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     2533  0 Kommentare Audi manipuliert weiter Diesel – so wehren sich Verbraucher gegen VW und Co.

    Wer geglaubt hat, dass der Diesel-Skandal beendet ist, sieht sich getäuscht. Wie die BILD-Zeitung berichtet, verwendet Audi auch bei neuen Diesel-Modellen weiter „unzulässige Abschaltvorrichtungen“ – manipuliert also weiter die Abgaswerte. Verbraucher haben drei Möglichkeiten, sich gegen Dieselgate zu wehren.

    In dem Bericht werden eine ganze Reihe von Modellen und Motoren aufgeführt, bei denen im VW-Konzern auch jetzt, fast zweieinhalb Jahre nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals noch weiter manipuliert wird. Das Kraftfahrtbundesamt hat deswegen einen Zwangsrückruf bei 127.000 Fahrzeugen angeordnet.

    Doch eine echte Lösung für Besitzer dieser Fahrzeuge ist dies nicht. Die enormen Wertverluste der Autos bleiben bestehen und werden sich aufgrund der jüngsten Meldungen auch auf neue Fahrzeuge erstrecken. Wer sich effektiv wehren will, sollte sich nicht auf die Politik und erst recht nicht auf die Kulanz der Hersteller verlassen. Stattdessen wird man selbst auf dem Rechtsweg aktiv werden müssen, um etwas zu erreichen.

    Die wichtigsten drei Mittel zur Selbstverteidigung sind folgende:

     

    Schadensersatzansprüche

    Diese Ansprüche können sowohl private als auch gewerbliche Kunden geltend machen, weil ihnen durch den Betrug (beispielsweise dem unerlaubte Einbau einer Abschalteinrichtung) ein Schaden in Form eines Wertverlusts entstanden ist. Der Anspruch richtet sich sowohl gegen den Hersteller als auch gegen leitende Mitarbeiter des Autokonzerns, die Manipulationen zugegeben haben oder entsprechend verurteilt wurden. Aussichtsreich scheinen Schadensersatzklagen insbesondere bei Fahrzeugen aus dem VW-Konzern, weil dort die Manipulationen zugegeben worden sind. Eine Verjährung der Ansprüche droht hier erst Ende 2018.

     

    Gewährleistungsansprüche

    Gewährleistungsansprüche richten sich gegen den Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben. Sie entstehen daraus, dass Sie Anrecht auf ein mängelfreies Fahrzeug haben. Aufgrund der Abgas-Manipulationen sind die Fahrzeuge aber nicht mängelfrei. Sie können aber keine sofortige Rückgabe des Fahrzeugs durchsetzen, sondern müssen dem Verkäufer die Chance zur Nachbesserung geben. Wir sind jedoch der Meinung, dass die derzeit durchgeführten Software-Updates keine Nachbesserung darstellen, weil sie ihrerseits weitere Mängel hervorrufen. Daraus würde dann das Recht entstehen, das Fahrzeug zurückzugeben und sein Geld zurückzufordern.

    Doch Vorsicht: Die Frist für Gewährleistung ist relativ kurz. Sie beträgt nur ein Jahr für Gebrauchtfahrzeuge und zwei Jahre für Neuwagen. Die Verjährung findet jeweils zum Jahresende  statt.

     

    Kredit-Widerruf

    Private Verbraucher, die den Kauf ihres Fahrzeugs mit einem Kredit oder per Leasing finanziert haben, haben noch einen Joker, den sogenannten Widerrufsjoker, in der Hinterhand: Sie können den Finanzierungsvertrag widerrufen. Die meisten Leasing- und Kreditverträge sind fehlerhaft und können daher auch lange nach Abschluss widerrufen werden. FOCUS und DIE WELT haben über diese Möglichkeit unter Bezug auf die Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf berichtet.

    Interessant: Der Kredit-Widerruf ist nicht auf manipulierte Diesel-Fahrzeuge beschränkt. Demzufolge können Sie hier auch die Rückgabe aller Fahrzeuge (auch Benzin-Motoren) fordern. Denn durch den Widerruf des Kredits muss auch der Kauf des Kfz rückabgewickelt werden. Eine Verjährung droht hier nicht. Allerdings sollten Sie auch hier nicht unnötig zögern. Denn der Widerruf wird erschwert, wenn die Finanzierung nicht mehr läuft.

     

    FAZIT: Verbraucher haben diverse Möglichkeiten, sich gegen die Autohersteller zu wehren.  Welche Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen und welche Schritte sinnvoll sind, können Sie bei der Interessengemeinschaft kostenlos und unverbindlich prüfen lassen.  Unsere Anwälte stehen Ihnen auch zur Seite, wenn es darum geht, die Ansprüche konkret einzufordern. Die Kosten dafür trägt in aller Regel eine Rechtsschutzversicherung. Doch verlieren Sie keine Zeit – denn zumindest ein Teil der Ansprüche ist von der Verjährung betroffen.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Audi manipuliert weiter Diesel – so wehren sich Verbraucher gegen VW und Co. Wer geglaubt hat, dass der Diesel-Skandal beendet ist, sieht sich getäuscht. Wie die BILD-Zeitung berichtet, verwendet Audi auch bei neuen Diesel-Modellen weiter „unzulässige Abschaltvorrichtungen“ – manipuliert also weiter die Abgaswerte. Verbraucher haben drei Möglichkeiten, sich gegen Dieselgate zu wehren.

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