Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt über Entzug der Betriebserlaubnis von VW-Betrugsdiesel
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe hat im Juli 2017 Klage gegen
die Kfz-Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf eingereicht
- Streitfrage ist die Frage des Fortbestands der Betriebserlaubnis
von VW-Pkw mit illegalen Abschalteinrichtungen
Die Düsseldorfer Atemluft ist erheblich mit dem Abgasgift
Stickstoffdioxid (NO2) belastet. Diesel-Pkw, die im realen Betrieb
auf der Straße ein Vielfaches an Stickoxid-Emissionen ausstoßen, als
rechtlich zulässig, sind mit verantwortlich für diese Situation und
die davon ausgehende Gesundheitsgefährdung der Stadtbewohner. Dazu
gehören Pkw des VW-Konzerns mit dem Motorentyp EA 189, in denen eine
illegale Abschalteinrichtung verwendet wurde und wird.
die Kfz-Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf eingereicht
- Streitfrage ist die Frage des Fortbestands der Betriebserlaubnis
von VW-Pkw mit illegalen Abschalteinrichtungen
Die Düsseldorfer Atemluft ist erheblich mit dem Abgasgift
Stickstoffdioxid (NO2) belastet. Diesel-Pkw, die im realen Betrieb
auf der Straße ein Vielfaches an Stickoxid-Emissionen ausstoßen, als
rechtlich zulässig, sind mit verantwortlich für diese Situation und
die davon ausgehende Gesundheitsgefährdung der Stadtbewohner. Dazu
gehören Pkw des VW-Konzerns mit dem Motorentyp EA 189, in denen eine
illegale Abschalteinrichtung verwendet wurde und wird.
Obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Oktober 2015 einen
amtlichen Rückruf und ein Software-Update für die VW-Betrugsdiesel
verordnet hat, halten die Pkw den Grenzwert der Abgasnorm Euro 5 auf
der Straße noch immer nicht ein und verpesten damit die Atemluft
weiterhin. Dies belegen unter anderem Nachmessungen der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI). Grund
dafür ist, dass VW selbst in den Fahrzeugen, die einem Update
unterzogen worden sind, immer noch Abschalteinrichtungen verwendet.
Die DUH ist der Auffassung, dass der Betrieb der betroffenen
Fahrzeuge verboten ist und die Fahrzeuge stillzulegen sind, da ihre
Betriebserlaubnis erloschen ist. Um die Frage der Betriebserlaubnis
der Pkw zu klären, hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation
am 5.7.2017 Klage gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf bzw. die
zuständige Zulassungsbehörde eingereicht.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung
und bitten um Rückmeldung an presse@duh.de
Datum:
Mittwoch, 24.1.2018 um 12:00 Uhr
Ort:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf,
Saal II, Raum 243
Teilnehmer:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH (0171 3649170)
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger (0171
2435458)
Mehr Informationen:
Link zur PM "Betriebserlaubnis von Betrugs-VW ist erloschen -
Deutsche Umwelthilfe reicht Klage in zehn Städten mit hoher
Luftbelastung ein" vom 11.7.2017: http://l.duh.de/uwm29
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/22521
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
Pressekontakt:
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe
amtlichen Rückruf und ein Software-Update für die VW-Betrugsdiesel
verordnet hat, halten die Pkw den Grenzwert der Abgasnorm Euro 5 auf
der Straße noch immer nicht ein und verpesten damit die Atemluft
weiterhin. Dies belegen unter anderem Nachmessungen der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI). Grund
dafür ist, dass VW selbst in den Fahrzeugen, die einem Update
unterzogen worden sind, immer noch Abschalteinrichtungen verwendet.
Die DUH ist der Auffassung, dass der Betrieb der betroffenen
Fahrzeuge verboten ist und die Fahrzeuge stillzulegen sind, da ihre
Betriebserlaubnis erloschen ist. Um die Frage der Betriebserlaubnis
der Pkw zu klären, hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation
am 5.7.2017 Klage gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf bzw. die
zuständige Zulassungsbehörde eingereicht.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung
und bitten um Rückmeldung an presse@duh.de
Datum:
Mittwoch, 24.1.2018 um 12:00 Uhr
Ort:
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Saal II, Raum 243
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH (0171 3649170)
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger (0171
2435458)
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Deutsche Umwelthilfe reicht Klage in zehn Städten mit hoher
Luftbelastung ein" vom 11.7.2017: http://l.duh.de/uwm29
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