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    ROUNDUP 2  435  0 Kommentare Britisches Unterhaus verabschiedet EU-Austrittsgesetz

    LONDON (dpa-AFX) - Kein Ende der Zitterpartie: Das umstrittene EU-Austrittsgesetz muss nach der Verabschiedung im britischen Unterhaus noch weitere hohe Hürden im Parlament überwinden. Denn das Gesetz kommt jetzt in das mehrheitlich EU-freundliche Oberhaus - Änderungsanträge der Lords sind damit wahrscheinlich.

    Schon im Unterhaus waren in den vergangenen Wochen Hunderte von Änderungsanträgen eingebracht worden. Dennoch wurde das Gesetz am Mittwochabend erwartungsgemäß mit 324 zu 295 Stimmen verabschiedet. Noch an diesem Donnerstag wollten sich Mitglieder des Parlaments zu einem parteiübergreifenden Meinungsaustausch treffen.

    Er sei froh, dass das Gesetz erfolgreich diese Stufe im Parlament erreicht habe, teilte Brexit-Minister David Davis nach der Abstimmung mit. Brexit-Sprecher Keir Starmer von der oppositionellen Labour-Partei kritisierte es aber als nicht "für den Zweck geeignet".

    Die Regierung will mit dem Gesetz das EU-Recht in Großbritannien nach dem Brexit außer Kraft setzen. Gleichzeitig sollen Tausende EU-Vorschriften aus allen Lebensbereichen in nationales Recht übertragen werden, damit am Tag des Austritts kein Chaos entsteht. Es geht etwa um Arbeitnehmerrechte sowie Verbraucher- und Umweltschutz.

    Premierministerin Theresa May ist seit einer schiefgelaufenen Neuwahl im vergangenen Juni politisch angeschlagen und regiert nur mit einer hauchdünnen Mehrheit. Ihre Regierung, die von der nordirischen DUP unterstützt wird, ist sich im Brexit-Kurs häufig uneins.

    Erst kürzlich musste May einen Kompromiss beim Austrittsdatum hinnehmen. Sie wollte den 29. März 2019 im EU-Austrittsgesetz festschreiben lassen; Tory-Rebellen lehnten das ab. Sie befürchteten, dass das Datum eventuell nicht einzuhalten ist. Die Lösung: Das Datum wird zwar im Gesetz verankert, kann aber im Notfall geändert werden.

    Am 23. Juni 2016 hatte sich eine knappe Mehrheit der Briten in einem historischen Referendum für einen EU-Austritt entschieden.

    Brüssel bot London nach dem Brexit eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 an. In diesem Zeitraum sollen für Großbritannien alle Rechte und Pflichten des Binnenmarktes und der Zollunion gelten. In dieser Phase dürfe London aber kein Mitspracherecht in europäischen Institutionen bekommen und keine eigenen Handelsverträge abschließen.

    In der Regel wählen die Briten alle fünf Jahre ihre Abgeordneten im Unterhaus (House of Commons), die meisten Mitglieder des Oberhauses (House of Lords) werden dagegen auf Lebenszeit ernannt. Üblicherweise müssen Entscheidungen des einen Hauses im anderen bestätigt werden./si/DP/she





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