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    Probleme bei Berufsunfähigkeit  18929  0 Kommentare Berufsunfähigkeit zahlt nicht

    Sie sind berufsunfähig geworden, doch die Versicherung will nicht zahlen und lässt Sie hängen: Genau dann, wenn Sie am meisten Unterstützung brauchen. Dann ist es Zeit, den Anwalt einzuschalten und so das Kräfteverhältnis ausgleichen. Der Versicherte ist nämlich nicht chancenlos und sollte für seine Rechte kämpfen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie an Ihre Recht kommen und stehen Ihnen bei Problemen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung als erfahrener Partner zur Seite.

    Durch Krankheit oder Kräfteverfall ist es Ihnen unmöglich, Ihren erlernten oder zuletzt ausgeführten Beruf auszuüben. Doch für diesen Fall haben Sie ja vorgesorgt und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Nun ist der Fall eingetreten, Sie sind berufsunfähig (BU) und beantragen die Rente aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Die Einwände

    Einer der häufigsten Einwände der Versicherer ist, dass der Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht ist. Um als berufsunfähig anerkannt zu werden, muss Ihr medizinischer Grad bei 50 Prozent liegen. Ein weiterer sehr häufiger Grund ist, dass angeblich eine sogenannte Obliegenheitsverletzung vorliegt. Das bedeutet, dass Sie als Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht haben sollen.

    Fallstrick Vertragsabschluss

    Denn schon beim Abschluss der Versicherung lauern die ersten Fallstricke. Als Kunde, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss man im Antragsformular die Fragen zur Gesundheit vollständig, umfassend und wahrheitsgemäß beantworten. Tun Sie dies nicht, kann Ihre Versicherung Ihnen später vorwerfen, dass Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt haben. Sogar eine arglistige Täuschung könnte Ihnen zur Last gelegt werden. Das Ergebnis wäre immer das gleiche: Die Versicherung zahlt keinen Cent.

    Nun ist es jedoch nicht so, dass der Versicherte ohne Rechte wäre. Durch mehrere Gerichtsentscheide ist mittlerweile klar, dass die Versicherungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht erst bei Beantragung einer Leistung die Angaben prüfen dürfen. Hat der Antragsteller bei Vertragsabschluss unlogische oder unvollständige Angaben gemacht, dann muss die Versicherung unmittelbar Rückfragen stellen. Stellt die Versicherung aber keine Rückfrage mehr, um gewisse Sachverhalte aufzuklären, darf sie die Zahlung der BU-Rente nicht verweigern.

    Stolperstein Beantragung der Leistung

    Ein weiterer Stolperstein ist die Beantragung der Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, also die BU-Rente. Der Antrag auf Berufsunfähigkeit muss detailliert ausgefüllt und frühzeitig eingereicht werden. Wenn der Versicherte durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen kann, dass er seiner regulären Arbeit nur zu mindestens 50 % nachgehen kann, kann er eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Machen Sie jedoch im Antragsformular Fehler oder ungenaue oder fehlende Angaben, kann das schwere Konsequenzen für Sie haben. Entweder die Bewilligung Ihres Antrages zieht sich durch diverse Nachfragen seitens der Versicherung hin, oder aber die Versicherung verweigert die Zahlung komplett.

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    Dr. Timo Gansel
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    Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Finanzmediator. Seit über 10 Jahren ist er Inhaber der Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte mit 80 Mitarbeitern, die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Immobilienrecht und Arbeitsrecht spezialisiert ist. In den Medien ist Dr. Gansel immer wieder beliebter Experte beim Thema Finanzmarktrecht und Verbraucherschutz. Dr. Timo Gansel und sein Team gehören zu den erfahrensten Wegbereitern des Widerrufsjokers und der Rückabwicklung von Verbraucherdarlehen. Beim „Widerruf von Immobilienkreditverträgen" verfügt die Kanzlei über Erfahrungen aus mehr als 25.000 geprüften Verträgen bei 800 Banken und kann auf eine überdurchschnittliche Erfolgsquote verweisen. Für die meisten Anliegen bekommen Interessenten eine kostenfreie Ersteinschätzung. Die Kanzlei steht durch ihre Erfahrung in engem Kontakt mit den Verbraucherzentralen, publiziert regelmäßig in der Fachpresse und tritt häufig auf Kongressen auf.
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    Verfasst von Dr. Timo Gansel
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