Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz informiert auf der Grünen Woche in Berlin
Berlin (ots) - Vom 19. bis zum 28.01.2018 erläutern Experten der
Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Direktion VI der
Generalzolldirektion interessierten Ausstellern und Besuchern auf der
Grünen Woche in Berlin, wie der Zoll Inhaber von geschützten
geografischen Herkunftsangaben wirkungsvoll dabei unterstützt,
betrügerische Nachahmerprodukte vom europäischen Markt fern zu
halten. An den ersten beiden Messetagen stehen zusätzlich Experten
des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) für Fragen zu den
Einzelheiten des Eintragungsverfahrens für geografische
Angaben/Ursprungsbezeichnungen beim DPMA zur Verfügung. Unterstützt
wird der Messestand von Vertretern des Hauptzollamts Berlin. Besucher
haben die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch mehr über die
Arten von geografischen Herkunftsangaben und deren Bedeutung für die
Verbraucher zu erfahren. Erzeuger und insbesondere Verbände, die
bereits Inhaber einer geschützten geografischen Angabe oder
Ursprungsbezeichnung sind, erhalten am Messestand Informationen
darüber, wie sie Ihre Rechte erfolgreich gegen Verletzungen
verteidigen und was sie dafür tun müssen, dass die Zollstellen in
Deutschland oder unionsweit an den EU-Außengrenzen Nachahmerprodukte
aus dem Verkehr ziehen. Der Informationsstand der ZGR befindet sich
in Halle 5.2. und hat die Standnummer 148.
Infotext:
Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Direktion VI
der Generalzolldirektion ist die in Deutschland zuständige Stelle für
die Bearbeitung von sog. Grenzbeschlagnahmeanträgen. Jeder Inhaber
einer eingetragenen geografischen Angabe/Ursprungsbezeichnung hat die
Möglichkeit, bei der ZGR einen derartigen Antrag zu stellen. Liegen
alle Voraussetzungen vor, gibt die ZGR dem Antrag statt und alle
Zollstellen in Deutschland oder EU-weit werden tätig, wenn sie, z.B.
bei der Einfuhr, Waren feststellen, die die Rechte des Antragstellers
verletzen. Die Eintragung geografischer
Angaben/Ursprungsbezeichnungen wird in Deutschland beim Deutschen
Patent- und Markenamt beantragt und erfolgt, nach ausführlicher
Prüfung beider Behörden, durch die EU - Kommission.
OTS: Generalzolldirektion
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/120080
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_120080.rss2
Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Jürgen Wamser
Telefon: 0228 303 11605
Pressestelle.gzd@zoll.bund.de
Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Direktion VI der
Generalzolldirektion interessierten Ausstellern und Besuchern auf der
Grünen Woche in Berlin, wie der Zoll Inhaber von geschützten
geografischen Herkunftsangaben wirkungsvoll dabei unterstützt,
betrügerische Nachahmerprodukte vom europäischen Markt fern zu
halten. An den ersten beiden Messetagen stehen zusätzlich Experten
des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) für Fragen zu den
Einzelheiten des Eintragungsverfahrens für geografische
Angaben/Ursprungsbezeichnungen beim DPMA zur Verfügung. Unterstützt
wird der Messestand von Vertretern des Hauptzollamts Berlin. Besucher
haben die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch mehr über die
Arten von geografischen Herkunftsangaben und deren Bedeutung für die
Verbraucher zu erfahren. Erzeuger und insbesondere Verbände, die
bereits Inhaber einer geschützten geografischen Angabe oder
Ursprungsbezeichnung sind, erhalten am Messestand Informationen
darüber, wie sie Ihre Rechte erfolgreich gegen Verletzungen
verteidigen und was sie dafür tun müssen, dass die Zollstellen in
Deutschland oder unionsweit an den EU-Außengrenzen Nachahmerprodukte
aus dem Verkehr ziehen. Der Informationsstand der ZGR befindet sich
in Halle 5.2. und hat die Standnummer 148.
Infotext:
Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Direktion VI
der Generalzolldirektion ist die in Deutschland zuständige Stelle für
die Bearbeitung von sog. Grenzbeschlagnahmeanträgen. Jeder Inhaber
einer eingetragenen geografischen Angabe/Ursprungsbezeichnung hat die
Möglichkeit, bei der ZGR einen derartigen Antrag zu stellen. Liegen
alle Voraussetzungen vor, gibt die ZGR dem Antrag statt und alle
Zollstellen in Deutschland oder EU-weit werden tätig, wenn sie, z.B.
bei der Einfuhr, Waren feststellen, die die Rechte des Antragstellers
verletzen. Die Eintragung geografischer
Angaben/Ursprungsbezeichnungen wird in Deutschland beim Deutschen
Patent- und Markenamt beantragt und erfolgt, nach ausführlicher
Prüfung beider Behörden, durch die EU - Kommission.
OTS: Generalzolldirektion
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Jürgen Wamser
Telefon: 0228 303 11605
Pressestelle.gzd@zoll.bund.de