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    Immobilien  4189  0 Kommentare Grundsteuer für Kommunen wichtige Einnahmequelle

    In der vergangenen Woche wurde deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht Zweifel an der jetzigen Form der Grundsteuer hat. Die Einheitswerte von 1964 im Westen und 1935 im Osten seien ungeeignet, um den Wert eines Grundstücks abzubilden (finanzen.net). 

    Das heutige Problem der Grundsteuer wurde über Jahrzehnte verschleppt. Dabei hatte der Gesetzgeber im Jahr 1964 eigentlich eine Neubewertung nach sechs Jahren vorgesehen, so ARD. Darauf hat der Gesetzgeber aber 1970 verzichtet und bis heute nicht mehr gehandelt, so Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.

    Eines der Probleme mit der Grundsteuer macht folgendes Beispiel klar: "Ein Grundstück an der Berliner Mauer etwa, das 1964 sehr unattraktiv war, gehört heute zu den Filetstücken in der Hauptstadt, besteuert wird es aber nach wie vor auf Grundlage der alten Werte.", so Neues Deutschland.

    Das Statistische Bundesamt schrieb, dass sich das Bundes­verfassungs­gericht mit der Frage beschäftigt, ob die Berechnungs­grundlagen der Grundsteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße. Michael Meister, parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium, sagte, dass die seit 1964 unveränderten Einheitswerte für die Berechnung der Grundsteuer mittlerweile zu Wertverzerrungen geführt hätten, so ARD. Sie würden aber durch Steuermesszahlen korrigiert. Das Gesetz sei deshalb nicht verfassungswidrig, so Meister. Eine Änderung bzw. Abschaffung der Grundsteuer hätte Auswirkungen auf alle Gemeinden in Deutschland, wie die Karte für das Jahr 2016 zeigt.

    Quelle: hier.

    Im Jahr 2016 haben deutschlandweit die Kommunen durch die Grundsteuer 12,2 Milliarden Euro eingenommen - das waren 6,6 Prozent der Gesamteinnahmen, so Destatis. Ohne die Grundsteuereinnahmen wären 5,1 Prozent der Ausgaben nicht gedeckt und müssten aus anderen Quellen finanziert werden.  

    Theo Geers schrieb für den Deutschlandfunk: "Auch wenn das Urteil der Karlsruher Richter noch einige Monate auf sich warten lassen dürfte: An der Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer in ihrer heutigen Form kann es keinen Zweifel geben." Die Grundsteuer trifft fast jeden Bundesbürger - sowohl Mieter als auch Villenbesitzer. So sagt Geers: "Bis heute denken Politiker bei der Grundsteuer nur ans Steueraufkommen, nicht aber an die Steuerzahler." Eine Lösung ist die Bodenwertsteuer, was Geers jedoch nicht weit genug geht. Er fordert: "Eine neue Grundsteuer muss der Baulandspekulation den Boden entziehen." 

    Es gibt eine ganze Reihe von Ansätzen, um die Grundsteuer neu zu bestimmen. Dazu gehören der Marktwert, der Bodenrichtwert (unbebaute Grundstücke) und der Kostenwert (Gebäude), so der Spiegel. Beim Marktwert könnte es zu massiven Steuererhöhungen kommen und ferner "wäre die Feststellung des Marktwerts von rund 35 Millionen Immobilien in Deutschland ein enormer bürokratischer Aufwand" schreibt David Böcking im Spiegel Online. Sowohl der Marktwert als auch der Kostenwert sind umstrittene Ansätze: "Der Immobilienverband BID macht noch aus anderen Gründen gegen den Gesetzentwurf mobil: Der Kostenwert gebe weder die tatsächlichen Baukosten noch den Marktwert wider." schrieb Böcking. Ein weiterer Ansatz fokussiert ausschließlich den Bodenwert, denn nach Ansicht des Bündnisses "Grundsteuer Zeitgemäß" würde es so zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Bauland kommen.

    Eine Reform der Grundsteuer ist sehr aufwendig. Immerhin 35 Millionen Grundstücke müssten neu bewertet werden. Das Urteil aus Karlsruhe könnte weitreichende Folge haben, wobei die Folgen erst 2027 zu spüren sein werden.  

     





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