verurteilten Betrüger gäbe! -
eine neue amtliche Zahl von 5,3 Mrd. Euro kursiert, verbreiten auch
als seriös geltende Medien wie die "Tagesschau" locker-flockig, der
Skandal sei "sehr viel größer" als bisher bekannt. Dabei hatten doch
die Grünen schon immer gewusst, dem Staat seien 12 Mrd. Euro
vorenthalten worden. Zu schweigen von den mindestens 31,8 Mrd. Euro,
die an der Uni Mannheim "exklusiv" errechnet wurden. Aber vielleicht
waren das ja alternative Fakten.
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und weniger berufenen Experten sowie etlichen Medien in Sachen Cum-ex
aufgefahren. Was dieser Vergleich soll? Er soll zeigen, dass die
Abgrenzung zwischen salonfähigem Ausnutzen steuerrechtlicher
Spielräume und potenziell kriminellem Handeln nicht nur bei
Aktiengeschäften um den Dividendentermin ein schwieriges Unterfangen
sein kann. Hier wie dort gibt es zwischen "eindeutig erlaubt" und
"eindeutig verboten" eine breite Grauzone von Fallkonstellationen,
bei denen sich trefflich über die Legalität streiten lässt - zumal
dann, wenn eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch aussteht.
Während eine klare Mehrheit der Meinungsbildner mit der
"pfiffigen" Umgehung der Fondsbesteuerung zulasten des Fiskus - und
damit zulasten der anderen Steuerzahler - kein Problem haben dürfte,
findet gegen Banken, die unter Cum-ex-Generalverdacht gestellt sind,
eine öffentliche Hetzjagd statt. Aktuell ist erneut M.M. Warburg in
die Schusslinie geraten. Das Hamburger Bankhaus sieht sich als Opfer
einer "medialen Rufmordkampagne".
Tatsächlich scheint "Unschuldsvermutung" im Kontext mit dem
"größten Steuerraub in der deutschen Geschichte", wie einst getitelt
wurde, ein Fremdwort zu sein. Auf wackliger rechtlicher Basis wird
vorverurteilt, dass sich die Balken biegen. Und wenn als
"Betrugsschaden" - ohne dass es einen verurteilten Betrüger gäbe! -
eine neue amtliche Zahl von 5,3 Mrd. Euro kursiert, verbreiten auch
als seriös geltende Medien wie die "Tagesschau" locker-flockig, der
Skandal sei "sehr viel größer" als bisher bekannt. Dabei hatten doch
die Grünen schon immer gewusst, dem Staat seien 12 Mrd. Euro
vorenthalten worden. Zu schweigen von den mindestens 31,8 Mrd. Euro,
die an der Uni Mannheim "exklusiv" errechnet wurden. Aber vielleicht
waren das ja alternative Fakten.
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