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     356  0 Kommentare Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz informiert auf der Grünen Woche in Berlin

    Berlin (ots) - Vom 19. bis zum 28.01.2018 erläutern Experten der
    Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Direktion VI der
    Generalzolldirektion interessierten Ausstellern und Besuchern auf der
    Grünen Woche in Berlin, wie der Zoll Inhaber von geschützten
    geografischen Herkunftsangaben wirkungsvoll dabei unterstützt,
    betrügerische Nachahmerprodukte vom europäischen Markt fern zu
    halten. An den ersten beiden Messetagen stehen zusätzlich Experten
    des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) für Fragen zu den
    Einzelheiten des Eintragungsverfahrens für geografische
    Angaben/Ursprungsbezeichnungen beim DPMA zur Verfügung. Unterstützt
    wird der Messestand von Vertretern des Hauptzollamts Berlin. Besucher
    haben die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch mehr über die
    Arten von geografischen Herkunftsangaben und deren Bedeutung für die
    Verbraucher zu erfahren. Erzeuger und insbesondere Verbände, die
    bereits Inhaber einer geschützten geografischen Angabe oder
    Ursprungsbezeichnung sind, erhalten am Messestand Informationen
    darüber, wie sie Ihre Rechte erfolgreich gegen Verletzungen
    verteidigen und was sie dafür tun müssen, dass die Zollstellen in
    Deutschland oder unionsweit an den EU-Außengrenzen Nachahmerprodukte
    aus dem Verkehr ziehen. Der Informationsstand der ZGR befindet sich
    in Halle 5.2. und hat die Standnummer 148.

    Infotext:

    Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Direktion VI
    der Generalzolldirektion ist die in Deutschland zuständige Stelle für
    die Bearbeitung von sog. Grenzbeschlagnahmeanträgen. Jeder Inhaber
    einer eingetragenen geografischen Angabe/Ursprungsbezeichnung hat die
    Möglichkeit, bei der ZGR einen derartigen Antrag zu stellen. Liegen
    alle Voraussetzungen vor, gibt die ZGR dem Antrag statt und alle
    Zollstellen in Deutschland oder EU-weit werden tätig, wenn sie, z.B.
    bei der Einfuhr, Waren feststellen, die die Rechte des Antragstellers
    verletzen. Die Eintragung geografischer
    Angaben/Ursprungsbezeichnungen wird in Deutschland beim Deutschen
    Patent- und Markenamt beantragt und erfolgt, nach ausführlicher
    Prüfung beider Behörden, durch die EU - Kommission.

    OTS: Generalzolldirektion
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/120080
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_120080.rss2

    Pressekontakt:
    Generalzolldirektion
    Pressestelle
    Jürgen Wamser
    Telefon: 0228 303 11605
    Pressestelle.gzd@zoll.bund.de




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